
Länger im Ausland, trotzdem Bürgergeld: Was das Portugal-Urteil für die Grundsicherung für Abeitsuchende bedeutet
Drei Monate Portugal zur Erholung – und trotzdem weiter Bürgergeld: Ein aktueller Beschluss des Landessozialgerichts Sachsen stellt sich klar gegen die Praxis vieler Jobcenter. Er zeigt, dass ein zeitlich begrenzter Auslandsaufenthalt aus gesundheitlichen Gründen nicht automatisch zum Verlust des Anspruchs führt. Zugleich präzisiert das Gericht, wie „gewöhnlicher Aufenthalt“ und Erreichbarkeit bei längeren Reisen zu verstehen sind. Der Beitrag erklärt, was das für psychisch erkrankte Leistungsberechtigte bedeutet und welche Nachweise im Ernstfall entscheidend sind.




























