Aktueller 3-Punkte-Plan der Bundesregierung zur Rente: Was kommt wann für Rentner?

Die Bundesregierung setzt mit ihrem aktuellen 3-Punkte-Plan wichtige Impulse für die Rentenpolitik: Das Rentenniveau bleibt bis 2031 stabil, die Mütterrente wird für ältere Eltern auf drei Rentenpunkte pro Kind angehoben und die Aktivrente erleichtert das Arbeiten im Rentenalter. Die Reformen stärken die finanzielle Sicherheit im Alter und die gesellschaftliche Teilhabe.

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Die Bundesregierung hat im Frühjahr 2025 mit dem sogenannten Renten-Sofortprogramm wichtige Weichen für die Zukunft der Rente gestellt. Während in den Medien oft von einem „5-Punkte-Plan“ die Rede ist, werden in der aktuellen politischen Debatte insbesondere drei zentrale Maßnahmen als entscheidende Schwerpunkte für die Rentenreform hervorgehoben. Dieser Artikel auf Bürger & Geld fasst den Inhalt des aktuellen 3-Punkte-Programms der Bundesregierung zusammen und zeigt, was sich für Rentnerinnen, Rentner und zukünftige Versicherte ändert.

1. Sicherung des Rentenniveaus bis 2031

Die Bundesregierung hat mit der jüngsten Reform das Rentenniveau bis mindestens 2031 auf 48 Prozent festgelegt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Renten im Verhältnis zur Lohnentwicklung nicht weiter sinken. Diese Haltelinie gibt Rentnern und zukünftigen Versicherten mehr Planungssicherheit und schützt vor Altersarmut. Diese Anpassung erfolgte bereits mit der Rentenerhöhung zum 1. Juli 2025.

Die Sicherung des Rentenniveaus auf 48 Prozent bis mindestens 2031 wird hauptsächlich durch zusätzliche Steuermittel aus dem Bundeshaushalt finanziert. Die Mehrausgaben für die Stabilisierung der Rente werden somit nicht allein von den Beitragszahlern getragen, sondern von der Allgemeinheit über den Bundeshaushalt.

Zusätzlich plant die Bundesregierung mit dem sogenannten Generationenkapital einen neuen, langfristigen Finanzierungsbaustein: Ein Kapitalstock, der aus Darlehen und Vermögenswerten des Bundes aufgebaut wird, soll ab Mitte der 2030er Jahre mit seinen Erträgen zur Stabilisierung der Rentenversicherungsbeiträge beitragen.

2. Vollendung der Mütterrente (Mütterrente 3)

Die sogenannte Mütterrente 3 ist ein zentrales Vorhaben der aktuellen Bundesregierung. Sie sieht vor, dass auch Mütter (und in bestimmten Fällen Väter), deren Kinder vor 1992 geboren wurden, künftig drei Rentenpunkte pro Kind erhalten – bisher waren es nur 2,5 Rentenpunkte. Damit wird die Erziehungsleistung dieser Elterngeneration endlich mit jüngeren Generationen gleichgestellt.

Wann wird die Mütterrente 3 ausgezahlt?

Die Deutsche Rentenversicherung hat deutlich gemacht, dass die Auszahlung der Mütterrente 3 erst ab 2028 erfolgen kann. Selbst wenn das Gesetz noch 2025 beschlossen wird, dauert die technische Umsetzung mindestens zwei Jahre. Die Rentenversicherung muss dafür die Systeme umstellen und für jede betroffene Person individuell berechnen, wie sich die zusätzlichen Rentenpunkte auswirken.

Wie viel mehr Geld gibt es konkret?

Ab dem 1. Juli 2025 ist ein Rentenpunkt 40,79 Euro wert. Mit der Mütterrente 3 erhalten Mütter (oder Väter) pro vor 1992 geborenes Kind einen halben Rentenpunkt zusätzlich, also rund 20,40 Euro mehr Rente pro Monat und Kind. Für zwei Kinder sind das etwa 41 Euro, für drei Kinder rund 61 Euro mehr im Monat.
Beispiel: Eine Mutter mit drei vor 1992 geborenen Kindern würde bisher rund 305,94 Euro Mütterrente erhalten. Mit der Mütterrente 3 steigt dieser Betrag auf etwa 367,11 Euro – also ein Plus von rund 61 Euro im Monat.

Finanzierung und Reichweite

Die Mütterrente 3 wird aus Steuermitteln finanziert und soll rund zehn Millionen Eltern zugutekommen. Die jährlichen Mehrkosten werden auf rund 4,5 bis 5 Milliarden Euro geschätzt.

3. Einführung der Aktivrente

Mit der Aktivrente wird es für Rentnerinnen und Rentner attraktiver, auch nach dem Renteneintritt weiterzuarbeiten. Sie dürfen künftig bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei dazuverdienen. Das Vorbeschäftigungsverbot fällt weg, sodass eine Rückkehr zum alten Arbeitgeber erleichtert wird. Ziel ist es, ältere Menschen zu motivieren, länger im Erwerbsleben zu bleiben und so zusätzliche finanzielle Sicherheit zu gewinnen und die Wirtschaft am Laufen zu halten

Zusammenfassung: Der aktuelle 3-Punkte-Rentenplan der Regierung

Der 3-Punkte-Plan der Bundesregierung setzt auf langfristige Rentensicherheit, eine gerechtere Anerkennung von Erziehungsleistungen und eine stärkere Einbindung älterer Menschen in den Arbeitsmarkt. Die Mütterrente 3 bringt insbesondere für Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern eine spürbare Verbesserung – auch wenn sie erst ab 2028 ausgezahlt wird und die monatliche Erhöhung pro Kind bei rund 20 Euro liegt.

Redakteure

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    Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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