News: Rente

Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Witwenrente und Grundrente: Wir erklären, welche Ansprüche Sie haben, wie Ihre Rente berechnet wird und was Rentenreformen konkret für Ihren Jahrgang bedeuten. Mit Fristen, Rechenbeispielen und Hinweisen zu Rentenbescheid, Abschlägen und Hinzuverdienst. Die Beiträge schreibt unsere Redaktion mit Schwerpunkt Sozialrecht und prüft sie anhand von Gesetzestexten und Angaben der Deutschen Rentenversicherung.

Rentenkommission zum Geburtsjahrgang 1965

Eintritt in Rente für Geburtsjahr 1965: Rentenkommission empfiehlt 67 Jahre und einen Monat

Wer 1965 geboren ist und seinen Rentenbeginn plant, sollte zwischen geltendem Recht und Reformvorschlägen unterscheiden. Die Rentenkommission schlägt vor, das Rentenalter ab 2032 an die Lebenserwartung zu koppeln und die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren abzuschaffen. Der Überblick erklärt, was bereits gilt, welche Änderungen zur Diskussion stehen und was Sie für Ihre Planung prüfen sollten.

Freiwillig in Rente einzahlen - trotz sozialversicherungspflichtigem Job?

Rente mit Zusatzzahlung trotz Job aufstocken? Nur ausnahmsweise möglich!

Mit jedem Gehalt zahlen Sie Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Wer seine spätere Rente erhöhen möchte, kann jedoch meist nicht einfach zusätzliche freiwillige Beiträge leisten. Unter bestimmten Voraussetzungen sind stattdessen Sonderzahlungen möglich. Entscheidend ist, wer diese Möglichkeit nutzen kann und welche Regeln dafür gelten.

So hoch ist 2027 der steuerpflichtige Anteil der Rente - für wen?

Rente 2027: Für welche Rentner 84,5 Prozent steuerpflichtig sind

Bei einem Rentenbeginn 2027 sind grundsätzlich 84,5 Prozent der gesetzlichen Rente steuerpflichtig. Dieser Anteil ist jedoch kein Steuersatz. Wie viel tatsächlich ans Finanzamt geht, hängt vom Einkommen und persönlichen Abzugsmöglichkeiten ab. Auch die Pflicht zur Steuererklärung muss gesondert geprüft werden.

10,8 Prozent Abschlag bei der Witwenrente - wann?

Fixe 65-Jahre-Grenze entscheidet 2026 bei Witwenrente über Abschläge bis 10,8 Prozent

Stirbt der Ehepartner vor seinem 65. Geburtstag, kann die Witwenrente um 0,3 Prozent je Monat vor dieser Altersgrenze gekürzt werden – höchstens jedoch um 10,8 Prozent. Für die tatsächliche Rentenhöhe spielen auch die Zurechnungszeit und die Anrechnung eigenen Einkommens eine Rolle. Der Überblick erklärt die Zusammenhänge und die Freibeträge, die seit Juli 2026 gelten.

Teilrente 2027 und Krankengeld

Nur Teilrente 2027? Dann verlieren Sie als arbeitender Rentner Krankengeld!

Für berufstätige Rentnerinnen und Rentner mit einer hohen Alters-Teilrente entfällt ab dem 1. Januar 2027 grundsätzlich der Anspruch auf Krankengeld. Maßgeblich ist die neue Zwei-Drittel-Grenze: Wer mehr als 66,66 Prozent seiner Vollrente bezieht, erhält bei längerer Arbeitsunfähigkeit kein Krankengeld mehr. Das trifft insbesondere Versicherte, die bislang das beliebte 99,99-Prozent-Modell nutzen. Eine Anpassung der Teilrente ist grundsätzlich möglich – die finanziellen Folgen sollten Betroffene jedoch vorab sorgfältig durchrechnen.

Rente durch Pflege von Angehörigen erhöhen - die Voraussetzungen

Rente durch Pflege: Welche Voraussetzungen Angehörige erfüllen müssen

Wer zu Hause einen Menschen pflegt, kann zusätzliche Rentenansprüche erwerben. Die Pflegeversicherung übernimmt dafür unter bestimmten Voraussetzungen die Beiträge. Entscheidend sind Pflegegrad, Pflegeumfang und die Arbeitszeit neben der Pflege. Ein Fragebogen hilft der Pflegekasse, den Anspruch zu prüfen.

Armutsrente im Osten?

Altersarmut trotz Rente im Osten: Warum das vielen Beschäftigten trotz Arbeit droht!

Neue Berechnungen der Linken zeigen: Vielen Beschäftigten in Ostdeutschland droht im Alter eine Rente an oder unter der Armutsgefährdungsschwelle. Besonders gefährdet sind Geringverdienende, Menschen mit Lücken im Erwerbsleben und Frauen in schlecht bezahlten Berufen. Erfahren Sie, wie die Zahlen berechnet wurden, was sie über Ihr persönliches Altersarmutsrisiko aussagen und welche Modelle einer Mindestrente derzeit zur Debatte stehen.

Abschaffung: Rente mit 63

Warum eigentlich soll die Rente mit 63 abgeschafft werden? Begründung der Rentenkommission

Die Rentenkommission spricht sich dafür aus, die „Rente mit 63“ abzuschaffen und einen vorzeitigen Rentenbeginn mit Abschlägen erst ab 64 Jahren zuzulassen. Ab 2032 soll zudem die Regelaltersgrenze automatisch an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Für Bestandsrentner und ältere Jahrgänge sind Übergangsregelungen und Vertrauensschutz vorgesehen. Welche Szenarien zur Debatte stehen und was die Vorschläge für Ihre persönliche Rentenplanung bedeuten.

Rente: Rückwirkende Schwerbehinderung kann Rentenabschlag kippen

Schwerbehinderung rückwirkend anerkannt: Datum im Bescheid verändert die Rente

Auch ein Bescheid, der erst Jahre später eintrifft, kann bei der Rente viel verändern. Wird eine Schwerbehinderung rückwirkend anerkannt, bleibt oft ungeprüft, ob Betroffenen eine höhere Rente zugestanden hätte. Ein Urteil des Bundessozialgerichts zeigt, wie sie eine erneute Prüfung anstoßen können.

Was zählt für die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren?

Rente für besonders langjährig Versicherge – welche Zeiten zählen für die 45 Jahre zählen

45 Versicherungsjahre können den Weg in eine frühere Rente ohne Abschläge eröffnen. Doch nicht jede Phase im Lebenslauf zählt zu den erforderlichen 540 Monaten. Vor allem bei Arbeitslosengeld kurz vor Rentenbeginn, Bürgergeld, Studienzeiten und freiwilligen Beiträgen kommt es auf die genauen Regeln an. Welche Zeiten die Deutsche Rentenversicherung berücksichtigt – und welche nicht.

Gesundheitsreform 2027: Mehrkosten für Rentner

Rente und Rentner von der Gesundheitsreform 2027 von Mehrkosten betroffen

Die Gesundheitsreform ist beschlossen: Ab 2027 soll das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die Beiträge stabil halten – zugleich kommen auf Rentner zusätzliche Belastungen zu. Höhere Zuzahlungen, Leistungskürzungen und eine steigende Beitragsbemessungsgrenze betreffen vor allem chronisch Kranke, berufstätige Ruheständler und Versicherte mit hohen Einkommen. Umso wichtiger ist es, frühzeitig mögliche Entlastungen durch Zuzahlungsbefreiungen, Härtefallregelungen und Sozialleistungen zu prüfen.