Welche Jahrgänge regulär noch vor 67 die Rente beantragen können – Tabelle!
Die Regelaltersgrenze liegt nicht für alle Versicherten bei 67 Jahren. Wer vor 1964 geboren wurde, kann die reguläre Altersrente nach geltendem Recht noch vor dem 67. Geburtstag beziehen. Die genaue Altersgrenze richtet sich nach dem Geburtsjahr. Die große Tabelle zeigt, welche Jahrgänge noch regulär vor 67 in Rente gehen können. Ergänzend erläutert der Überblick die wichtigsten Voraussetzungen und grenzt die Regelaltersrente von anderen Wegen in den Ruhestand ab. Dazu gehört, wann 35 oder 45 Versicherungsjahre einen vorzeitigen Rentenbeginn ermöglichen – und wann dafür lebenslange Abschläge in Kauf genommen werden müssen.