Pflegeheim gegen ihren Willen: Mutter widerruft Schenkung wegen groben Undanks
Eine Mutter schenkte ihrem Sohn ein Grundstück – nach ihrer Heimunterbringung widerrief sie die Schenkung. Der BGH stellte klar, dass ein bevollmächtigtes Kind den Willen des Elternteils zur Pflege nicht übergehen darf. Eine Heimaufnahme führt zwar nicht automatisch zur Rückgabe einer Schenkung, kann aber unter besonderen Umständen groben Undank begründen.