
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Sozialgericht setzt mit Urteil Bundesagentur für Arbeit Grenzen
Das Sozialgericht Darmstadt hat eine von der Agentur für Arbeit verhängte zwölfwöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld wegen Arbeitsaufgabe deutlich verkürzt. Die Richter bestätigten zwar den Sperrzeittatbestand, sahen aber eine besondere Härte und reduzierten die Sperrzeit auf sechs Wochen – ein wichtiges Signal gegen schematische Maximalsanktionen.




























