
Schwerbehinderung mit GdB 50: Kündigungsschutz, Zusatzurlaub und 1.140 Euro Pauschbetrag
Der Bescheid über GdB 50 liegt vor, doch viele nutzen nur einen Bruchteil davon. Welche Rechte Ihnen sicher zustehen und wann erst das Merkzeichen den Ausschlag gibt.
