Schon in drei Monaten, im Dezember 2025, steht für Millionen Rentner in Deutschland ein Umbruch bevor: Der bisher monatlich als Zusatzbetrag überwiesene Rentenzuschlag verschwindet und wird künftig direkt in die reguläre Rente aufgenommen. Viele Betroffene fragen sich: Droht eine Kürzung? Muss ich aktiv werden? Und wie beeinflusst das eventuell meine Witwenrente? Dieser Artikel klärt verständlich und kompakt die wichtigsten Punkte rund um die Reform – und wie Sie jetzt richtig reagieren.
Hintergrund: Wer profitiert bisher vom Rentenzuschlag?
Der Rentenzuschlag wurde seit Juli 2024 genutzt, um Rentnergruppen zu unterstützen, die in der Vergangenheit durch Politik und Gesetzgebung Benachteiligungen erfahren haben. Darunter fielen hauptsächlich Erwerbsminderungsrentner mit Beginn zwischen 2001 und 2019, sowie andere Betroffene von verkürzten Zurechnungszeiten und veränderten Berechnungsregelungen. Je nach Rentenjahr betrug der Zuschlag entweder 4,5 % oder 7,5 % – und wurde bislang transparent als separate Zahlung ausgewiesen.
Gesetzesänderung: Abschaffung der Extra-Zahlung
Ab Dezember 2025 tritt mit §307i SGB VI ein neuer Gesetzesabschnitt in Kraft. Der bisher abgetrennte Zuschlag wird vollständig in die Monatsrente eingebunden. Das bedeutet für die Praxis:
- Kein separater Buchungsposten mehr: Der Betrag „verschwindet“ formal und wird Teil der Gesamtrente.
- Einmalige Nachzahlungen möglich: Wer bislang zu wenig Zuschlag erhalten hat, bekommt dies für bis zu 17 Monate rückwirkend ausgeglichen.
- Klarheit auf dem Kontoauszug: Künftig sehen Rentner nur noch eine Summe – der Gesamtbetrag der gesetzlichen Rente.
- Keine Rückforderungen bei niedrigeren Zuschlägen: Sollte der neue Wert niedriger sein, werden zuvor erhaltene Zahlungen nicht zurückgefordert.
Auswirkungen auf Hinterbliebene und Sozialleistungen beachten
Mit dem Wegfall der Zusatzüberweisung bekommt der Rentenzuschlag einen neuen Status: Ab Dezember gilt er als vollwertiges Einkommen und kann Leistungen wie Witwen- oder Witwerrenten beeinflussen. Was heißt das konkret?
- Wer eine Hinterbliebenenrente bezieht, sollte die Auswirkungen berücksichtigen. Der Zuschlag wird nun bei der Einkommensprüfung einberechnet und kann zur Kürzung der Witwen-/Witwerrente führen.
- Für Grundrenten- oder Sozialleistungsbezieher (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) kann die Integration des Zuschlags Auswirkungen auf den Anspruch haben, da Behörden ab 2026 nur den Gesamtbetrag sehen.
Das sollten Rentner jetzt tun
Die Deutsche Rentenversicherung stellt im Dezember neue Bescheide aus und informiert darüber schriftlich. Rentner müssen nicht selbst tätig werden – aber sie sollten ihre neuen Bescheide und Kontoauszüge gründlich prüfen. Wichtig:
- Prüfen Sie insbesondere, ob etwaige Nachzahlungen korrekt aufgeführt sind.
- Klären Sie bei Rückfragen möglichst frühzeitig mit der Rentenversicherung, wie sich die Änderung für Ihre individuellen Ansprüche auswirkt.
- Hinterbliebene sollten mögliche Auswirkungen auf die eigene Rente rechtzeitig mit Fachleuten besprechen.
Vorteile der Änderung – und worauf achten?
Die Integration des Zuschlags bringt mehr Übersicht und geringeren Verwaltungsaufwand mit sich. Zugleich erhöht sich die Transparenz: Die Rente inklusive Zuschlag wächst künftig automatisch mit jeder Rentenanpassung. Nachteile entstehen vor allem für Hinterbliebene und in Einzelfällen durch die Einkommensbewertung. Rückforderungen oder Kürzungen für den laufenden Rentenbetrag sind nicht vorgesehen.
Zusammenfassung: Entwarnung bei der Gesamthöhe Rente plus Rentenzuschlag
Die Reform ist für die meisten Rentner kein Grund zur Sorge. Die Gesamtrente bleibt gleich, lediglich der Zuschlag wird unsichtbar integriert. Aber: Ab Dezember 2025 zählt der Zuschlag als Einkommen und kann Sozial- sowie Hinterbliebenenrenten beeinflussen.
Wer es ganz genau wissen will, kann sich direkt bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei Sozialverbänden beraten lassen. So lässt sich Klarheit auch in individuellen Fällen schaffen – und Sie sind für die Reform im Dezember sicher vorbereitet.