Die erste 13. AHV-Rente kommt im Dezember 2026 mit der regulären Monatszahlung, das hat die Zentrale Ausgleichsstelle der Schweiz am 29. Oktober bestätigt. Für Rentnerinnen und Rentner mit Schweizer Erwerbsjahren, auch in Deutschland, ist das kurz vor Heizkostenabrechnungen und Jahresendausgaben ein spürbarer Betrag. Ehepaare erhalten allerdings weniger als zwei Alleinstehende.
So wird die 13. AHV-Rente berechnet
Die Zusatzzahlung entspricht einem Zwölftel aller Altersrenten, die eine Person im Kalenderjahr bezogen hat. Wer das ganze Jahr dieselbe Rente erhält, bekommt im Dezember also den doppelten Monatsbetrag. Wer erst im Laufe des Jahres in Rente gegangen ist, erhält weniger, weil nur die tatsächlich ausgezahlten Monate zählen. Die Grenze nach oben setzt die Maximalrente von 2520 Franken im Monat.
Einige Bestandteile bleiben außen vor. Zusatzrenten für Ehegatten und Kinder fließen nicht in die Berechnung ein, ebenso wenig der Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgeneration aus der Reform AHV 21. Hinterlassenenrenten für Witwen, Witwer und Waisen sowie IV-Renten werden weiterhin zwölfmal im Jahr gezahlt. Anspruch hat, wer am 1. Dezember lebt und eine Altersrente bezieht. Stirbt jemand im November, entfällt die 13. Rente für dieses Jahr.
Warum Ehepaare bei der 13. AHV-Rente weniger bekommen
Bei verheirateten Paaren gilt in der AHV seit jeher eine Obergrenze. Beide Einzelrenten zusammen dürfen 150 Prozent der Maximalrente nicht übersteigen, 2026 sind das 3780 Franken im Monat. Weil die 13. Rente auf den tatsächlich ausgezahlten, also bereits gekürzten Renten beruht, greift die Plafonierung auch hier.
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Zwei unverheiratete Personen mit Maximalrente erhalten im Dezember zusammen 5040 Franken zusätzlich. Ein Ehepaar in derselben Lage kommt auf höchstens 3780 Franken, also 1260 Franken weniger. Die Bundesverwaltung nennt diese Werte auch in ihren Unterlagen zur Abstimmung: bis zu 2520 Franken mehr pro Jahr für Unverheiratete, maximal 3780 Franken für Ehepaare.
Die folgenden Beispiele zeigen, wie unterschiedlich die Beträge ausfallen können.
| Fallbeispiel | Monatsrente 2026 | Bezugsmonate | 13. AHV-Rente |
|---|---|---|---|
| Alleinstehende Rentnerin, ganzes Jahr | 2130 Franken | 12 | 2130 Franken |
| Rentenbeginn am 1. Juli | 1980 Franken | 6 | 990 Franken |
| Ehepaar, Einzelrenten 2300 und 2150 Franken, plafoniert | 3780 Franken gemeinsam | 12 | 3780 Franken |
| Dasselbe Paar ohne Trauschein | 4450 Franken gemeinsam | 12 | 4450 Franken |
Im dritten und vierten Fall liegt der Unterschied bei 670 Franken, allein wegen des Familienstands. Auch ein Vorbezug wirkt sich aus. Wer die Rente früher bezieht, erhält eine gekürzte Monatsrente, und die 13. Rente wird auf diesen niedrigeren Betrag berechnet. Während eines Rentenaufschubs gibt es dagegen keine 13. Zahlung, weil in dieser Zeit gar keine Rente fließt.
Auszahlung der 13. AHV-Rente nach Deutschland
Eine Wohnsitzbedingung kennt das Gesetz nicht. Staatsangehörige der Schweiz, der EU und der EFTA haben Anspruch darauf, ihre Altersrente ins Ausland überwiesen zu bekommen, und damit auch die 13. Rente. Das betrifft frühere Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Baden-Württemberg ebenso wie Menschen, die nach einigen Arbeitsjahren in der Schweiz nach Deutschland zurückgekehrt sind. Zuständig für Rentnerinnen und Rentner im Ausland ist die Schweizerische Ausgleichskasse. Die Zusatzzahlung kommt mit der Dezemberrente, der Euro-Betrag hängt vom Wechselkurs ab.
Wer in Deutschland lebt, versteuert die AHV-Rente in der Regel hier. Die 13. Zahlung erhöht entsprechend die Rentensumme, die in der Steuererklärung für 2026 anzugeben ist. Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung im Alter müssen damit rechnen, dass das Sozialamt die Dezemberzahlung als Einkommen berücksichtigt. Ob die Ämter sie als einmalige Einnahme nach § 82 SGB XII behandeln, ist für diese neue Leistung bislang nicht ausdrücklich geregelt.
In der Schweiz gibt es zudem politische Vorstöße, Rentnerinnen und Rentner im Ausland künftig von der 13. Rente auszunehmen. Für die Zahlung im Dezember 2026 hat das nach aktuellem Stand keine Folgen.
Finanzierung der 13. AHV-Rente: Abstimmung am 29. November
Die 13. Rente kostet im ersten Jahr rund 4,2 Milliarden Franken und geht an etwa 2,6 Millionen Menschen. Bundesrat und Parlament wollen einen Teil davon über eine höhere Mehrwertsteuer decken. Der Normalsatz würde von 8,1 auf 8,5 Prozent steigen, frühestens ab 2028. Für die Auszahlungen 2026 und 2027 gibt es damit keine Zusatzfinanzierung. Der Bundesrat empfiehlt ein Ja, die FDP lehnt die Vorlage ab und will stattdessen im Bundeshaushalt sparen. Eine erste Umfrage im Auftrag der SRG zeigte im Oktober ein knappes Rennen mit leichtem Vorsprung für das Nein (Stand: 6. November 2026).
Für die Rentnerinnen und Rentner ändert das Ergebnis an der Dezemberzahlung nichts. Bei einem Nein würden laut Bund jedoch die jährlichen Defizite der AHV bis 2035 auf fast 5 Milliarden Franken steigen. Dann dürfte die Debatte über höhere Lohnabzüge oder ein höheres Rentenalter neu beginnen.
Häufige Fragen zur 13. AHV-Rente
Erhalten Witwen und IV-Rentner die 13. AHV-Rente?
Nein. Die 13. Rente gibt es nur für Altersrenten. Hinterlassenenrenten und Renten der Invalidenversicherung werden weiterhin zwölfmal pro Jahr ausgezahlt.
Wird die 13. AHV-Rente bei Schweizer Ergänzungsleistungen angerechnet?
Wer in der Schweiz Ergänzungsleistungen bezieht, erhält die 13. Rente zusätzlich, ohne dass die Ergänzungsleistungen gekürzt werden. Für deutsche Sozialleistungen wie die Grundsicherung gilt diese Schweizer Regel nicht, hier entscheidet das deutsche Sozialrecht.
Wie hoch ist die 13. AHV-Rente bei Vorbezug oder Aufschub?
Bei einem Vorbezug richtet sich die 13. Rente nach der gekürzten Monatsrente. Während eines Aufschubs gibt es keine 13. Zahlung, später wird sie auf die erhöhte Rente berechnet.
Was passiert mit der 13. AHV-Rente, wenn die Mehrwertsteuer-Vorlage scheitert?
Die Zahlung im Dezember 2026 ist davon nicht betroffen, sie ist in der Verfassung verankert. Ein Nein würde nur die Finanzierung offenlassen, der AHV-Fonds müsste die Kosten dann vorerst aus Reserven tragen.
Einschätzung der Redaktion
Die 13. AHV-Rente ist für viele Rentnerinnen und Rentner ein echter Zugewinn, gerade für jene mit kleiner Rente. Die Ehepaar-Regel wirkt aber schief. Wer verheiratet ist, verliert im Dezember bis zu 1260 Franken gegenüber einem unverheirateten Paar, obwohl beide gleich viel eingezahlt haben. Die Plafonierung wird seit Jahren kritisiert, und mit der 13. Rente wird die Lücke größer. Ebenso unbefriedigend ist, dass die Schweiz zwei Jahre lang eine neue Leistung zahlt, deren Finanzierung offen ist. Für Betroffene in Deutschland kommt hinzu, dass die Behandlung bei der Grundsicherung ungeklärt ist. Hier sollten Bund und Länder für Klarheit sorgen.