Sechs Milliarden Euro haben die Sozialämter 2025 für die Hilfe zur Pflege ausgegeben, 13,3 Prozent mehr als im Vorjahr, wie Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen. Das Geld fließt vor allem an Heimbewohner, deren Rente den Eigenanteil von im Schnitt 3.364 Euro im Monat nicht mehr deckt. Anfang November berät der Bundestag die Pflegereform.
Hilfe zur Pflege wächst schneller als jede andere Sozialhilfeleistung
Insgesamt gaben die Sozialhilfeträger 2025 netto 21,5 Milliarden Euro für Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch aus, 6,1 Prozent mehr als 2024. Die Hilfe zur Pflege legte gut doppelt so stark zu. Ihr Anteil an allen Ausgaben stieg zum dritten Mal in Folge, auf 27,8 Prozent. 2022 waren es noch 23,6 Prozent.
| Leistung (SGB XII) | Ausgaben 2025 | Veränderung zu 2024 | Anteil |
|---|---|---|---|
| Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung | 11,8 Mrd. Euro | +2,9 % | 54,9 % |
| Hilfe zur Pflege | 6,0 Mrd. Euro | +13,3 % | 27,8 % |
| Hilfe zum Lebensunterhalt | 1,7 Mrd. Euro | +4,4 % | 8,0 % |
| Weitere Hilfen (Gesundheit, besondere Lebenslagen) | 2,0 Mrd. Euro | +6,7 % | rund 9 % |
| Sozialhilfe gesamt | 21,5 Mrd. Euro | +6,1 % | 100 % |
Für die Kommunen macht die Verteilung einen großen Unterschied. Die Grundsicherung im Alter erstattet der Bund vollständig. Die Hilfe zur Pflege bezahlen Städte, Landkreise und überörtliche Träger aus eigenen Haushalten.
Warum der Eigenanteil im Pflegeheim beim Sozialamt landet
Die Pflegeversicherung zahlt feste Beträge, den Rest tragen die Bewohner. Laut einer Auswertung des Verbands der Ersatzkassen lag die Eigenbeteiligung im ersten Heimjahr zum 1. Juli 2026 bei durchschnittlich 3.364 Euro im Monat, 256 Euro mehr als ein Jahr zuvor. Am stärksten stieg der pflegebedingte Anteil, von 1.583 auf 1.775 Euro. Hinzu kommen 1.068 Euro für Unterkunft und Verpflegung sowie 521 Euro Investitionskosten. Der Zuschlag der Pflegekasse auf den Pflegeanteil wächst mit der Aufenthaltsdauer, von 15 Prozent im ersten auf 75 Prozent ab dem vierten Jahr.
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Reichen Rente und Erspartes nicht, zahlt das Sozialamt. Vorher muss Vermögen oberhalb von 10.000 Euro bei Alleinstehenden eingesetzt werden. Vom Einkommen bleibt ein Barbetrag von 27 Prozent des Regelsatzes von 563 Euro, also 152,01 Euro im Monat.
Ein vereinfachtes Beispiel: Eine Heimbewohnerin mit Pflegegrad 4 bezieht 1.380 Euro Nettorente und hat 6.500 Euro gespart. Bei Durchschnittskosten setzt sie nach Abzug des Barbetrags 1.227,99 Euro ihrer Rente ein, das Sozialamt übernimmt 2.136,01 Euro. Ab dem vierten Jahr sinkt die Eigenbeteiligung rechnerisch auf rund 2.111 Euro, der Anteil des Amts auf etwa 883 Euro. Bekleidungspauschale und Landesleistungen wie das Pflegewohngeld in Nordrhein-Westfalen sind nicht eingerechnet.
Lange Bearbeitungszeiten bei der Hilfe zur Pflege
Die Belastung der Ämter spüren Antragsteller vor allem beim Warten. Das ARD-Magazin „Report Mainz“ hatte 2025 Sozialämter befragt. Von 113 Ämtern mit konkreten Angaben nannten rund 27 Prozent Bearbeitungszeiten von mehr als sechs Monaten bis zu einem Jahr, fast fünf Prozent teils weit über zwölf Monate, wie das Deutsche Ärzteblatt berichtete. Genannt wurden Papierakten, Personalwechsel, fehlende Unterlagen und aufwendige Vermögensprüfungen.
Die Leistung setzt ab dem Tag ein, an dem das Amt vom Bedarf erfährt. Bis zur Bewilligung bleiben Heimrechnungen aber offen, die Betreiber müssen vorfinanzieren.
Städtetag und SPD fordern Entlastung der Kommunen
Am Tag der Destatis-Veröffentlichung forderte der Deutsche Städtetag den Umbau der Pflegeversicherung zur Vollversicherung und kurzfristig eine einkommensabhängige Obergrenze für Eigenanteile. In Leipzig seien die Kosten der Hilfe zur Pflege binnen fünf Jahren um 300 Prozent gestiegen, sagte Städtetagspräsident Burkhard Jung (SPD) laut dpa. „Es kann doch nicht sein, dass das Sozialamt zur Regelfinanzierung der Pflege wird“, zitiert ihn der AOK-Dienst Gesundheit und Gesellschaft.
Die SPD-Bundestagsfraktion greift das auf. Ihr gesundheitspolitischer Sprecher Christos Pantazis kündigte am 22. Oktober Änderungen am Regierungsentwurf an. Er verlangt eine Begrenzung der Eigenanteile, den Schutz bestehender Leistungen und eine dauerhafte Entlastung der Kommunen bei der Hilfe zur Pflege, berichtet das Fachmagazin Altenheim. Rückendeckung kommt von den Ministerpräsidentinnen Manuela Schwesig und Anke Rehlinger. Vor dem Kabinettsbeschluss hatte die SPD einen Deckel von 1.500 Euro für den pflegebedingten Eigenanteil ins Gespräch gebracht.
Stand der Pflegereform (Stand: 24. Oktober 2026)
Das Kabinett hat das Pflegeneuordnungsgesetz am 30. September beschlossen. Kinderlose sollen ab 1. Januar 2027 einen um 0,3 Punkte höheren Zuschlag zahlen, insgesamt 0,9 Prozent. Eine jährliche Anpassung der Pflegeleistungen an die Kerninflation ist erst ab 2029 vorgesehen. Eine Maßnahme, die Sozialhilfeträger direkt entlastet, nennt das Ministerium nicht. Die erste Lesung ist für den 5. November geplant, eine Strukturkommission soll bis Ende Januar 2027 weitere Vorschläge vorlegen.
Häufige Fragen zur Hilfe zur Pflege
Wer hat Anspruch auf Hilfe zur Pflege?
Anspruch haben Pflegebedürftige, die ihre Pflegekosten nach den Leistungen der Pflegekasse nicht aus Einkommen und Vermögen decken können. Für ein Heim zahlt das Sozialamt in der Regel nur, wenn Pflege zu Hause nicht möglich ist. Zuständig ist das örtliche Sozialamt oder je nach Bundesland ein überörtlicher Träger.
Wie viel Geld bleibt Heimbewohnern, wenn das Sozialamt zahlt?
Ihnen bleibt ein Barbetrag von mindestens 152,01 Euro im Monat, dazu eine Bekleidungspauschale. Erspartes bis 10.000 Euro ist bei Alleinstehenden geschützt, bei Ehepaaren bis 20.000 Euro.
Müssen Kinder für das Pflegeheim der Eltern zahlen?
Das Sozialamt kann Kinder erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro heranziehen. Die Grenze gilt seit 2020 nach dem Angehörigen-Entlastungsgesetz. Die meisten erwachsenen Kinder zahlen deshalb nichts.
Ab wann zahlt das Sozialamt Hilfe zur Pflege?
Ab dem Tag, an dem das Amt vom Bedarf erfährt, ein formloser Antrag genügt. Für Zeiten davor gibt es kein Geld. Dauert die Prüfung länger, werden die Kosten ab diesem Tag nachträglich übernommen.
Einschätzung der Redaktion
Wenn mehr als ein Viertel der Sozialhilfe in Pflegeheime fließt, sichert die Pflegeversicherung das Risiko Heim für viele nicht mehr ab. Wer jahrzehntelang gearbeitet hat und im Alter beim Sozialamt landet, erlebt das zu Recht als Kränkung. Die Kommunen tragen dabei Kosten, die sie kaum steuern können. Der Regierungsentwurf setzt bei Beiträgen und häuslicher Pflege an, für Heimbewohner bleibt er dünn. Eine Inflationsanpassung erst ab 2029 kommt spät. Ein Deckel für Eigenanteile kostet Geld, das Bund und Länder aufbringen müssten. Ohne ihn bleibt das Sozialamt Ausfallbürge, mit monatelangen Wartezeiten für Betroffene. Diese Frage gehört ins laufende Verfahren und nicht in die Kommission.