Mit diesem Alter in Rente: Was die Rentenkommission für den Geburtsjahrgang 1965 empfiehlt
Für den Jahrgang 1965 gilt nach heutigem Recht die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Die Alterssicherungskommission empfiehlt jedoch, das Rentenalter ab 2032 an die Lebenserwartung zu koppeln. Damit könnte dieser Jahrgang erstmals von einer moderaten Anhebung betroffen sein. Noch ist die Empfehlung kein Gesetz – betroffen wären aber auch mögliche frühere Rentenwege nach 35 oder 45 Versicherungsjahren.
