5 Euro Bareinzahlung aufs Girkonto: Wann Jobcenter oder Sozialamt bei Grundsicherung nachfragen
Eine Bareinzahlung von 5 Euro ist beim Bezug von Grundsicherung nicht verboten. Das Jobcenter kann jedoch eine Erklärung zur Herkunft verlangen. Ob der Betrag berücksichtigt wird, hängt davon ab, ob neues Einkommen vorliegt und welche Ausnahmen gelten. Für Kleinsteinnahmen gibt es eine monatliche 10-Euro-Grenze.
