
Schwerbehinderung ab GdB 50: Diese Rechte und Vorteile solltest du 2026 kennen
Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 gilt eine Person rechtlich als schwerbehindert – damit sind wichtige Nachteilsausgleiche, steuerliche Vorteile und besondere Schutzrechte verbunden. Dies alles erklärt folgender Artikel auf Bürger & Geld, das News-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!




























