Sozialamt fordert Geschenk zurück: Neue Frist überrascht Familien
Wer früher Geld verschenkt hat und später auf Sozialhilfe angewiesen ist, riskiert eine Rückforderung durch das Sozialamt. Die bekannte Zehnjahresfrist gilt weiter – doch der BGH hat im Juli 2026 klargestellt, dass Ansprüche bei Geldgeschenken häufig schon nach drei Jahren verjähren. Entscheidend sind der Eintritt der Bedürftigkeit, die Kenntnis des Schenkers und die Art der Schenkung.