
Grundrente: Anrechnung des Ehegatteneinkommens auf Rente – Urteil!
Das Landessozialgericht NRW hat in einem rteil unter dem Az L 18 R 707/22 entschieden, dass die Anrechnung des Ehegatteneinkommens auf den Grundrentenzuschlag nach § 97a SGB VI verfassungsgemäß ist. Es ging um den Fall einer verheirateten Rentnerin, deren Zuschlag wegen des hohen Einkommens ihres Mannes vollständig entfiel. Die Einzelheiten zu dem wichtigen Urteil finden Sie in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem News-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!










































































