Arbeitslosengeld: Bundessozialgericht schützt Antragsteller bei fehlendem Behördenhinweis! – Aktuelles Urteil!
Das Bundessozialgericht stärkt Arbeitslose, die wegen eines fehlenden Behördenhinweises Nachteile erleiden. Im entschiedenen Fall muss eine schriftliche, nicht formgerechte Arbeitslosmeldung rückwirkend als wirksam behandelt werden. Eine allgemeine Arbeitslosmeldung per Brief hat das Gericht damit nicht zugelassen. Ob die Klägerin früher Arbeitslosengeld erhält, muss das Landessozialgericht noch klären.