
Grundsicherungsgeld und Schulden: Wann Jobcenter Schuldentilgung als sozialwidrig werten darf
Jobcenter können Schuldenzahlungen von Grundsicherungsgeld-Empfängern als „sozialwidriges Verhalten“ werten und gezahlte Leistungen zurückfordern. Die Hürden dafür sind jedoch hoch: Nur wer seine Hilfebedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt oder aufrechterhält, muss mit Ersatzansprüchen rechnen. Der Artikel zeigt, wo Gerichte die Grenze ziehen und wie Betroffene sich gegen überzogene Forderungen wehren können.




























