
Futter und Versicherung für Hund und Katze vom Jobcenter bei Grundsicherung / Bürgergeld?
Nach ständiger Rechtsprechung gehören Hundekosten wie Futter, Hundesteuer, Tierarzt und Haftpflichtversicherung nicht zu Extrakosten im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) und werden daher in der Regel nicht vom Jobcenter übernommen. Nur bei medizinisch begründeten Assistenz- oder Therapiehunden können laufende Kosten ausnahmsweise als behinderungsbedingter Mehrbedarf anerkannt werden, wenn eine fachlich dokumentierte therapeutische Funktion vorliegt.




























