Rente ohne Reform: Was der Jahrgang 1966 wissen sollte!
Der Jahrgang 1966 gehört vollständig zur Rente mit 67. Abschlagsfrei ist ein Rentenstart bereits mit 65 Jahren möglich – allerdings nur bei 45 Versicherungsjahren. Mit 35 Versicherungsjahren kann die Rente ab 63 beginnen, doch die Kürzung von bis zu 14,4 Prozent bleibt dauerhaft. Warum jetzt ein Blick in den Versicherungsverlauf wichtig ist.
