Die Bundesregierung hat im Frühjahr 2025 mit dem sogenannten Renten-Sofortprogramm wichtige Weichen für die Zukunft der Rente gestellt. Während in den Medien oft von einem „5-Punkte-Plan“ die Rede ist, werden in der aktuellen politischen Debatte insbesondere drei zentrale Maßnahmen als entscheidende Schwerpunkte für die Rentenreform hervorgehoben. Dieser Artikel auf Bürger & Geld fasst den Inhalt des aktuellen 3-Punkte-Programms der Bundesregierung zusammen und zeigt, was sich für Rentnerinnen, Rentner und zukünftige Versicherte ändert.
1. Sicherung des Rentenniveaus bis 2031
Die Bundesregierung hat mit der jüngsten Reform das Rentenniveau bis mindestens 2031 auf 48 Prozent festgelegt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Renten im Verhältnis zur Lohnentwicklung nicht weiter sinken. Diese Haltelinie gibt Rentnern und zukünftigen Versicherten mehr Planungssicherheit und schützt vor Altersarmut. Diese Anpassung erfolgte bereits mit der Rentenerhöhung zum 1. Juli 2025.
Die Sicherung des Rentenniveaus auf 48 Prozent bis mindestens 2031 wird hauptsächlich durch zusätzliche Steuermittel aus dem Bundeshaushalt finanziert. Die Mehrausgaben für die Stabilisierung der Rente werden somit nicht allein von den Beitragszahlern getragen, sondern von der Allgemeinheit über den Bundeshaushalt.
Zusätzlich plant die Bundesregierung mit dem sogenannten Generationenkapital einen neuen, langfristigen Finanzierungsbaustein: Ein Kapitalstock, der aus Darlehen und Vermögenswerten des Bundes aufgebaut wird, soll ab Mitte der 2030er Jahre mit seinen Erträgen zur Stabilisierung der Rentenversicherungsbeiträge beitragen.
2. Vollendung der Mütterrente (Mütterrente 3)
Die sogenannte Mütterrente 3 ist ein zentrales Vorhaben der aktuellen Bundesregierung. Sie sieht vor, dass auch Mütter (und in bestimmten Fällen Väter), deren Kinder vor 1992 geboren wurden, künftig drei Rentenpunkte pro Kind erhalten – bisher waren es nur 2,5 Rentenpunkte. Damit wird die Erziehungsleistung dieser Elterngeneration endlich mit jüngeren Generationen gleichgestellt.
Wann wird die Mütterrente 3 ausgezahlt?
Die Deutsche Rentenversicherung hat deutlich gemacht, dass die Auszahlung der Mütterrente 3 erst ab 2028 erfolgen kann. Selbst wenn das Gesetz noch 2025 beschlossen wird, dauert die technische Umsetzung mindestens zwei Jahre. Die Rentenversicherung muss dafür die Systeme umstellen und für jede betroffene Person individuell berechnen, wie sich die zusätzlichen Rentenpunkte auswirken.
Wie viel mehr Geld gibt es konkret?
Ab dem 1. Juli 2025 ist ein Rentenpunkt 40,79 Euro wert. Mit der Mütterrente 3 erhalten Mütter (oder Väter) pro vor 1992 geborenes Kind einen halben Rentenpunkt zusätzlich, also rund 20,40 Euro mehr Rente pro Monat und Kind. Für zwei Kinder sind das etwa 41 Euro, für drei Kinder rund 61 Euro mehr im Monat.
Beispiel: Eine Mutter mit drei vor 1992 geborenen Kindern würde bisher rund 305,94 Euro Mütterrente erhalten. Mit der Mütterrente 3 steigt dieser Betrag auf etwa 367,11 Euro – also ein Plus von rund 61 Euro im Monat.
Finanzierung und Reichweite
Die Mütterrente 3 wird aus Steuermitteln finanziert und soll rund zehn Millionen Eltern zugutekommen. Die jährlichen Mehrkosten werden auf rund 4,5 bis 5 Milliarden Euro geschätzt.
3. Einführung der Aktivrente
Mit der Aktivrente wird es für Rentnerinnen und Rentner attraktiver, auch nach dem Renteneintritt weiterzuarbeiten. Sie dürfen künftig bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei dazuverdienen. Das Vorbeschäftigungsverbot fällt weg, sodass eine Rückkehr zum alten Arbeitgeber erleichtert wird. Ziel ist es, ältere Menschen zu motivieren, länger im Erwerbsleben zu bleiben und so zusätzliche finanzielle Sicherheit zu gewinnen und die Wirtschaft am Laufen zu halten
Zusammenfassung: Der aktuelle 3-Punkte-Rentenplan der Regierung
Der 3-Punkte-Plan der Bundesregierung setzt auf langfristige Rentensicherheit, eine gerechtere Anerkennung von Erziehungsleistungen und eine stärkere Einbindung älterer Menschen in den Arbeitsmarkt. Die Mütterrente 3 bringt insbesondere für Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern eine spürbare Verbesserung – auch wenn sie erst ab 2028 ausgezahlt wird und die monatliche Erhöhung pro Kind bei rund 20 Euro liegt.