Zum Jahreswechsel bewegen sich bei der Betriebsrente zwei Werte in entgegengesetzte Richtungen. Laut der Rechengrößenverordnung für 2027, die dem Bundesrat vorliegt, steigt die Bezugsgröße auf 4.130 Euro, der Krankenkassen-Freibetrag damit auf 206,50 Euro. Beim Finanzamt sinkt dagegen der Versorgungsfreibetrag für neue Ruheständler erneut. Viele bekommen ihn gar nicht.
Betriebsrente beim Finanzamt: fünf Durchführungswege, zwei Steuerregeln
Betriebliche Altersversorgung läuft über einen von fünf Wegen: Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds. Auf dem Kontoauszug sieht jede Zahlung gleich aus. Steuerlich landen sie in zwei verschiedenen Schubladen.
Leistungen aus einer Direktzusage oder Unterstützungskasse gelten als Arbeitslohn nach § 19 Einkommensteuergesetz und gehören in die Anlage N. Wird die Altersleistung ab dem vollendeten 63. Lebensjahr gezahlt, bei Schwerbehinderung ab dem 60., ist sie ein Versorgungsbezug. Dann bleiben ein prozentualer Versorgungsfreibetrag, ein fester Zuschlag und ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro steuerfrei. Für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenleistungen gilt die Altersgrenze nicht.
Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds sind externe Versorgungsträger. Ihre Leistungen zählen meist zu den sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 5 EStG und werden in der Anlage R-AV/bAV erklärt. Einen Versorgungsfreibetrag gibt es hier nicht. Es bleibt ein Pauschbetrag von 102 Euro, den sich die Betriebsrente mit der gesetzlichen Rente teilt. Wurden die Beiträge im Berufsleben steuerfrei aus dem Bruttolohn gezahlt, ist die spätere Leistung in der Regel voll steuerpflichtig. Ausnahmen gibt es etwa bei pauschal versteuerten Altverträgen.
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Versorgungsfreibetrag sinkt mit jedem neuen Rentenjahrgang
Die Höhe des Freibetrags richtet sich nach dem Jahr, in dem die Versorgung beginnt. Der Betrag wird dann für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Seit dem Jahrgang 2023 sinkt der Prozentsatz jedes Jahr um 0,4 Punkte. Nach Angaben des Altersvorsorge-Lexikons der Deutschen Rentenversicherung gelten bei einem Beginn im Jahr 2026 12,8 Prozent, höchstens 960 Euro, und 288 Euro Zuschlag.
| Versorgungsbeginn | Prozentsatz | Höchstbetrag | Zuschlag | Steuerfrei höchstens |
|---|---|---|---|---|
| 2025 | 13,2 % | 990 Euro | 297 Euro | 1.287 Euro |
| 2026 | 12,8 % | 960 Euro | 288 Euro | 1.248 Euro |
| 2027 | 12,4 % | 930 Euro | 279 Euro | 1.209 Euro |
Hinzu kommt jeweils der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro. Den vollen Höchstbetrag erreicht nur, wer mindestens 7.500 Euro Versorgungsbezüge im Jahr erhält, wenn die Versorgung 2027 beginnt.
Rechenbeispiel: 350 Euro Betriebsrente, zwei Steuerergebnisse
Eine frühere Lageristin und ein früherer Schlosser, beide 64 Jahre alt, erhalten ab Januar 2027 jeweils 350 Euro Betriebsrente im Monat, also 4.200 Euro im Jahr. Sie stammt bei ihr aus einer Direktzusage, bei ihm aus einer Direktversicherung mit steuerfreien Beiträgen.
Bei der Lageristin bleiben 12,4 Prozent von 4.200 Euro steuerfrei, das sind 520,80 Euro. Dazu kommen 279 Euro Zuschlag und 102 Euro Pauschbetrag. Steuerpflichtig sind 3.298,20 Euro. Beim Schlosser werden nur 102 Euro abgezogen, und das auch nur, wenn der Pauschbetrag nicht schon bei seiner gesetzlichen Rente verbraucht ist. Steuerpflichtig sind 4.098 Euro.
Die Differenz von 799,80 Euro bedeutet bei einem Grenzsteuersatz von 20 Prozent rund 160 Euro Einkommensteuer im Jahr. Über 20 Rentenjahre summiert sich das auf etwa 3.200 Euro.
Krankenkasse: Freibetrag für Betriebsrenten steigt 2027 auf 206,50 Euro
In der Krankenversicherung spielt der Durchführungsweg keine Rolle. Pflichtversicherte in der Krankenversicherung der Rentner zahlen nur auf den Teil der Betriebsrente Beiträge, der über einem Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße liegt. 2026 sind das 197,75 Euro, ab Januar 2027 voraussichtlich 206,50 Euro. Bei mehreren Betriebsrenten gibt es den Freibetrag nur einmal. Freiwillig Versicherte erhalten ihn nicht.
In der Pflegeversicherung wirkt die Grenze als Freigrenze. Die AOK weist darauf hin, dass die Freibetragsregelung dort nicht gilt. Wer darüber liegt, zahlt Pflegebeitrag auf die volle Betriebsrente. Bei 350 Euro sind 2027 in der Krankenversicherung 143,50 Euro beitragspflichtig, in der Pflegeversicherung 350 Euro.
Bei einer Kapitalzahlung verteilt die Krankenkasse den Betrag nach § 229 SGB V auf 120 Monate. Aus 48.000 Euro werden rechnerisch 400 Euro im Monat, zehn Jahre lang. Davon sind 2027 in der Krankenversicherung 193,50 Euro beitragspflichtig, in der Pflegeversicherung 400 Euro.
Einmalauszahlung: Bundesfinanzhof versagt die Fünftelregelung
Auch steuerlich ist die Einmalzahlung seit vergangenem Jahr weniger attraktiv. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 30. Oktober 2025 (Az. X R 25/23) entschieden, dass Kapitalleistungen aus einer Direktversicherung nicht ermäßigt nach § 34 EStG besteuert werden, wenn sie auf einem freien Kapitalwahlrecht beruhen. Am selben Tag urteilte der Senat für eine Pensionskasse ebenso (Az. X R 28/23). Die gesamte Summe wird damit in einem Jahr zum regulären Tarif versteuert.
Häufige Fragen zur Besteuerung der Betriebsrente
Ab welchem Alter gibt es den Versorgungsfreibetrag für eine Betriebsrente?
Bei Altersleistungen aus Direktzusage oder Unterstützungskasse gilt der Freibetrag ab dem vollendeten 63. Lebensjahr. Schwerbehinderte Menschen erhalten ihn ab dem vollendeten 60. Lebensjahr. Für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenleistungen gibt es keine Altersgrenze.
Was gilt, wenn die Betriebsrente mitten im Jahr beginnt?
Im ersten Jahr werden Versorgungsfreibetrag und Zuschlag für jeden vollen Monat ohne Zahlung um ein Zwölftel gekürzt. Ab dem Folgejahr gilt der volle festgeschriebene Betrag. Der Prozentsatz bemisst sich dabei am hochgerechneten Jahresbezug.
Zählt die gesetzliche Rente beim Krankenkassen-Freibetrag mit?
Nein. Der Freibetrag bezieht sich auf Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten. Die gesetzliche Rente wird für die Prüfung der Grenze nicht hinzugerechnet. Mehrere Betriebsrenten werden dagegen zusammengezählt.
Wie lässt sich ein Steuerbescheid mit falscher Einordnung der Betriebsrente korrigieren?
Gegen einen Steuerbescheid ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe ein Einspruch möglich. Maßgeblich ist, ob das Finanzamt die Leistung als Versorgungsbezug oder als sonstige Einkunft behandelt hat. Den Durchführungsweg weist die Leistungsmitteilung des Versorgungsträgers aus.
Einschätzung der Redaktion
Zwei Menschen haben gleich lange gearbeitet und erhalten dieselbe Betriebsrente. Am Ende zahlt einer von ihnen mehr Steuern, nur weil sein Arbeitgeber vor Jahrzehnten einen anderen Durchführungsweg gewählt hat. Die Betroffenen hatten darauf kaum Einfluss. Gesetzlich ist die Ungleichbehandlung erklärbar, weil die Beiträge unterschiedlich behandelt wurden. Für Rentnerinnen und Rentner mit kleinen Bezügen bleibt sie trotzdem schwer nachvollziehbar. Der steigende Krankenkassen-Freibetrag hilft nur Pflichtversicherten. Die Pflegeversicherung nimmt weiter den vollen Betrag. Der Gesetzgeber sollte die Regeln vereinheitlichen und verständlicher machen, statt jedes Jahr neue Einzelwerte fortzuschreiben.