Rente und dennoch Weiterarbeiten – neue Regeln 2026 beachten!
Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und weiterarbeiten möchte, kann seit 2026 unter bestimmten Voraussetzungen leichter zum früheren Arbeitgeber zurückkehren – auch mit einem befristeten Vertrag ohne Sachgrund. Die Neuregelung in § 41 SGB VI unterscheidet dabei zwischen einem noch bestehenden Arbeitsverhältnis und einer erneuten Einstellung. Vor der Vertragsunterzeichnung sollten Beschäftigte deshalb die Laufzeit, die Befristungsregelung und den vorgesehenen Rentenbeginn sorgfältig prüfen.



