Kindergeld, Kinderzuschlag, aber keine Kindergrundsicherung – das gilt noch 2026
Seit Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro monatlich pro anspruchsberechtigtem Kind. Familien, deren Einkommen nur knapp über dem Grundsicherungsbedarf liegt, können zusätzlich bis zu 297 Euro Kinderzuschlag je Kind bekommen. Die Kindergrundsicherung gibt es hingegen weiterhin nicht als eigenständige Auszahlung. Der Überblick erklärt, welche Unterstützung für welche Familien infrage kommt und was bei der Antragstellung wichtig ist.


