Altersvorsorgedepot ab 2027: So verändert die Riester-Reform Ihr Sparen

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Der Bundestag hat 2026 die private Altersvorsorge bzw. private Rente neu geordnet: Ab 2027 startet in Deutschland ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot, das die Riester-Neuabschlüsse ersetzt, weil die Förderung einfacher, günstiger und renditestärker werden soll. Für Sparer bedeutet das: neue Produkte mit wählbaren Garantien, ein Standardangebot mit Kostenbremse und eine neu berechnete Zulage. Hintergründe und Antworten zur Umsetzung beschreibt nachfolgender Artikel.

Das Wichtigste zuerst: Was sich ab 2027 konkret ändert

Die Reform setzt auf ein neues Förderprodukt, das stärker an Kapitalmarktanlagen anknüpft und gleichzeitig über ein gesetzlich definiertes Standarddepot vor hohen Gebühren schützen soll. Kernpunkte:

  • Riester-Neuabschlüsse enden: Ab 2027 sollen nur noch neue, depotbasierte Produkte neu abgeschlossen werden.
  • Mehr Wahlfreiheit: Sie entscheiden zwischen Varianten mit oder ohne Beitragsgarantie.
  • Standarddepot mit Kostenbremse: Effektivkosten sollen beim Standardprodukt auf etwa 1% pro Jahr begrenzt werden.
  • Förderung wird neu gerechnet: Zuschüsse orientieren sich prozentual am Eigenbeitrag bis zu klaren Grenzen.

Überblick in Zahlen: Eckdaten zur Reform

BausteinRegel/GrößeWas das praktisch heißt
Startab 2027Neue Abschlüsse laufen über das Altersvorsorgedepot
Produktvarianten0%, 80% oder 100% GarantieMehr Renditechancen ohne Garantie, mehr Sicherheit mit Garantie
Standarddepot-Kostenca. max. 1% Effektivkosten/JahrGebühren sollen planbar und niedrig bleiben
Förderung Stufe 10,50 € je 1 € bis 360 € BeitragBis zu 180 € Zuschuss auf die ersten 360 €
Förderung Stufe 20,25 € je 1 € bis 1.800 € BeitragZusätzlicher Zuschuss bis zum jährlichen Maximalbetrag
Maximale Zulagebis zu 540 € pro JahrWenn der Höchstbeitrag ausgeschöpft wird

Drei Depot-Varianten: Sie wählen zwischen Rendite und Sicherheit

Statt der früheren Riester-Logik mit strikter Vollgarantie führt die Reform ein Baukastensystem ein. Angeboten werden drei Grundmodelle:

  • Depot ohne Garantie: Fokus auf Aktien/Fonds (inklusive ETFs). Höhere Schwankungen möglich, dafür bessere Chancen auf langfristige Rendite.
  • Depot mit 80%-Garantie: Ein Kompromiss zwischen Sicherheitsbedürfnis und Ertragschancen.
  • Depot mit 100%-Garantie: Beiträge und Zulagen sollen vollständig abgesichert sein, tendenziell mit geringerer Renditeerwartung.

Für viele Sparer wird entscheidend sein, wie lange sie noch Zeit bis zur Rente haben: Wer Jahrzehnte ansparen kann, verkraftet Kursschwankungen eher als Personen kurz vor dem Rentenbeginn.

Standarddepot mit Kostendeckel: Der neue Preisanker für Anbieter

Ein zentraler Hebel der Reform ist das Standarddepot. Anbieter müssen ein solches Produkt vorhalten oder über Kooperationen zugänglich machen. Ziel: weniger „Gebührenfresser“, mehr nachvollziehbare Kosten.

Vorgesehen ist ein gesetzlicher Rahmen mit breiter Streuung und häufig einem Lebenszyklus-Ansatz: In jüngeren Jahren kann der Aktienanteil höher sein, später wird das Risiko schrittweise reduziert. Zusätzlich sollen standardisierte Informationen (Rendite-/Risiko-Profil, Kosten) Vergleiche erleichtern.

Neue Förderung: So berechnen sich die Zuschüsse

Die Förderung soll verständlicher werden und kleine Beiträge stärker belohnen. Der Staat zahlt künftig Zuschüsse pro Jahr nach zwei Stufen:

  • 50% Förderung auf Eigenbeiträge bis 360 € (0,50 € Zuschuss je 1 €).
  • 25% Förderung auf Beiträge darüber hinaus bis insgesamt 1.800 € (0,25 € Zuschuss je 1 €).

Wer den Höchstbetrag ausschöpft, kann so auf eine maximale Zulage bis zu 540 € jährlich kommen. Zusätzlich bleibt der steuerliche Rahmen über den Sonderausgabenabzug im § 10 Einkommensteuergesetz (EStG) grundsätzlich erhalten.

Beispielrechnung: Wie viel Zulage ist drin?

Beispiel A: Sie zahlen 360 € im Jahr ein. Dann beträgt die Förderung 50% → 180 € Zulage.

Beispiel B: Sie zahlen 1.800 € im Jahr ein. Dann ergeben sich 180 € (für die ersten 360 €) plus 25% auf 1.440 € (= 360 €) → insgesamt 540 € Zulage.

Wer profitieren soll: Fokus auf kleine Einkommen, Familien – und mehr Selbstständige

Die Reform will die private Vorsorge breiter aufstellen. Förderberechtigt bleiben typischerweise Personengruppen, die schon heute im Riester-System eine Rolle spielen (z. B. Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte sowie bestimmte Ehepartnerkonstellationen).

Neu ist: Selbstständige sollen stärker einbezogen werden. Welche Details gelten, hängt von der konkreten Erwerbssituation und der Anbindung an bestehende Sicherungssysteme ab. Ziel ist, moderne Berufsbiografien besser abzubilden und den Zugang zur geförderten Vorsorge zu erleichtern.

Was aus bestehenden Riester-Verträgen wird

Bestehende Riester-Verträge bleiben erhalten. Wenn Sie bereits riestern, können Sie Ihren Vertrag grundsätzlich weiterführen und die bisherigen Förderregeln nutzen, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

Wichtig für die Praxis: Die Reform sieht Wechselmöglichkeiten vor, damit angespartes Kapital unter bestimmten Bedingungen in ein neues Altersvorsorgedepot übertragen werden kann. Ob sich das lohnt, hängt oft an drei Punkten:

  • Restlaufzeit bis zur Rente
  • Kostenstruktur des Altvertrags
  • Garantien, die Sie bei einem Wechsel ggf. aufgeben

Auszahlung und Steuern: Prinzip bleibt, Optionen werden flexibler

Am Grundprinzip ändert sich wenig: Einzahlungen und Zulagen werden in der Ansparphase gefördert, die Leistungen werden im Alter besteuert („nachgelagerte Besteuerung“). Maßgeblich ist weiterhin das Einkommensteuerrecht, insbesondere der Rahmen in § 10 EStG.

Neu ist vor allem die geplante Flexibilität bei der Auszahlung: Neben einer klassischen lebenslangen Rente sollen zeitlich befristete Modelle oder Kombinationen aus Teilkapital und Rente möglich werden. Für Haushalte mit kleinem Einkommen bleibt zudem wichtig, wie Leistungen im Zusammenspiel mit der Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII berücksichtigt werden.

Chancen und typische Stolperfallen im Alltag

Die Reform setzt auf höhere Renditechancen, weil Kapitalmarktanlagen (Aktien/Fonds) eine größere Rolle spielen können als bei vielen klassischen Riester-Produkten. Gleichzeitig steigt damit die Eigenverantwortung: Wer eine Variante ohne Garantie wählt, muss Kurseinbrüche aushalten können.

In der Praxis wird für viele Sparer entscheidend sein, dass sie vor Abschluss drei Fragen klären: Welche Kosten fallen an? Welche Garantie will ich wirklich? Wie lange ist mein Anlagehorizont? Gerade hier soll das Standarddepot mit Kostendeckel Orientierung geben.

FAQ: Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot

Ab wann kann ich das neue Altersvorsorgedepot abschließen?

Geplant ist der Start für 2027. Ab dann sollen neue Abschlüsse über die neuen Produkte laufen.

Wird Riester komplett abgeschafft?

Nein. Bestehende Riester-Verträge haben Bestandsschutz. Neuabschlüsse sollen jedoch perspektivisch auf das Depot umgestellt werden.

Ist das Depot ohne Garantie „zu riskant“?

Das hängt von Ihrer Situation ab. Für lange Laufzeiten können Schwankungen eher verkraftbar sein; kurz vor der Rente wünschen viele mehr Sicherheit.

Wie hoch sind die Gebühren im Standarddepot?

Für das Standardprodukt ist ein Kostendeckel von etwa 1% Effektivkosten pro Jahr vorgesehen.


Wie funktioniert die neue Zulage am einfachsten erklärt?

Der Staat gibt 50% Zuschuss auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25% auf den restlichen Beitrag bis 1.800 € pro Jahr.

Quellen

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