Die gesetzlichen Rentenregeln erscheinen vielen unübersichtlich und ändern sich regelmäßig. Missverständnisse sorgen immer wieder für Unsicherheit. Bürger & Geld, das Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., räumt mit den häufigsten Rentenirrtümern auf und zeigt, worauf es wirklich ankommt, wenn Sie Ihren Ruhestand planen.
Mythen zur gesetzlichen Rente
Ob beim Stammtisch, in Online-Foren oder beim Beratungstermin – kaum ein Thema ist von so vielen Mythen umgeben wie die gesetzliche Rente. Wer sich auf Hörensagen verlässt, riskiert finanzielle Verluste oder eine unzureichende Planung für den Ruhestand. Bürger & Geld bringt Licht ins Dunkel und widerlegt die fünf meistverbreiteten Irrtümer durch Fakten, die Sie kennen sollten.
Irrtum 1: “Die Rente kommt automatisch.”
Viele glauben, dass nach Erreichen der Altersgrenze die Rente wie von selbst ausgezahlt wird. Das stimmt nicht: Die gesetzliche Rente muss immer aktiv beantragt werden. Egal, ob Sie die Regelaltersgrenze oder Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllen – ohne schriftlichen Rentenantrag zahlt die Deutsche Rentenversicherung keine Leistungen aus. Wer zu lange wartet, riskiert Lücken in der Zahlung. Empfehlenswert ist, den Antrag mindestens drei Monate vor geplantem Rentenbeginn einzureichen.
Alle Details zum Rentenantrag finden Sie direkt bei der Deutschen Rentenversicherung.
Irrtum 2: “Die letzten Jahre vor der Rente sind besonders wichtig.”
Viele meinen, nur die letzten Berufsjahre hätten erheblichen Einfluss auf die Rentenhöhe. In Wahrheit zählt jeder Beitragsmonat gleich viel: Alle Entgeltpunkte aus dem gesamten Erwerbsleben sind für die Rente gleich wichtig. Es macht für die spätere Rentenhöhe keinen Unterschied, wann die Beiträge gezahlt wurden – entscheidend sind die gesammelten Entgeltpunkte. Auch Ausbildungszeiten, Kindererziehung oder Pflege werden angerechnet.
Irrtum 3: “Wenn ich 45 Jahre eingezahlt habe, kann ich mit 63 ohne Abzüge in Rente gehen.”
Die sogenannte “Rente mit 63” ohne Abschlag ist ein häufiger Mythos und stammt noch aus alten Regelungen. Korrekt ist: Nur für besonders langjährig Versicherte mit 45 Versicherungsjahren gibt es eine vorgezogene, abschlagsfreie Rente. Die dafür maßgebliche Altersgrenze liegt für alle ab 1964 Geborenen jedoch bei 65 Jahren. Wer jünger ist, muss Abschläge hinnehmen. Direkt mit 63 ohne Abzug ist das heute nicht mehr möglich. Die Altersgrenzen werden schrittweise angehoben. Frühestens ab 63 Jahren gibt es nur noch die reguläre “Rente für langjährig Versicherte” – aber immer mit Abschlägen.
Irrtum 4: “Ich muss die Rente voll versteuern.”
Nicht jede Rente wird zu 100% versteuert. Entscheidend ist das Jahr des Rentenbeginns: Wer 2024 in Rente geht, muss 83% der gesetzlichen Rente versteuern. Dieser Prozentsatz steigt jährlich – erst ab 2058 gilt die komplette Rentenbesteuerung. Aktuell bleibt ein steuerfreier Anteil lebenslang erhalten. Das bedeutet: Viele Rentner zahlen auf große Teile ihrer Rente keine Steuern – es hängt von der Gesamteinkommenssituation ab, ob überhaupt Steuerzahlungen fällig werden.
Irrtum 5: “Jeder muss bis 67 arbeiten.”
Die oft zitierte Regelaltersgrenze von 67 Jahren betrifft nur Menschen, die 1964 oder später geboren wurden. Für frühere Jahrgänge gilt eine gleitende Altersgrenze, die je nach Geburtsjahr zwischen 65 und 67 Jahren liegt. Außerdem existieren verschiedene Modelle, etwa für besonders oder langjährig Versicherte, die einen früheren, ggf. abschlagsfreien Renteneintritt ermöglichen. Ein Zwang, bis 67 Jahre zu arbeiten, besteht also nicht für alle.
Fazit
Wer sich auf Halbwissen rund um die gesetzliche Rente verlässt, verschenkt bares Geld und begeht unter Umständen teure Fehler. Fakt ist: Die Rente muss rechtzeitig beantragt werden, jeder Versicherungsmonat zählt gleich, und auch bei der Altersgrenze gibt es zahlreiche Sonderregeln. Bürger & Geld empfiehlt, sich frühzeitig und aus seriösen Quellen zu informieren – für einen gut geplanten, sorgenfreien Ruhestand.