Pflegegrad 2 soll künftig erst ab 30 statt bisher 27 Gesamtpunkten beginnen. Die Bundesregierung plant diese Verschärfung im Rahmen der Pflegereform zum 1. Januar 2027. Besonders betroffen wären Menschen, deren Hilfebedarf knapp über der bisherigen Zugangsschwelle liegt. Die Änderung ist allerdings noch nicht abschließend beschlossen; bestehende Pflegegrade sollen geschützt werden.
Ist die 30-Punkte-Grenze für Pflegegrad 2 schon beschlossen?
Nein. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Damit ist das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingeleitet, aber noch kein neues Recht in Kraft. Änderungen an Inhalt und Zeitplan bleiben möglich. Ein Kabinettsbeschluss ersetzt weder den parlamentarischen Gesetzesbeschluss noch die Verkündung.
Nach geltendem § 15 SGB XI beginnt Pflegegrad 2 weiterhin bei 27 Gesamtpunkten und endet unterhalb von 47,5 Punkten. Die geplanten 30 Punkte dürfen deshalb noch nicht als geltende Voraussetzung dargestellt werden.
Wer würde durch die höhere Grenze schlechter eingestuft?
Betroffen wären bei Anwendung der neuen Schwelle insbesondere Menschen mit mindestens 27, aber weniger als 30 Gesamtpunkten. Sie erreichen nach geltendem Recht Pflegegrad 2. Nach den geplanten Grenzen würde dasselbe Begutachtungsergebnis grundsätzlich nur noch für Pflegegrad 1 reichen, sofern keine Übergangs- oder Sonderregelung greift.
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Die vorgesehenen Mindestwerte im Überblick:
| Pflegegrad | Geltende Mindestpunktzahl | Geplant ab 2027 |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 | 15 |
| Pflegegrad 2 | 27 | 30 |
| Pflegegrad 3 | 47,5 | 50 |
Die Tabelle zeigt die regulären Schwellen. Für Kinder bis 18 Monate gelten besondere Einstufungsregeln.
Auch eine Höherstufung von Pflegegrad 1 auf Pflegegrad 2 würde durch die höhere Zugangsschwelle schwieriger. Der tatsächliche Unterstützungsbedarf könnte unverändert bestehen, während die rechtliche Zuordnung niedriger ausfällt.
Warum sind drei zusätzliche Punkte finanziell wichtig?
Pflegegrad 2 eröffnet Ansprüche, die bei Pflegegrad 1 nicht bestehen. Nach geltendem Recht gehören dazu insbesondere Pflegegeld bei selbst sichergestellter häuslicher Pflege und ambulante Pflegesachleistungen. Wer die Zugangsschwelle verfehlt, erhält diese Leistungen nicht allein deshalb, weil Angehörige regelmäßig helfen oder ein Pflegedienst benötigt wird.
Derzeit beträgt das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 monatlich 347 Euro. Für einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst stehen alternativ bis zu 796 Euro monatlich zur Verfügung. Bei einer Kombination vermindert sich das Pflegegeld anteilig. Diese Beträge beschreiben geltendes Recht, keine zugesicherten Leistungen für 2027.
Die Reform sieht zugleich eine Neuordnung verschiedener Leistungen vor. Die finanziellen Folgen lassen sich deshalb nicht allein aus der höheren Punktegrenze oder einem einzelnen künftigen Budgetbetrag ablesen.
Müssen Menschen mit Pflegegrad 2 eine Herabstufung befürchten?
Allein wegen der höheren Schwellen sollen bestehende Pflegegrade nicht verloren gehen. Die Techniker beschreibt einen Besitzstandsschutz für bereits bestehende Einstufungen. Außerdem sollen wegen der gesetzlichen Änderung keine Neubegutachtungen stattfinden. Eine automatische Herabstufung aller Menschen mit weniger als 30 Punkten ist somit nicht vorgesehen.
Daraus folgt allerdings keine Garantie unveränderter Leistungsbeträge oder Leistungsarten. Der Schutz des Pflegegrades und die geplante Umgestaltung der Pflegeleistungen sind unterschiedliche Fragen.
Was sollten Betroffene vor dem Jahreswechsel tun?
Wer bereits Unterstützung benötigt, sollte die bestehende Pflegesituation klären lassen und einen notwendigen Antrag nicht allein wegen der Reformdiskussion aufschieben. Für die Begutachtung zählt, wie stark Selbstständigkeit und Fähigkeiten beeinträchtigt sind. Bewertet werden etwa Mobilität, Selbstversorgung und der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen. Die Bereiche fließen unterschiedlich gewichtet in das Ergebnis ein.
Eine pauschale Zusage „Antrag bis Silvester genügt für die alten Grenzen“ lässt sich aus den hier ausgewerteten Informationen nicht ableiten. Für noch laufende Verfahren muss die endgültige Übergangsregelung geprüft werden. Der geplante Reformbeginn allein beantwortet diese Frage nicht.
FAQ zum Pflegegrad 2 mit 30 Punkte ab 2027
Bedeutet die Grenze 30 Stunden Pflege pro Woche?
Nein. Gemeint sind gewichtete Gesamtpunkte aus der Pflegebegutachtung, keine wöchentlichen Pflegestunden.
Entscheidet allein die Diagnose über Pflegegrad 2?
Nein. Maßgeblich sind die festgestellten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten.
Wird Selbstversorgung besonders stark berücksichtigt?
Ja. Dieser Bereich geht mit 40 Prozent in die Gesamtbewertung ein.
Werden Einschränkungen durch Demenz berücksichtigt?
Ja. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen gehören zum Begutachtungsinstrument.
Fazit zur Neubewertung des PG 2 mit 30 Punkten
Expertin für Pflege und Pflegerecht, Umawathy Sundrarajoo, fasst zusammen: „Die geplante 30-Punkte-Grenze würde den Zugang zu Pflegegrad 2 erschweren. Noch gelten jedoch 27 Punkte. Bestehende Einstufungen sollen geschützt bleiben; bei neuen oder laufenden Verfahren kommt es auf das endgültige Gesetz und seine Übergangsregeln an.“
Quellen
- § 15 SGB XI: Ermittlung des Pflegegrades und geltende Punktgrenzen
- Pflegeneuordnungsgesetz: Kabinettsbeschluss vom 30. September 2026
- Pflegereform 2027: Geplante Änderungen und Besitzstandsschutz
- Häusliche Pflege: Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen – Bundesgesundheitsministerium