Für die gesetzliche Rente zählen deutlich mehr Zeiten als nur klassische Vollzeitarbeit: Schule und Studium (als Anrechnungszeiten), Ausbildung, Wehr- und Zivildienst, Minijobs, Zeiten mit Kindern, Pflege von Angehörigen, Krankheits‑ und Reha‑Phasen, Arbeitslosigkeit und natürlich alle rentenversicherungspflichtigen Beschäftigungen. Entscheidend ist, ob eine Zeit als Beitragszeit oder als Anrechnungszeit im Versicherungskonto der Deutschen Rentenversicherung gespeichert ist – beides kann wichtig für Rentenhöhe und Wartezeiten (z.B. Rente mit 63, 35/45 Jahre) sein. Der nachfolgende Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins für soziales Leben e.V., verschafft einen Überblick.