
Erwerbsminderungsrente 2026: Berufsschutz und Hinzuverdienst
Sie können Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben und fragen sich, ob Sie eine Erwerbsminderungsrente bekommen? Ab Jahrgang 1961 gilt in der gesetzlichen Rente kein klassischer Berufsschutz mehr. Der Artikel erklärt die Rechtslage 2026, die aktuellen Hinzuverdienstgrenzen und zeigt, was Sie bei Antrag, Widerspruch und privater Vorsorge beachten sollten.




























