Rente für den Jahrgang 1962 – welche möglichen Auswirkungen wird die Rentenreform haben?
Für Versicherte des Jahrgangs 1962 gilt nach der aktuellen Rechtslage: Wer die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt, kann mit 64 Jahren und acht Monaten abschlagsfrei in Rente gehen. Die Alterssicherungskommission schlägt allerdings vor, diese Rentenart langfristig abzuschaffen. Verbindlich beschlossen ist dies bislang nicht. Betroffene sollten deshalb ihren Versicherungsverlauf frühzeitig prüfen und klären, ob alle Voraussetzungen für die 45-jährige Wartezeit erfüllt sind.
