Wer 2026 in Deutschland die Rente für besonders langjährig Versicherte nutzen will, kann bei 45 Versicherungsjahren
weiterhin abschlagsfrei früher in Rente gehen – die Altersgrenze steigt jedoch schrittweise je nach Geburtsjahr.
Wann Sie genau starten können, richtet sich nach Ihrem Jahrgang und der Wartezeit; Grundlage sind die Regeln der gesetzlichen Rentenversicherung, etwa in SGB VI (Gesetzliche Rentenversicherung).
Das Wichtigste 2026 in Kürze: Altersgrenze steigt, Hinzuverdienst bleibt frei
Die Kernpunkte für 2026: Sie brauchen 45 Jahre Wartezeit und müssen die für Ihren Jahrgang geltende Altersgrenze erreichen.
Dann ist die Rente ohne Abschläge möglich. Praktisch wichtig: Bei dieser Rentenart gilt weiterhin keine Hinzuverdienstgrenze –
Sie können also neben der Rente grundsätzlich unbegrenzt arbeiten, ohne dass die Rente allein deshalb gekürzt wird.
Altersgrenze 2026: So verschiebt sich der Rentenstart nach Jahrgang
Die Altersgrenze für die abschlagsfreie „45-Jahre-Rente“ wird seit Jahren stufenweise angehoben. Für 1962 Geborene liegt sie bei
64 Jahren und 8 Monaten. Für danach Geborene erhöht sich die Grenze um zwei Monate je Jahrgang.
Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt einheitlich: abschlagsfrei mit 65 Jahren.
Beispiel (Jahrgangslogik): Wer später geboren ist, muss für dieselbe abschlagsfreie Rentenart meist einige Monate länger warten – dafür bleibt
der Rentenbeginn weiterhin bis zu zwei Jahre vor der regulären Altersrente möglich.
Wichtig für die Praxis: Entscheidend ist nicht nur Ihr Geburtsjahr, sondern auch, ob die 45 Jahre zum gewünschten Zeitpunkt
tatsächlich vollständig erreicht sind. Für die verbindliche Prüfung nutzen Sie am besten Ihre Rentenunterlagen oder lassen sich beraten.
Voraussetzungen: Was zu den 45 Jahren zählt – und was nicht
Für die Rente für besonders langjährig Versicherte benötigen Sie 45 Jahre Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung
und müssen die entsprechende Altersgrenze erreichen. Außerdem ist ein Rentenantrag erforderlich.
Welche Zeiten auf die 45 Jahre angerechnet werden, ist gesetzlich geregelt. Maßgeblich sind die Vorschriften im
Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI).
Typischerweise zählen insbesondere Zeiten mit Pflichtbeiträgen (z. B. Beschäftigung) und bestimmte gleichgestellte Zeiten.
Ob einzelne Phasen (z. B. Arbeitslosigkeit) anrechenbar sind, kann im Einzelfall davon abhängen, wann und wie sie vorlagen.
Rentenhöhe 2026: Warum es keine pauschale Summe gibt
Wie hoch Ihre Rente ausfällt, hängt von Ihrer persönlichen Erwerbsbiografie ab. Berechnet wird sie im Kern aus dem aktuellen Rentenwert und Ihren
Entgeltpunkten. Eine pauschale „45-Jahre-Rente = X Euro“ gibt es deshalb nicht.
Praxis-Tipp: Ihre voraussichtliche Rentenhöhe finden Sie in der jährlichen Renteninformation oder im Versicherungskonto.
Wenn dort Lücken auftauchen, kann eine Kontenklärung sinnvoll sein, bevor Sie den Antrag stellen.
Beispielrechnung (stark vereinfacht)
Angenommen, Sie haben über Ihr Arbeitsleben insgesamt 40 Entgeltpunkte erworben. Multipliziert mit dem (für Ihren Rentenbeginn
geltenden) aktuellen Rentenwert ergibt das die monatliche Bruttorente – plus ggf. Zu- oder Abschläge aus anderen Faktoren.
Die exakte Berechnung macht die Rentenversicherung anhand Ihrer Daten.
Hinzuverdienst: 2026 weiterhin ohne Grenze
Für Bezieherinnen und Bezieher der Rente für besonders langjährig Versicherte gilt weiterhin: kein Hinzuverdienstlimit.
Wer nach Rentenbeginn weiterarbeiten oder einen Nebenjob ausüben möchte, muss die Rente wegen des Hinzuverdienstes grundsätzlich nicht kürzen lassen.
Beachten Sie aber: Steuern und Sozialabgaben können dennoch eine Rolle spielen – je nachdem, wie hoch Ihr Einkommen insgesamt ausfällt.
Weitere Änderungen 2026: Beitragsbemessungsgrenze, Bezugsgröße, Steueranteil
2026 ändern sich zudem wichtige Rechengrößen in der Sozialversicherung. Die Bezugsgröße steigt auf 47.460 Euro pro Jahr
(monatlich 3.955 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigt auf 8.450 Euro pro Monat.
Diese Werte beeinflussen unter anderem, bis zu welchem Einkommen Beiträge berechnet werden.
Steuerlich gilt für neue Rentenjahrgänge: Wer 2026 erstmals Rente bezieht, muss nach den geltenden Regeln einen Anteil von
84 Prozent der Rente versteuern; 16 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente bleiben als steuerfreier Teil festgeschrieben.
Details veröffentlicht die Finanzverwaltung; einen Überblick bietet das
Bundesfinanzministerium.
Tabelle: Eckdaten zur „Rente für besonders langjährig Versicherte“ 2026
| Thema | Wert/Regel 2026 | Warum wichtig? |
|---|---|---|
| Wartezeit | 45 Jahre | Grundvoraussetzung für die abschlagsfreie Rentenart |
| Altersgrenze (Beispiel) | Jg. 1962: 64 Jahre + 8 Monate | Rentenstart verschiebt sich stufenweise nach hinten |
| Altersgrenze ab Jahrgang 1964 | 65 Jahre | Einheitliche Grenze für spätere Jahrgänge |
| Hinzuverdienst | Keine Hinzuverdienstgrenze | Arbeiten neben der Rente ohne rentenrechtliche Kürzung möglich |
| Bezugsgröße | 47.460 € pro Jahr (3.955 € monatlich) | Rechengröße für verschiedene Sozialversicherungswerte |
| Beitragsbemessungsgrenze RV | 8.450 € monatlich | Bis zu diesem Einkommen werden Rentenbeiträge erhoben |
| Besteuerungsanteil Neurentner | 84 % steuerpflichtig (2026) | Beeinflusst die Netto-Rente je nach Gesamteinkommen |
FAQ: Häufige Fragen zur 45-Jahre-Rente 2026
Kann ich 2026 mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen?
In der Regel nein. Die Altersgrenze ist je nach Geburtsjahr angehoben und liegt für viele Jahrgänge deutlich über 63.
Entscheidend sind Ihr Jahrgang und die 45 Jahre Wartezeit.
Wie beantrage ich die Rente für besonders langjährig Versicherte?
Sie stellen einen Rentenantrag bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Hilfreich ist, vorher das Versicherungskonto zu prüfen und fehlende Zeiten zu klären.
Wird die Rente gekürzt, wenn ich weiterarbeite?
Bei dieser Rentenart gilt grundsätzlich keine Hinzuverdienstgrenze. Die Rente wird daher wegen des Hinzuverdienstes normalerweise nicht gekürzt.
Wie erfahre ich meine persönliche Rentenhöhe?
Die verlässlichsten Hinweise stehen in Ihrer jährlichen Renteninformation. Für eine genaue Prognose können Sie eine Rentenauskunft anfordern.
Was bedeutet „84 Prozent Besteuerungsanteil“ für 2026?
84 Prozent Ihrer Rente gelten steuerlich als zu versteuernd. Wie viel Steuer Sie tatsächlich zahlen, hängt von Ihrem Gesamteinkommen und Ihren Abzügen ab.

