BSG kippt Urteil: Schlafapnoe-Patient muss um Schwerbehinderung neu kämpfen
Ein Mann mit Schlafapnoe wollte seinen Grad der Behinderung auf 50 anheben lassen – die Maskenbeatmung vertrug er nicht. Das Bundessozialgericht kippte nun das Urteil der Vorinstanz und stellte hohe Hürden auf. Was das für alle bedeutet, die wegen Schlafapnoe einen höheren GdB anstreben.
