Steuerfreie Rente im Ausland? Diese Falle übersehen viele
Wer im Ruhestand aus Deutschland auswandert, kann seine Rente nicht automatisch steuerfrei beziehen. Entscheidend sind das Doppelbesteuerungsabkommen, die konkrete Rentenart und das Steuerrecht im neuen Wohnsitzstaat. Ein aktuelles BFH-Urteil zeigt zudem: Eine Steuerbefreiung im Ausland kann durch eine Rückfallklausel zur deutschen Steuerpflicht führen. Vor dem Umzug lohnt sich deshalb eine genaue Prüfung.
