Urteil: Jobcenter fordert Bürgergeld zurück – Vermögen bei Grundsicherung verschwiegen!
Wer Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) bezieht, muss sein gesamtes Vermögen offenlegen – sonst drohen hohe Rückforderungen. Ein aktuelles Urteil zeigt, wie hart Jobcenter und Gerichte reagieren, wenn etwa Kapitallebensversicherungen verschwiegen werden. Besonders brisant: Rückzahlungen sind nicht auf den Vermögensfreibetrag begrenzt und können sich schnell auf viele Tausend Euro summieren. Der Artikel erklärt, was das Urteil für Grundsicherungsgeld-Empfänger bedeutet und wie Sie teure Fehler bei der Vermögensangabe vermeiden.