
Rente kann wegen Krankenkassen-Schulden gekürzt werden
Viele Rentnerinnen und Rentner sind überzeugt, dass ihre Altersrente „unangreifbar“ ist – doch offene Beiträge zur Kranken‑ und Pflegeversicherung können die monatliche Rente deutlich schmälern. Sozialgerichte lassen die Verrechnung alter Beitragsschulden mit laufenden Rentenansprüchen grundsätzlich zu, wenn Bescheide bestandskräftig sind. Zugleich gibt es aktuelle Entscheidungen, die die Möglichkeiten von Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern nach einer Restschuldbefreiung einschränken. Wer seine Bescheide kennt und rechtzeitig reagiert, kann unnötige Rentenkürzungen vermeiden.




























