
Schwerbehindertenrente: Was ab dem Jahrgang 1964 wirklich gilt – und wie der GdB-Status die Rente retten kann
Ab 2026 gelten für alle ab 1964 Geborenen neue Altersgrenzen bei der Schwerbehindertenrente – abschlagsfreier Eintritt erst mit 65. Wer plant, früher in Rente zu gehen, sollte jetzt den GdB-Status prüfen und die Schutzfrist nach § 199 SGB IX kennen. Denn ein drohender GdB-Verlust muss nicht automatisch das Ende des Rentenanspruchs bedeuten.




























