86 Prozent der Menschen mit Pflegebedarf werden zu Hause versorgt. Oft übernehmen das Angehörige, die dafür Arbeitszeit und Einkommen aufgeben. Ausgerechnet hier spart die Pflegereform der Bundesregierung, obwohl Gesundheitsminister Carsten Linnemann die häusliche Pflege stärken will. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 könnten ab Januar 2027 bis zu 1.572 Euro Unterstützung im Jahr verlieren.
Pflegereform im Bundestag: Linnemann kündigt Änderungen an
Am 5. November 2026 hat der Bundestag das Pflegeneuordnungsgesetz in erster Lesung beraten. Das Kabinett hatte den Entwurf Ende September gebilligt, nach wochenlangem Streit zwischen Union und SPD über Kürzungen. In seiner Rede im Bundestag beschrieb Linnemann das Gesetz als Soforthilfe für die Kassen. Ohne Eingriffe laufe die soziale Pflegeversicherung 2027 auf ein Defizit von rund acht Milliarden Euro zu.
Der Minister räumte ein, dass der Entwurf so nicht bleiben soll. Mit den Regierungsfraktionen werde bereits verhandelt. Viele Betroffene sorgten sich vor allem um die Umstellung beim Entlastungsbetrag und bei der Verhinderungspflege, und zum Jahreswechsel dürfe es keine harten Brüche geben. Am geplanten Einsparvolumen hält Linnemann trotzdem fest. Wie die Nachbesserungen konkret aussehen, ist offen (Stand: 8. November 2026).
Rentenbeiträge für pflegende Angehörige bleiben
Unter Vorgängerin Nina Warken war vorgesehen, die Rentenbeiträge zu kürzen, die Pflegekassen für pflegende Angehörige zahlen. Diese Beiträge gibt es, wenn eine Person mit mindestens Pflegegrad 2 zu Hause mindestens zehn Stunden pro Woche gepflegt wird, verteilt auf wenigstens zwei Tage. Linnemann hat die Kürzung gestrichen. Er wolle „keine Abstriche bei der Rente von pflegenden Angehörigen“, sagte er im Bundestag. Wer Angehörige pflegt, solle bei der Rente nicht schlechter dastehen als jemand, der in Verwaltung oder Wirtschaft arbeitet.
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Sollte die Bundesregierung bei der Pflegereform auf Kürzungen in der häuslichen Pflege verzichten, auch wenn dafür die Beiträge stärker steigen?
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Wo die Pflegereform in der häuslichen Pflege spart
Die Einschnitte treffen vor allem die kleinen Hilfen im Alltag. Bei Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat wegfallen. Damit lassen sich heute etwa Haushaltshilfen oder Betreuungsgruppen bezahlen. Aufs Jahr gerechnet sind das 1.572 Euro. Ein Teil des Geldes soll in eine Pflegebegleitung fließen, die Betroffene und Angehörige ab 2029 früh beraten soll. Für die Pflegegrade 2 bis 5 soll der Entlastungsbetrag in ein Sozialraumbudget übergehen, das nach Kritik des Paritätischen Wohlfahrtsverbands weniger flexibel nutzbar wäre.
Auch die Verhinderungspflege soll in der heutigen Form verschwinden. Bislang steht dafür und für die Kurzzeitpflege ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro zur Verfügung. Künftig sollen Einzelleistungen zu Budgets zusammengefasst werden. Ein Überbrückungsbudget soll Akutsituationen abdecken, ab 2028 auch mit einem kurzen Heimaufenthalt.
Hinzu kommen strengere Regeln für die Einstufung. Die Schwellen für die Pflegegrade 1 bis 3 sollen steigen. Wer vor Inkrafttreten bereits eingestuft ist, behält seinen Pflegegrad. Linnemann begründet den Schritt mit falschen Prognosen: Bei Einführung der fünf Pflegegrade rechnete die Politik für 2030 mit etwa 3,5 Millionen Pflegebedürftigen. Heute erhalten mehr als sechs Millionen Menschen Leistungen.
Mehrbelastung für Beitragszahler
Die Reform holt sich Geld auch von den Versicherten. Der Zuschlag für Kinderlose soll von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigen. Bei einem Bruttogehalt von 3.200 Euro wären das 28,80 statt 19,20 Euro im Monat, also 9,60 Euro mehr und 115,20 Euro im Jahr. Ehepartner ohne nennenswertes eigenes Einkommen sollen ab 2028 einen Beitrag von 0,52 Prozent auf das Einkommen des Partners zahlen. Bei 4.000 Euro Einkommen wären das 20,80 Euro im Monat. Ausgenommen bleiben unter anderem Eltern von Kindern unter zwölf Jahren, Pflegende und Menschen im Rentenalter.
| Vorhaben | Bisher | Geplant |
|---|---|---|
| Rentenbeiträge für Pflegende | volle Beiträge | keine Kürzung |
| Entlastungsbetrag Pflegegrad 1 | 131 Euro im Monat | Wegfall ab 2027 |
| Entlastungsbetrag Pflegegrad 2–5 | 131 Euro im Monat | Sozialraumbudget |
| Verhinderungspflege | Jahresbetrag 3.539 Euro mit Kurzzeitpflege | Budgets, Überbrückungsbudget |
| Zuschlag für Kinderlose | 0,6 Prozentpunkte | 0,9 Prozentpunkte |
| Mitversicherte Ehepartner | beitragsfrei | 0,52 Prozent ab 2028 |
| Heimzuschüsse | 15/30/50/75 Prozent | unverändert |
Kritik an den Kürzungen bleibt
Die Grünen-Pflegepolitikerin Simone Fischer hält die Reform für unzureichend, weil trotz der Einschnitte eine Milliardenlücke bleibe. Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, lehnt pauschale Kürzungen bei pflegenden Angehörigen ab und verlangt einen genaueren Blick auf den tatsächlichen Pflegebedarf, wie ZDFheute berichtet. Der Paritätische warnt, ambulanten Diensten und Tagespflegen drohten ohne Übergangsfristen wirtschaftliche Probleme. Eine größere Strukturreform soll eine Expertenkommission vorbereiten. Ihre Empfehlungen will Linnemann möglichst vor Ostern ins Kabinett bringen.
Häufige Fragen zur Pflegereform
Wer verliert durch die Pflegereform den Entlastungsbetrag?
Nach dem Entwurf fällt der Entlastungsbetrag von 131 Euro nur bei Pflegegrad 1 vollständig weg. Bei den Pflegegraden 2 bis 5 soll das Geld in ein neues Sozialraumbudget übergehen. Ob es dabei bleibt, hängt von den angekündigten Nachbesserungen ab.
Ab wann gelten die Änderungen der Pflegereform?
Wesentliche Teile sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Der Beitrag für mitversicherte Ehepartner und der kurze Heimaufenthalt im Überbrückungsbudget sind ab 2028 geplant, die Pflegebegleitung ab 2029. Das Gesetz muss noch Bundestag und Bundesrat passieren.
Wie viel mehr zahlen Kinderlose künftig für die Pflegeversicherung?
Der Zuschlag soll um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozentpunkte steigen. Bei 3.200 Euro brutto bedeutet das 9,60 Euro mehr im Monat. Der allgemeine Beitragssatz soll stabil bleiben.
Was gilt für Menschen, die schon einen Pflegegrad haben?
Wer vor Inkrafttreten eingestuft wurde, behält seinen Pflegegrad. Die strengeren Schwellen gelten nur für neue Begutachtungen. Änderungen bei Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege betreffen dagegen auch bestehende Leistungsbezieher.
Einschätzung der Redaktion
Dass die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige unangetastet bleiben, ist richtig und war überfällig. Glaubwürdig wird Linnemanns Bekenntnis zur häuslichen Pflege aber erst, wenn auch die kleinen Hilfen bleiben. Der Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege sind oft das, was eine Pflege zu Hause überhaupt tragbar macht. Fallen sie weg oder werden sie unübersichtlicher, steigt das Risiko, dass Angehörige früher aufgeben und Heimplätze nötig werden, die die Kassen deutlich mehr kosten. Die Regierung sollte die Nachbesserungen deshalb konkret benennen, bevor das Gesetz verabschiedet wird. Pflegende Familien brauchen bis zum Jahreswechsel Klarheit und eine Übergangsfrist.