Änderungen bei der Rente im Juli 2025 – Was Rentner wissen müssen

Im Juli 2025 treten zahlreiche Änderungen bei der gesetzlichen Rente in Kraft. Diese Neuerungen betreffen Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland und bringen deutliche Verbesserungen mit sich.

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Im Juli 2025 treten wichtige Neuerungen im Rentensystem in Kraft, die Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland betreffen. Von der Rentenerhöhung über neue Freibeträge bis hin zu geänderten Zahltagen – der folgende Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.,, fasst alle wesentlichen Änderungen hinsichtlich der Rente übersichtlich zusammen.

Rentenerhöhung um 3,74 Prozent

Ab dem 1. Juli 2025 steigen die gesetzlichen Renten in ganz Deutschland um 3,74 Prozent. Diese Rentenerhöhung gilt für alle Rentenarten – Altersrente, Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente – sowie für Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Auch der aktuelle Rentenwert wird angepasst und beträgt ab Juli 40,79 Euro pro Entgeltpunkt (vorher: 39,32 Euro).

Beispielhafte Rentenerhöhungen:

Bisherige Rente (brutto)ErhöhungRente ab 1. Juli 2025
1.000 €37,40 €1.037,40 €
1.500 €56,10 €1.556,10 €
2.000 €74,80 €2.074,80 €

Wer kann im Juli 2025 erstmals in Rente gehen?

Ab dem 1. Juli 2025 können bestimmte Geburtsjahrgänge erstmals eine gesetzliche Altersrente beantragen:

  • Regelaltersrente:
    • Geburtszeitraum: 2. April 1959 bis 1. Mai 1959
    • Renteneintrittsalter: 66 Jahre und 2 Monate
    • Mindestversicherungszeit: 5 Jahre
  • Altersrente für langjährig Versicherte:
    • Geburtszeitraum: 2. Juni 1962 bis 1. Juli 1962
    • Renteneintrittsalter: 63 Jahre
    • Mindestversicherungszeit: 35 Jahre
    • Abschlag: 13,2% (bei 44 Monaten vor regulärem Rentenbeginn)
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte:
    • Geburtszeitraum: 1. Januar 1961
    • Renteneintrittsalter: 64 Jahre und 6 Monate
    • Mindestversicherungszeit: 45 Jahre
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen:
    • Geburtszeitraum: 2. August 1963 bis 1. September 1963
    • Renteneintrittsalter: 61 Jahre und 10 Monate
    • Mindestversicherungszeit: 35 Jahre
    • Grad der Behinderung: mindestens 50%
    • Abschlag: Bis zu 10,8%

Wann ist der Rentenzahltag für Juli 2025?

Die Auszahlung der Juli Rente 2025 erfolgt je nach Rentenbeginn unterschiedlich:

  • Rentenbeginn ab April 2004:
    • Zahltag: Letzter Bankarbeitstag des Monats Juli (meist 31. Juli 2025)
    • Auszahlung: Nachschüssig (Rente für Juli wird Ende Juli ausgezahlt)
  • Rentenbeginn vor April 2004:
    • Zahltag: Letzter Bankarbeitstag des Vormonats (meist 30. Juni 2025)
    • Auszahlung: Vorschüssig (Rente für Juli wird bereits Ende Juni ausgezahlt)

Einkommensfreibetrag der Witwenrente ab Juli 2025

Der Einkommensfreibetrag für Witwen- und Witwerrenten steigt zum 1. Juli 2025 deutlich an:

  • Freibetrag für Witwen/Witwer: 1.076,86 Euro netto pro Monat (bisher: 1.038,50 Euro)
  • Mit Kindern: Pro Kind zusätzlich 228,42 Euro (bei Kindern, die Waisenrente beziehen oder berechtigt wären)
  • Überschreitung: Einkommen, das den Freibetrag übersteigt, wird zu 40% auf die Witwenrente angerechnet

Erhöhung des Rentenzuschlags

Für bestimmte Erwerbsminderungsrentner gibt es einen zusätzlichen Rentenzuschlag, der ebenfalls angepasst wird:

  • Betroffene: Personen, die zwischen 2001 und 2018 eine Erwerbsminderungsrente beantragt haben (oder später daraus eine Altersrente erhalten)
  • Erhöhung: Der Zuschlag steigt im gleichen Verhältnis wie die allgemeine Rentenerhöhung (3,74%)
  • Zahlung:
    • Reguläre Rente: Wie gewohnt zum Monatsbeginn
    • Zuschlag: Zwischen dem 10. und 20. Tag des Monats
  • Ab Dezember 2025: Der Zuschlag wird anders berechnet und als Bestandteil der regulären Rente ausgezahlt

Steuerliche Auswirkungen

Durch die Rentenerhöhung werden rund 73.000 Rentnerinnen und Rentner erstmals steuerpflichtig. Sie überschreiten dann den steuerlichen Grundfreibetrag von 12.096 Euro (alleinstehende Person) 24.192 Euro (Ehepaare). Die gesamte Rentenerhöhung ist steuerpflichtig und kann dazu führen, dass sie ab 2026 eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen. Ob Rentner tatsächlich Steuern nachzahlen müssen, hängt von ihrem individuellen Steuersatz und weiteren Einkünften, etwa Miete, Zinserträge, Erwerbseinkommen, ab.

Tabelle zu den Änderungen bei der Rente im Juli 2025

Hier ist eine übersichtliche Tabelle mit den wichtigsten Änderungen bei der Rente im Juli 2025:

Änderung/BereichDetails/Neuer Wert ab Juli 2025
Rentenerhöhung+3,74% für alle Rentenarten
Aktueller Rentenwert40,79 Euro pro Entgeltpunkt (vorher: 39,32 Euro)
Zahltag der RenteRentenbeginn ab April 2004: letzter Bankarbeitstag im Juli (meist 31. Juli 2025);Rentenbeginn vor April 2004: letzter Bankarbeitstag im Vormonat (meist 30. Juni 2025)
Einkommensfreibetrag Witwenrente1.076,86 Euro netto pro Monat (vorher: 1.038,50 Euro)
Erhöhung Rentenzuschlag+3,74% für bestimmte Erwerbsminderungsrentner
Steuerlicher Grundfreibetrag12.096 Euro (Alleinstehende), 24.192 Euro (Verheiratete, zusammen veranlagt)

Diese Tabelle gibt einen schnellen Überblick über die zentralen Neuerungen.

Zusammenfassung zu Änderungen bei der Rente im Juli 2025

Die Rentenerhöhung und die weiteren Anpassungen im Juli 2025 bringen mehr Geld für Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland. Wer Witwen- oder Witwerrente bezieht, profitiert zusätzlich von höheren Freibeträgen. Die steuerlichen Folgen sollten Sie im Blick behalten, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

Redakteure

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    Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.

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    Experte:

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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