Wann welcher Jahrgang in Rente gehen soll – neue Tabelle auf Basis der Vorschläge der Rentenkommission
Die Rentenkommission 2026 empfiehlt, das gesetzliche Rentenalter künftig stärker an die steigende Lebenserwartung anzupassen. Langfristig soll ein Verhältnis von etwa 40 Jahren Erwerbsarbeit zu 20 Jahren Rentenbezug erreicht werden. Für besonders langjährig Versicherte könnte die Altersgrenze schrittweise von 63 auf 64 Jahre steigen und anschließend parallel zur regulären Altersgrenze weiter angehoben werden. Auch die bisherige Möglichkeit, allein nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge früher in Rente zu gehen, steht zur Überprüfung. Ein vorzeitiger Rentenbeginn soll künftig stärker davon abhängen, ob die gesundheitliche Situation eine weitere Erwerbstätigkeit tatsächlich zulässt.
