Auto kaputt, Job in Gefahr: Wann das Jobcenter die Reparatur zahlt – neue Grundsicherung
Ein kaputtes Auto kann für Menschen im SGB-II-Leistungsbezug den Arbeitsplatz gefährden. Das Jobcenter muss Werkstattkosten zwar nicht generell übernehmen, kann aber bei einem konkreten Arbeitsbezug fördern. Entscheidend sind die Erforderlichkeit des Fahrzeugs, nachvollziehbare Nachweise und ein Antrag vor Entstehung der Kosten.
