Jahrgang 1965 und die Reform der Rente – womit ist zu rechnen?
Wer 1965 geboren wurde, kann nach geltendem Recht mit 67 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen – bei 45 Versicherungsjahren derzeit schon mit 65. Die Reformvorschläge der Alterssicherungskommission könnten den Jahrgang 1965 jedoch erstmals direkt betreffen. Vorgesehen sind eine mögliche Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung und Änderungen bei der abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren. Beschlossen ist das bislang nicht.
