Haus überschrieben – Sozialamt greift dennoch zu: 10-Jahres-Frist entscheidet!
Wer sein Haus an die Kinder verschenkt, möchte die Familie oft frühzeitig absichern. Doch bei Pflegebedürftigkeit und Sozialhilfe kann die Übertragung wieder relevant werden. Entscheidend ist, ob die Bedürftigkeit innerhalb von zehn Jahren nach der rechtlich vollzogenen Schenkung eintritt. Auch Wohnrecht, Nießbrauch und der Zeitpunkt des Grundbuchantrags können eine zentrale Rolle spielen.

