Fünfjährige Übergangsfrist beim Aus der Rente nach 45 Beitragsjahren für CDU zu lang?!
Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Versicherungsjahren steht nach den bisherigen Reformüberlegungen zur Disposition. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat zugleich zugesagt, dass rentennahe Jahrgänge durch Vertrauensschutz und Übergangsregelungen abgesichert werden sollen. Als mögliche Orientierung wird eine Übergangszeit von etwa fünf Jahren diskutiert – verbindlich festgelegt oder gesetzlich beschlossen ist diese Frist bislang jedoch nicht. Bis zu einer tatsächlichen Gesetzesänderung bleibt die Altersrente nach 45 Versicherungsjahren nach geltendem Recht uneingeschränkt bestehen.