Bis zu 197 Euro mehr im Monat: Diesen Zuschlag lassen viele Schwerbehinderte liegen
Wer schwerbehindert ist und Grundsicherungsgeld oder Grundsicherung bezieht, hat oft Anspruch auf einen Zuschlag von bis zu 197 Euro im Monat. Ausgezahlt wird er aber nur, wer ihn aktiv beim Amt nachweist.