Nie gearbeitet und dennoch gesetzliche Rente? Wie hoch? Fragen im Faktencheck!
Wer nie gearbeitet hat, erhält nicht immer keine gesetzliche Altersrente. Für die Regelaltersrente sind grundsätzlich fünf Jahre anrechenbare Versicherungszeit erforderlich – dazu können auch Kindererziehung, Pflege oder Zeiten nach einer Scheidung zählen. Fehlt ein Rentenanspruch und reicht das Geld im Alter nicht aus, kommt Grundsicherung im Alter vom Sozialamt in Betracht. Entscheidend ist eine genaue Prüfung des Rentenkontos und der persönlichen Einkommenssituation