Pflegereform 2027: Kinderlose zahlen mehr, Pflegegrad 1 verliert 131 Euro

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Der sozialen Pflegeversicherung fehlen nach Prognose des Bundesgesundheitsministeriums im kommenden Jahr rund 7,6 Milliarden Euro. Die Pflegereform 2027 soll das Loch stopfen, unter anderem mit höheren Beiträgen für Kinderlose und dem Wegfall des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1. Für Haushalte, die bei Miete und Lebensmitteln ohnehin knapp kalkulieren, kommt die Mehrbelastung ab Januar zur Unzeit.

Pflegereform 2027: Was der Kabinettsentwurf vorsieht

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes am 30. September 2026 beschlossen. Nach der Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums bleibt der allgemeine Beitragssatz bei 3,6 Prozent. Das zusätzliche Geld soll von bestimmten Gruppen kommen: von Kinderlosen, von Beschäftigten mit hohem Einkommen, von Arbeitgebern bei Minijobs und ab 2028 von Familien mit beitragsfrei mitversicherten Ehepartnern. Auf der Leistungsseite werden Einzelleistungen zu Budgets gebündelt.

RegelungHeuteLaut KabinettsentwurfGeplanter Start
Zuschlag für Kinderlose0,6 % (Beitrag gesamt 4,2 %)0,9 % (Beitrag gesamt 4,5 %)1. Januar 2027
Allgemeiner Beitragssatz3,6 %3,6 %unverändert
Entlastungsbetrag Pflegegrad 1bis 131 € im Monatentfällt2027
Entlastungsbetrag Pflegegrad 2 bis 5bis 131 € im MonatSozialraumbudget bis 175 €, unter 25 Jahren bis 300 €2027
Mitversicherte EhepartnerbeitragsfreiZuschlag von 0,52 %1. Januar 2028
Anpassung der Leistungen2028 vorgesehen2028 entfällt, ab 2029 jährlich2029

Geltendes Recht wird daraus erst, wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen. Bis dahin können sich Beträge und Fristen noch ändern.

Kinderlosenzuschlag: Was 0,3 Punkte bei Lohn und Rente ausmachen

Kinderlose Mitglieder ab 23 Jahren sollen ab Januar 4,5 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens an die Pflegeversicherung abführen. Den Zuschlag tragen Beschäftigte allein, der Arbeitgeber beteiligt sich daran nicht.

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Bei einem Bruttolohn von 2.800 Euro steigt der Arbeitnehmeranteil außerhalb Sachsens von 67,20 Euro auf 75,60 Euro. Das sind 8,40 Euro im Monat und 100,80 Euro im Jahr. Wer Kinder hat, zahlt weiterhin 50,40 Euro.

Stärker spüren es Rentnerinnen und Rentner ohne Kinder. Sie zahlen den kompletten Pflegebeitrag selbst. Bei einer Bruttorente von 1.300 Euro werden künftig 58,50 Euro statt 54,60 Euro einbehalten, also 3,90 Euro mehr. Eine Rentnerin mit Kindern kommt bei derselben Rente auf 46,80 Euro. Einen Antrag gibt es nicht, die Rentenversicherung zieht die Differenz automatisch ab.

Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag soll ersatzlos entfallen

Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bringt die Reform den größten Einschnitt. Heute steht ihnen ein Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat zu, im Jahr bis zu 1.572 Euro. Viele bezahlen damit eine Haushaltshilfe oder eine Begleitung zum Einkaufen.

Das Ministerium schreibt in seinen Antworten zum Gesetzentwurf, dass Pflegegrad 1 „konsequent auf Prävention ausgerichtet“ werde. Auf das neue Sozialraumbudget haben Betroffene deshalb keinen Zugriff. Sie sollen stattdessen eine intensivere Pflegebegleitung erhalten. Bis diese aufgebaut ist, sind zusätzliche Beratungsbesuche vorgesehen. Der Zuschuss für den Umbau der Wohnung, etwa für eine bodengleiche Dusche, bleibt erhalten.

Wer bereits eingestuft ist, behält seinen Pflegegrad. Das Geld fällt trotzdem weg. Offen ist, was mit angesparten Beträgen geschieht. Nach heutigem Recht können nicht genutzte Beträge bis Ende Juni des Folgejahres abgerufen werden. Eine ausdrückliche Übergangsregel für Pflegegrad 1 hat das Ministerium bislang nicht veröffentlicht.

Neu Antragstellende brauchen bei der Begutachtung künftig mehr Punkte. Pflegegrad 1 soll laut Entwurf erst ab 15 statt 12,5 Punkten gelten, Pflegegrad 2 ab 30 statt 27 Punkten.

Pflegegrad 2 bis 5: Budgets statt Einzelleistungen

Ab Pflegegrad 2 wird der Entlastungsbetrag zum Sozialraumbudget mit bis zu 175 Euro im Monat. Für pflegebedürftige Kinder und junge Erwachsene bis 25 Jahre sind bis zu 300 Euro vorgesehen.

Das Pflegegeld heißt künftig Entlastungsbudget und soll in jedem Pflegegrad höher ausfallen als heute. In Pflegegrad 2 liegt es derzeit bei 347 Euro. Aus dem Budget sollen Familien laut Ministerium auch Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe bezahlen können, für die es bisher eine eigene Pauschale von 42 Euro gibt. Fällt die pflegende Person plötzlich aus, greift ein neues Überbrückungsbudget. Die für 2028 eingeplante Erhöhung aller Leistungen entfällt. Erst ab 2029 sollen die Beträge jedes Jahr mit der Kerninflation steigen.

Pflegereform im Bundestag: der Zeitplan (Stand: 29. Oktober 2026)

Der Deutsche Bundestag berät den Entwurf am Donnerstag, 5. November 2026, ab 9 Uhr in erster Lesung. Für die Debatte sind 60 Minuten eingeplant, danach übernimmt der Gesundheitsausschuss. Nach dem Gesetzesmonitor des AOK-Bundesverbands ist die Schlussabstimmung für den 11. Dezember geplant, der Bundesrat soll am 18. Dezember folgen.

Der Zeitraum ist knapp. Zwischen der Länderkammer und dem geplanten Start am 1. Januar liegen keine zwei Wochen. Medienberichten zufolge will die SPD-Fraktion im Ausschuss vor allem bei den Eigenanteilen im Pflegeheim nachbessern. Bis das Gesetz im Bundesgesetzblatt steht, gilt das heutige Recht.

Häufige Fragen zur Pflegereform 2027

Wer ist vom höheren Pflegebeitrag für Kinderlose ausgenommen?

Den Zuschlag zahlen nur Mitglieder ab 23 Jahren ohne Kinder. Wer vor 1940 geboren ist, zahlt ihn nicht. Eltern bleiben bei 3,6 Prozent, mit mehreren Kindern unter 25 Jahren sinkt ihr Anteil weiter.

Wie viel kostet die Mitversicherung des Ehepartners ab 2028?

Geplant ist ein Zuschlag von 0,52 Prozent auf das Einkommen des Mitglieds. Bei 3.200 Euro brutto wären das 16,64 Euro im Monat. Beitragsfrei bleibt die Mitversicherung unter anderem, wenn ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt lebt, der Partner einen Angehörigen ab Pflegegrad 2 mindestens zehn Stunden pro Woche pflegt oder die Regelaltersgrenze erreicht hat.

Müssen Arbeitgeber für Minijobs künftig Pflegebeiträge zahlen?

Ja, laut Entwurf sollen Arbeitgeber auf das Minijob-Entgelt 3,6 Prozent abführen. Bei 500 Euro Verdienst wären das 18 Euro im Monat. Für die Beschäftigten selbst ändert sich am Nettoverdienst dadurch nichts.

Verliert jemand mit Pflegegrad 1 durch die Reform seinen Pflegegrad?

Nein. Für alle bereits eingestuften Personen gilt ein Besitzstandsschutz, die höheren Punktwerte treffen nur neue Begutachtungen. Der Entlastungsbetrag entfällt nach dem Entwurf aber auch für Menschen, die den Pflegegrad schon haben.

Einschätzung der Redaktion

Dass die Pflegeversicherung Geld braucht, bestreitet kaum jemand. Die Lastenverteilung wirft aber Fragen auf. Bei Pflegegrad 1 trifft die Kürzung Menschen, die mit 131 Euro oft genau die Hilfe bezahlen, die einen schnelleren Abstieg in höhere Pflegegrade verhindern soll. Eine Beratung ersetzt keine Putzhilfe. Der Zuschlag für Kinderlose ist für die meisten Beschäftigten verkraftbar, bei kleinen Renten summiert er sich aber mit anderen Abzügen. Heimbewohnerinnen und Heimbewohner warten weiter auf eine Grenze bei den Eigenanteilen. Der Gesundheitsausschuss hat bis Dezember Zeit, wenigstens eine Übergangsregel für angesparte Entlastungsbeträge in das Gesetz zu schreiben.

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