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7 Rentenmythen entlarvt: Was wirklich gilt!

Rentengerüchte halten sich hartnäckig – doch was ist dran an den verbreiteten Mythen? Erfahre jetzt auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., welche Legenden wirklich gefährlich sind und was du wissen musst, um keine bösen Überraschungen im Ruhestand zu erleben! Von Antrag bis Hinzuverdienst – dieser Experten-Check sorgt für Klarheit. Lies den Artikel jetzt exklusiv auf Bürger & Geld.

Warum Rentenmythen gefährlich sind

Gerade wenn es um die eigene Altersvorsorge geht, wollen alle Klarheit und Sicherheit. Dennoch kursieren in sozialen Netzwerken, im Bekanntenkreis oder im Internet immer wieder die gleichen Irrtümer rund um die gesetzliche Rente. In diesem Artikel werden die am häufigsten geteilten Mythen aufgedeckt und mit den aktuellsten Fakten für 2025 widerlegt – sachlich, verständlich, transparent und mit echtem Expertenblick.

Mythos 1: Die Rente kommt automatisch

Die Behauptung

Viele glauben, die gesetzliche Rente werde automatisch überwiesen, sobald das festgelegte Rentenalter erreicht ist.

Der Faktencheck

Das ist falsch – ein Rentenbezug setzt immer einen aktiven Antrag voraus! Ohne Antrag bleibt das Rentenkonto unberührt, und die Zahlungen beginnen keinesfalls automatisch. Für die Beantragung ist das Formular R0100 nötig, das rechtzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung einzureichen ist.
Versäumt man das, erhält man keine Rente – selbst wenn die Voraussetzungen längst erfüllt sind. Außerdem kann die Bearbeitung mehrere Monate dauern, und bestimmte Nachweise wie der Rentenversicherungsverlauf und die Krankenversicherung sind notwendig.

Mythos 2: Je mehr Gehalt, desto mehr Rente

Die Behauptung

Je höher der Verdienst, desto mehr Rente bekommt man – ohne jede Obergrenze.

Der Faktencheck

Tatsächlich gibt es eine Grenze: Pro Jahr können maximal etwa zwei Rentenpunkte gesammelt werden – selbst bei sehr hohem Einkommen. Die Rentenhöhe ist also nach oben gedeckelt. Ein weiterer Irrtum ist, dass jeder Euro mehr Gehalt die Rente beliebig steigert. Viel wichtiger ist die Anzahl der Versicherungsjahre und wie viele Rentenpunkte daraus resultieren.
Der maximale Rentenpunktwert orientiert sich am Durchschnittsverdienst aller Versicherten.

Mythos 3: Bei weniger als 5 Jahren verfallen die Einzahlungen

Die Behauptung

Wer weniger als fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, verliert automatisch seine Beiträge.

Der Faktencheck

Auch das stimmt nicht. Zwar entsteht bei weniger als fünf Beitragsjahren (Wartezeit) kein Anspruch auf eine Altersrente – die eingezahlten Beiträge sind aber keineswegs verloren. Wer die Mindestversicherungszeit nicht erreicht, kann sich seine Beiträge unter bestimmten Bedingungen sogar erstatten lassen, etwa nach Aufgabe der Erwerbstätigkeit oder bei dauerhaftem Auslandsaufenthalt.

Mythos 4: Jeder kann mit 63 ohne Abschläge in Rente

Die Behauptung

Für jeden ist die abschlagsfreie Frührente ab 63 möglich.

Der Faktencheck

Die Wahrheit sieht anders aus. Die abschlagsfreie Rente mit 63 ist eine Ausnahme und nur für besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 Beitragsjahren möglich – und selbst dann steigt das frühestmögliche Eintrittsalter jährlich. Für alle Jahrgänge ab 1964 liegt die Grenze künftig bei 65 Jahren. Wer jünger ist oder weniger Beitragsjahre hat, muss mit teils erheblichen Abschlägen rechnen.

Mythos 5: Rentenpunkte kaufen lohnt sich immer

Die Behauptung

Rentenpunkte zu kaufen, zahlt sich für alle aus, sei es zur Erhöhung der späteren Rente oder zum Ausgleich von Abschlägen.

Der Faktencheck

Sonderzahlungen für zusätzliche Rentenpunkte können nur Versicherte ab 50 Jahren leisten. Aber: Für die meisten sind alternative Investments wie ETF-Sparpläne langfristig rentabler. Der Rentenpunktkauf lohnt sich vor allem nur dann, wenn damit gezielt Abschläge reduziert oder Mindestversicherungszeiten erreicht werden sollen. Für jüngere Menschen ist eine private Kapitalanlage meist attraktiver.

Mythos 6: Rentner dürfen nur begrenzt hinzuverdienen

Die Behauptung

Es gibt starre Grenzen für den Hinzuverdienst zur Rente – wer zu viel nebenbei verdient, riskiert Abzüge oder den Rentenstopp.

Der Faktencheck

Diese Regelung gilt seit 2023 nicht mehr für reguläre und vorgezogene Altersrenten. Rentner dürfen unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihre Altersrente gekürzt wird. Lediglich bei Erwerbsminderungsrenten bleiben bestimmte Zuverdienstgrenzen bestehen (für 2025 etwa 39.322 Euro für teilweise und 19.661 Euro für volle Erwerbsminderung). Für Altersrentner ist sogar die gleichzeitige Beschäftigung in Vollzeit möglich, solange der Arbeitgeber mitmacht.

Mythos 7: Für Rentner entfällt die Steuererklärung

Die Behauptung

Mit Beginn der Rente ist das Kapitel Steuererklärung erledigt – man ist automatisch steuerfrei.

Der Faktencheck

Leider falsch. Die Rente ist steuerpflichtig – zumindest anteilig. Für 2025 gilt ein steuerpflichtiger Rentenanteil von 83,5%, während der Grundfreibetrag für Alleinstehende bei etwa 12.096 € liegt. Wer zusätzlich Betriebsrenten, Nebeneinkünfte oder Mieteinnahmen bezieht, muss häufig eine Steuererklärung abgeben. Überschreitet die Gesamtsumme den Grundfreibetrag, sind Steuern fällig. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden zudem direkt einbehalten.

Die größten Rentenfallen – und wie man sie vermeidet

Antrag rechtzeitig stellen

Wer einen reibungslosen Rentenbeginn will, sollte sich spätestens drei Monate vor dem Wunschtermin um den Antrag kümmern und sämtliche Unterlagen bereithalten.

Beitragslücken vermeiden

Regelmäßig den Versicherungsverlauf prüfen lassen und Lücken (z.B. durch Kindererziehung, Pflegezeiten, Wehr- oder Zivildienst) zeitnah klären.

Frührente nüchtern kalkulieren

Wer mit Abschlägen in den Ruhestand startet, muss langfristig auf einen nicht unerheblichen Teil der Rente verzichten.

Steuerpflicht im Blick behalten

Eine Steuerberatung kann helfen, unnötige Nachzahlungen oder Strafzinsen zu vermeiden – vor allem bei Nebeneinkünften.

FAQ: Häufige Fragen zu den Rentenmythen

Wie funktioniert die Beantragung der Rente konkret?

Mit dem Formular R0100 und Zusatzunterlagen bei der Deutschen Rentenversicherung. Frühzeitige Antragstellung ist ratsam.

Kann man Rentenpunkte beliebig kaufen?

Nur ab 50 Jahren und unter bestimmten Bedingungen. Für die meisten lohnt sich ein ETF-Sparplan oft mehr.

Ab wann ist die Rente steuerfrei?

Nur, wenn alle Einkünfte zusammen unter dem Steuerfreibetrag bleiben (2025: circa 12.096 Euro für Ledige). Ansonsten besteht Abgabepflicht.

Gibt es 2025 Änderungen bei der Hinzuverdienstgrenze?

Für Altersrentner nicht – der Hinzuverdienst ist seit 2023 unbegrenzt möglich.

Verfallen Einzahlungen, wenn man weniger als fünf Jahre einzahlt?

Nein. Unter bestimmten Voraussetzungen ist sogar eine Beitragserstattung möglich.

Fazit: Fakten statt Gerüchte

Rentengerüchte können bares Geld kosten oder zu falschen Hoffnungen führen. Viele Dinge sind komplexer, als auf dem ersten Blick erscheint – und die Gesetzeslage ändert sich regelmäßig. Wer fundiert informiert ist und seinen Rentenverlauf im Blick behält, kann entspannt in den Ruhestand starten. Die Deutsche Rentenversicherung, unabhängige Beratungsstellen und seriöse Informationsportale wie Bürger & Geld sorgen für Durchblick im Rentendschungel.

Transparenz- und Expertenhinweis:
Alle Angaben im Artikel sind auf dem Stand von Oktober 2025, basieren auf gesetzlich geprüften Quellen und aktuellen Fachinformationen aus der Deutschen Rentenversicherung, Verbraucherportalen und unabhängigen Expertisen.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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