Pflegereform 2027: Bundestag berät über Ende der 131 Euro bei Pflegegrad 1

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Der sozialen Pflegeversicherung fehlen 2027 ohne Reform rund 7,6 Milliarden Euro, ein Jahr später bereits 15,4 Milliarden. Das rechnet das Bundesgesundheitsministerium vor. Mit der Pflegereform 2027 will die Bundesregierung gegensteuern. Gespart wird unter anderem dort, wo ältere Menschen mit Pflegegrad 1 bisher Hilfe beim Putzen und Einkaufen bezahlt bekommen.

Erste Lesung der Pflegereform 2027 am Donnerstag

Am 5. November 2026 debattiert der Bundestag ab 9 Uhr in erster Lesung über das Pflegeneuordnungsgesetz. Der Regierungsentwurf trägt die Drucksachennummer 21/8869, für die Aussprache ist eine Stunde angesetzt. Danach soll der Gesundheitsausschuss die Beratungen federführend übernehmen. Das Kabinett hatte den Entwurf am 30. September 2026 beschlossen.

Für Menschen mit Pflegegrad 1 enthält der Entwurf den deutlichsten Einschnitt. Ihr Entlastungsbetrag soll zum 1. Januar 2027 wegfallen. Für die Pflegegrade 2 bis 5 tritt an seine Stelle ein neues Sozialraumbudget, Pflegegrad 1 bleibt davon ausgeschlossen. Noch ist nichts beschlossen. Bis das Gesetz verabschiedet ist und in Kraft tritt, gilt das bisherige Recht (Stand: 3. November 2026).

Wofür der Entlastungsbetrag heute genutzt wird

Pflegebedürftige, die zu Hause leben, haben derzeit Anspruch auf bis zu 131 Euro im Monat, im Jahr also bis zu 1.572 Euro. Das Geld fließt nicht frei aufs Konto. Die Pflegekasse erstattet Rechnungen für anerkannte Angebote: eine Haushaltshilfe, Begleitung zum Arzt, eine Betreuungsgruppe oder einen Teil der Kosten für Tages- und Kurzzeitpflege.

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Sollte der Entlastungsbetrag für Menschen mit Pflegegrad 1 auch nach 2026 erhalten bleiben?

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Bei Pflegegrad 1 gilt eine Besonderheit. Weil es in diesem Grad keine Pflegesachleistungen gibt, dürfen Betroffene mit dem Entlastungsbetrag auch einen Pflegedienst bezahlen, etwa für Hilfe beim Waschen oder Anziehen. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Für viele Menschen mit Pflegegrad 1 ist der Betrag deshalb die einzige laufende Leistung der Pflegeversicherung.

Rechenbeispiel: Was der Wegfall für eine Rentnerin bedeutet

Eine 79-jährige Rentnerin mit Pflegegrad 1 lebt allein in ihrer Wohnung. Zweimal im Monat kommt eine anerkannte Alltagshilfe für jeweils zwei Stunden, putzt und erledigt den Großeinkauf. Bei einem Stundensatz von 32 Euro fallen 128 Euro im Monat an. Heute erstattet die Pflegekasse den vollen Betrag, weil er unter der Grenze von 131 Euro liegt.

Tritt die Reform wie geplant in Kraft, zahlt die Rentnerin die 128 Euro selbst. Aufs Jahr gerechnet sind das 1.536 Euro. Bei einer kleinen Rente bleibt dann oft nur, die Einsätze zu kürzen oder Angehörige stärker einzuspannen.

Ministerium setzt bei Pflegegrad 1 auf Beratung

Das Gesundheitsministerium begründet den Schritt mit einer neuen Ausrichtung. Pflegegrad 1 soll sich auf Leistungen konzentrieren, die einer Verschlechterung vorbeugen. So sei der Grad bei seiner Einführung ursprünglich gedacht gewesen. Statt Geld für Alltagshilfen sollen Betroffene eine intensivere Beratung und später eine sogenannte Pflegebegleitung erhalten. Bis diese aufgebaut ist, sieht der Entwurf zusätzliche Beratungsbesuche zu Beginn der Pflegebedürftigkeit vor. Der Zuschuss für den Umbau der Wohnung, etwa für eine barrierefreie Dusche, bleibt auch in Pflegegrad 1 erhalten.

Hinter der Reform steht eine wachsende Lücke. Nach Angaben des Ministeriums gibt es inzwischen mehr als sechs Millionen Pflegebedürftige. Kamen 1998 noch 29 Beitragszahlende auf einen Leistungsempfänger, waren es 2025 nur noch zehn. Eine Beratung bezahlt allerdings keine Stunde Haushaltshilfe.

Sozialraumbudget ab Pflegegrad 2: höherer Betrag, engerer Rahmen

Für Pflegegrad 2 bis 5 soll der Betrag steigen, auf bis zu 175 Euro im Monat. Für Pflegebedürftige unter 25 Jahren sind bis zu 300 Euro vorgesehen. Genutzt werden kann das Budget für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, auch für Einzelhelferinnen und Einzelhelfer aus der Nachbarschaft. Ab 2028 sollen die Pflegekassen diese nach bundeseinheitlichen Kriterien anerkennen.

Leistungen ambulanter Pflegedienste sollen künftig über das neue ambulante Sachleistungsbudget laufen. Wer dieses Budget bereits für die Grundpflege ausschöpft, hat für eine Haushaltshilfe durch denselben Dienst keinen zusätzlichen Spielraum.

RegelungGeltendes RechtRegierungsentwurf ab 2027
Pflegegrad 1, häusliche Pflegebis zu 131 Euro Entlastungsbetragkein Sozialraumbudget, zusätzliche Beratung
Pflegegrad 2 bis 5, ab 25 Jahrenbis zu 131 Eurobis zu 175 Euro Sozialraumbudget
Pflegegrad 2 bis 5, unter 25 Jahrenbis zu 131 Eurobis zu 300 Euro Sozialraumbudget
Leistungen ambulanter Pflegediensteteils über Entlastungsbetragüber ambulantes Sachleistungsbudget
Verfahrensstand–Kabinett 30.09.2026, erste Lesung 05.11.2026

Ambulante Dienste rechnen mit Entlassungen

Besonders laut ist der Protest der Anbieter. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) hat nach eigenen Angaben mehr als 2.000 Pflegedienste aus seiner Mitgliedschaft befragt. Verbandspräsident Bernd Meurer leitet daraus ab, dass mehr als 50.000 Beschäftigte ihre Stelle verlieren könnten, die heute im Haushalt von Pflegebedürftigen helfen. „Hier wird kein Problem gelöst und kein Geld eingespart“, sagte Meurer laut einer Mitteilung des bpa vom 26. Oktober 2026.

Die Zahl ist eine Hochrechnung eines Interessenverbands. Wie sie zustande kommt, legt die Mitteilung nicht offen, eine amtliche Schätzung gibt es nicht. Der bpa fordert, das Sozialraumbudget für ambulante Dienste zu öffnen. Ungeklärt ist bislang, wer die Kundinnen und Kunden übernimmt, falls Dienste ihre Haushaltshilfen tatsächlich abbauen.

Häufige Fragen zur Pflegereform 2027

Ab wann soll der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 wegfallen?

Der Regierungsentwurf nennt den 1. Januar 2027. Wirksam wird die Streichung erst, wenn der Bundestag das Gesetz verabschiedet hat und das Verfahren abgeschlossen ist. Bis dahin besteht der Anspruch auf bis zu 131 Euro im Monat unverändert.

Was gilt für angesparte Beträge aus 2026?

Nach geltendem Recht lassen sich nicht genutzte Beträge bis zum 30. Juni des Folgejahres einlösen. Ob das für Menschen mit Pflegegrad 1 nach einer Umstellung zum Jahreswechsel weiter möglich ist, ist im laufenden Verfahren offen. Auskunft über den eigenen Restbetrag erteilt die Pflegekasse.

Verlieren Pflegebedürftige durch die Reform ihren Pflegegrad?

Nein. Der Entwurf hebt die Schwellenwerte für die Einstufung leicht an, das betrifft aber nur neue Begutachtungen. Für alle, die bereits einen Pflegegrad haben, sieht das Gesetz einen Besitzstandsschutz vor.

Wie hoch ist das Sozialraumbudget für pflegebedürftige Kinder?

Bis zum vollendeten 25. Lebensjahr sollen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 bis zu 300 Euro im Monat erhalten. Das ist mehr als das Doppelte des heutigen Entlastungsbetrags. Auch dieses Geld ist an anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag gebunden.

Einschätzung der Redaktion

Dass die Pflegeversicherung sparen muss, bestreitet kaum jemand. Die Streichung bei Pflegegrad 1 trifft aber Menschen, die mit wenig Hilfe noch allein zurechtkommen. Genau diese Hilfe hält viele von ihnen länger selbstständig, und das ist das erklärte Ziel der Reform. Eine Beratung, die erst noch aufgebaut werden muss, ersetzt keine Putzhilfe, die schon heute kommt. Die Zahl des bpa ist eine Verbandsrechnung und mit Vorsicht zu lesen. Die Frage dahinter ist trotzdem berechtigt. Der Bundestag sollte vor dem 1. Januar klären, wer diese Menschen versorgt, sonst wird die Einsparung an anderer Stelle teurer.

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