Ab August 2025 stellen sich gesetzlich versicherte Rentner bei der SBK, BKK Linde und BKK Südzucker auf deutlich höhere Krankenkassenbeiträge ein – mit teils spürbaren Folgen für die ausgezahlte Netto-Rente. Die massiven Beitragserhöhungen treffen mehr als eine Million Versicherte und sind Teil einer bundesweiten Kostenwelle im deutschen Gesundheitssystem.
Allgemeiner Beitragssatz
Rentner zahlen Krankenversicherungsbeiträge in Höhe des allgemeinen Beitragssatzes (14,6%) plus den kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Dieser wird zu 50% von der Deutschen Rentenversicherung übernommen, die andere Hälfte tragen die Rentner selbst. Wer bei einer der drei betroffenen Kassen versichert ist, muss ab August deutlich mehr zahlen und sollte die möglichen Alternativen prüfen. Wer sich detailliert informieren möchte, kann hier direkt zu den aktuellen Informationen der Deutschen Rentenversicherung wechseln.
Die neuen Zusatzbeiträge ab 1. August 2025
Krankenkasse | Neuer Zusatzbeitrag (%) | Vorher (%) | Gesamtbeitrag (%) |
---|---|---|---|
SBK Siemens-Betriebskrankenkasse | 3,8 | 2,9 | 18,4 |
BKK Linde | 2,99 | 2,5 | 17,59 |
BKK Südzucker | 2,9 | 2,3 | 17,5 |
Berechnungsbeispiel: Wer monatlich 1.400€ Brutto-Rente bezieht, zahlt bei der SBK nun rund 26,60€ monatlich für den Zusatzbeitrag – vorher waren es nur etwa 20,30€. Das entspricht einer Mehrbelastung von über 75€ pro Jahr. Die konkreten Abzüge sind abhängig von der individuellen Rentenhöhe.
So wirkt sich der höhere Zusatzbeitrag auf die Netto-Rente aus
- Nettoeinkommen sinkt direkt durch die erhöhte Beitragslast.
- Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt die Hälfte am Zusatzbeitrag, die andere Hälfte wird direkt von der Rentenzahlung abgezogen.
- Beispiel SBK: Mit 3,8% Zusatzbeitrag und 1.400€ Brutto-Rente beträgt der individuelle SBK-Anteil etwa 26,60€/Monat (Hälfte: 13,30€ zahlt der Rentner selbst).
- Bei BKK Linde und BKK Südzucker sind die Auswirken etwas geringer, aber dennoch spürbar.
Wechselmöglichkeiten: So halten Sie Ihre Netto-Rente stabil
- Versicherte haben das Recht, bei einer Beitragserhöhung ihrer gesetzlichen Krankenkasse zu wechseln.
- Vergleichen lohnt sich: Andere Kassen verlangen teils deutlich weniger Zusatzbeitrag (Durchschnitt: 2,5%).
- Wechselprozess: Kündigung bei der alten Kasse, Antrag auf Mitgliedschaft bei der neuen, Mitteilung an die Rentenversicherung.
- Tipp: Eine Kassenübersicht finden Sie u.a. auf einschlägigen Vergleichsportalen. Beim Wechsel wird der Beitrag in der Regel zum nächsten Monat nach Eingang des Mitgliedschaftsantrags angepasst.
- Vorsicht: Betriebsbezogene Kassen (wie Südzucker BKK) sind meist nur für bestimmte Personen offen.
Fazit
Die Beitragserhöhungen bei SBK, BKK Linde und BKK Südzucker sind für viele Rentner ein spürbarer Einschnitt ins monatliche Budget. Wer nicht tatenlos zuschauen will, kann durch einen Kassenwechsel seine Netto-Rente schützen – ein Vergleich und Wechsel lohnt sich vor allem langfristig. Informieren Sie sich rechtzeitig über günstigere Alternativen und setzen Sie auf eine Antragsstellung spätestens im Folgemonat, um finanzielle Nachteile zu minimieren.