
Bundessozialgericht Urteil zum Arbeitslosengeld! Verschwiegenes Nebeneinkommen – Anspruch weg?
Das Bundessozialgericht hat im Verfahren B 11 AL 1/26 R entschieden, dass eine verschwiegenene Nebentätigkeit eine Arbeitslosmeldung nicht automatisch unwirksam macht. Rückforderungen von Arbeitslosengeld dürfen nicht pauschal begründet werden, sondern erfordern eine genaue Prüfung, ob Arbeitslosigkeit und Verfügbarkeit trotz der Tätigkeit tatsächlich entfallen sind.




























