
Schwerbehinderung: GdB 50, EM‑Rente und 500‑Euro‑Mythos
Viele Betroffene hoffen 2026 auf „500 Euro mehr Rente“ allein wegen ihrer Schwerbehinderung – doch das steht so in keinem Gesetz. Entscheidend für die Erwerbsminderungsrente bleiben Versicherungszeiten, Entgeltpunkte und die Zurechnungszeit. Gleichzeitig ändern sich wichtige Rahmenbedingungen, etwa Hinzuverdienstgrenzen, EM‑Zuschlag und Renteneintritt bei Schwerbehinderung. Der Artikel erklärt verständlich, was Schwerbehinderung wirklich bringt – und wo falsche Erwartungen lauern.




























