Vier Monate nach dem Bericht der Rentenkommission gibt es zur Altersvorsorgepflicht für Selbstständige weiterhin keinen Gesetzentwurf. Die Alterssicherungskommission empfiehlt, neue Selbstständige ohne Befreiungsmöglichkeit in die gesetzliche Rente aufzunehmen. Wer mit kleinem Gewinn gründet, weiß damit nicht, welcher feste Monatsbeitrag künftig fällig wird. Gleichzeitig steigen die Sozialversicherungswerte 2027 ohnehin.
Stand 24. Oktober 2026: Empfehlung liegt vor, Gesetzentwurf fehlt
Die Kommission hat ihren Abschlussbericht am 23. Juni 2026 übergeben. Er umfasst 33 Empfehlungen, Nummer 22 betrifft Selbstständige. Anfang Juli legte sich der Koalitionsausschuss darauf fest, das gesamte Paket umzusetzen. Einen Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums, der Stichtag, Beitragshöhe und Ausnahmen festschreibt, gibt es bis heute nicht.
Die Deutsche Rentenversicherung stellt klar, dass die Vorschläge kein geltendes Recht sind. Ob, wann und in welchem Umfang sie Gesetz werden, kann die Rentenversicherung nach eigener Aussage nicht sagen. Bis dahin gilt das bisherige Rentenrecht unverändert.
Ministerwechsel mitten im Rentenstreit
Am 12. Oktober trat Bärbel Bas als Arbeitsministerin und SPD-Co-Vorsitzende zurück. Seit dem 14. Oktober führt Alexander Schweitzer (SPD) das Ressort. Er hatte sich bereits im Sommer gegen die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren gestellt, die ebenfalls im Kommissionspaket steht.
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Bundeskanzler Friedrich Merz hat dem neuen Minister einen engen Zeitplan vorgegeben. Das Kabinett soll den Entwurf noch 2026 beschließen. Die erste Lesung im Bundestag ist vor dem Jahreswechsel vorgesehen, die abschließende Abstimmung Anfang 2027. Weil die Kommission ihre Vorschläge ausdrücklich als Gesamtpaket versteht, hängt auch die Altersvorsorgepflicht am Ausgang des Streits um die Frührente.
| Zeitpunkt | Schritt | Status |
|---|---|---|
| April 2025 | Koalitionsvertrag: neue Selbstständige gründerfreundlich in die Rentenversicherung | Absichtserklärung |
| 23. Juni 2026 | Alterssicherungskommission, Empfehlung 22 | Empfehlung |
| Anfang Juli 2026 | Koalitionsausschuss: alle 33 Empfehlungen umsetzen | politischer Beschluss |
| 14. Oktober 2026 | Alexander Schweitzer übernimmt das Arbeitsministerium | vollzogen |
| bis Ende 2026 | Kabinettsbeschluss | geplant, offen |
| 1. Quartal 2027 | Beschluss in Bundestag und Bundesrat | geplant, offen |
Zwei Modelle für die Altersvorsorgepflicht
Koalitionsvertrag und Kommission ziehen die Grenze unterschiedlich. Union und SPD hatten 2025 vereinbart, neue Selbstständige ohne Pflichtsystem in die gesetzliche Rente einzubeziehen. Andere Vorsorgeformen, die verlässlich vor Altersarmut schützen, sollten danach weiter möglich sein.
Die Kommission geht weiter. Wer nach einem Stichtag erstmals gründet und nicht anderweitig obligatorisch abgesichert ist, soll ohne Opt-out pflichtversichert werden. Eine Basisrente, ein Depot oder eine vermietete Wohnung würden nach diesem Modell nicht von der Beitragspflicht befreien. Welche Linie im Gesetz landet, ist offen.
Wer von der Rentenpflicht ausgenommen wäre
Nicht betroffen wären Selbstständige, die schon heute einem Pflichtsystem angehören. Das gilt für Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke, etwa Ärztinnen, Anwälte oder Architekten. Ebenso bleiben Gruppen außen vor, die bereits gesetzlich rentenversichert sind, darunter eingetragene Handwerksmeister, selbstständige Lehrkräfte und Hebammen sowie Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse.
Wer bereits selbstständig arbeitet, wenn die Regel in Kraft tritt, soll nach dem Kommissionsvorschlag zwar erfasst werden, sich aber ohne weitere Bedingungen befreien lassen können. Für Neugründungen sieht der Bericht eine Karenzzeit von drei Jahren vor. Eine zweite oder dritte Gründung löst keine neue Karenzzeit aus.
Was die Pflicht Solo-Selbstständige mit kleinem Einkommen kosten würde
Als Maßstab nennt die Kommission den Regelbeitrag, den pflichtversicherte Handwerker heute zahlen. Er richtet sich nach der Bezugsgröße von 3.955 Euro und liegt 2026 bei 735,63 Euro im Monat. In der Karenzzeit wäre die Hälfte fällig, also 367,82 Euro. Wahlweise sollen Selbstständige nach ihrem tatsächlichen Einkommen zahlen können. Nach geltendem Recht liegt die Untergrenze dabei bei einem Arbeitseinkommen von 603 Euro, was 112,16 Euro Beitrag entspricht.
Ein Rechenbeispiel mit den Werten von 2026: Eine freie Übersetzerin mit 1.400 Euro Gewinn im Monat käme beim einkommensbezogenen Beitrag von 18,6 Prozent auf 260,40 Euro monatlich, im Jahr 3.124,80 Euro. Ein Gründer mit 900 Euro Monatsgewinn läge bei 167,40 Euro.
Auffällig ist, dass der halbe Regelbeitrag für die Übersetzerin teurer wäre als ihr einkommensbezogener Beitrag. Ob die Einkommensoption auch in der Karenzzeit gilt, lässt der Bericht offen. Für 2027 hat das Kabinett eine Bezugsgröße von 4.130 Euro beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen. Bei unverändertem Beitragssatz stiege der volle Regelbeitrag damit auf 768,18 Euro.
Den Kosten stehen Leistungen gegenüber. Pflichtversicherte erwerben Rentenanwartschaften und sind gegen Erwerbsminderung abgesichert. Die Kommission begründet ihren Vorschlag damit, dass heute viele Selbstständige im Alter auf Grundsicherung angewiesen sind.
Häufige Fragen zur Altersvorsorgepflicht für Selbstständige
Ab wann gilt die Altersvorsorgepflicht für Selbstständige?
Einen Stichtag gibt es noch nicht. Er wird erst im Gesetz festgelegt, für das bisher kein Entwurf vorliegt. Nach dem Zeitplan des Kanzlers soll das Parlament Anfang 2027 abschließend entscheiden.
Müssen bereits Selbstständige künftig in die Rentenversicherung einzahlen?
Nach dem Koalitionsvertrag betrifft die Pflicht nur neue Selbstständige. Die Kommission will auch den Bestand einbeziehen, ihm aber ein Opt-out ohne Voraussetzungen einräumen. Wer bei Inkrafttreten schon selbstständig ist, könnte sich damit befreien lassen.
Zählt eine Rürup-Rente als Ersatz für die Rentenversicherungspflicht?
Das ist offen. Der Koalitionsvertrag lässt andere verlässliche Vorsorgeformen zu, die Kommission sieht für Neugründer keine Ausnahme vor. Bestehende Verträge von Bestandsselbstständigen will die Kommission über das Opt-out schützen.
Wie viel kostet die gesetzliche Rentenversicherung für Selbstständige?
Pflichtversicherte Selbstständige zahlen 2026 einen Regelbeitrag von 735,63 Euro im Monat, in den ersten drei Jahren die Hälfte. Mit Einkommensnachweis richtet sich der Beitrag nach dem Arbeitseinkommen, mindestens aber nach 603 Euro. Für eine neue Pflicht können Gesetzgeber und Rentenversicherung andere Werte festlegen.
Einschätzung der Redaktion
Die Altersvorsorgepflicht ist richtig gedacht, denn wer heute ohne Absicherung gründet, landet im Alter zu oft in der Grundsicherung. Problematisch ist der Weg dorthin. Seit Jahren wird die Pflicht angekündigt, und auch jetzt erfahren Gründerinnen und Gründer weder den Stichtag noch die Beitragsregeln. Dass das Thema im Streit um die Rente nach 45 Jahren mitverhandelt wird, macht die Lage nicht übersichtlicher. Der Gesetzgeber sollte klären, ob Geringverdienende auch in der Karenzzeit nach Einkommen zahlen dürfen. Sonst trifft der vermeintliche Gründerrabatt gerade jene, die am wenigsten verdienen. Ein Stichtag mit ausreichendem Vorlauf wäre das Mindeste.