BMG: Weniger Punkte für die Rente bei Pflege von Angehörigen – CSU will nicht mitmachen

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Pflegende Angehörige sichern in Deutschland einen großen Teil der Versorgung – und werden dafür derzeit durch zusätzliche Rentenpunkte abgesichert. Pläne aus dem Bundesgesundheitsministerium sehen nun vor, diese Absicherung zu kürzen und die Bewertung von Pflegezeiten für die Rente abzusenken. Besonders umstritten: Wer zu Hause pflegt, soll künftig deutlich weniger Rentenansprüche erwerben, obwohl die Belastung gleich bleibt. Gegen diese Einschnitte formiert sich Widerstand – insbesondere aus der CSU, die vor „sozialer Kälte“ warnt und die Reform in der aktuellen Form nicht mittragen will.

Hintergrund: Wie Pflege von Angehörigen bisher die Rente erhöht

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, kann dafür heute Rentenpunkte erhalten, ohne selbst Beiträge an die Rentenversicherung zu zahlen. Die Pflegekasse übernimmt die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Wesentliche Bedingungen sind: Die gepflegte Person hat mindestens Pflegegrad 2, die Pflege erfolgt in häuslicher Umgebung mindestens 10 Stunden wöchentlich an zwei Tagen und die pflegende Person arbeitet daneben höchstens 30 Stunden pro Woche. Erfüllen Sie diese Kriterien, zählt die Pflegezeit als Beitragszeit und erhöht Ihre spätere Altersrente. Je nach Pflegegrad und Art der Leistungen (Pflegegeld, Sachleistungen, Kombileistungen) zahlt die Pflegeversicherung monatliche Rentenbeiträge; ein Jahr Pflege kann die Rente um mehrere Euro pro Monat steigern.

Rechtlich beruht die Absicherung pflegender Angehöriger in der Rente auf der gesetzlichen Rentenversicherung und den Vorschriften über beitragsfreie Zeiten aufgrund von Pflege, die in den allgemeinen Regelungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch verankert sind (§ 3 SGB VI). Die Deutsche Rentenversicherung weist regelmäßig darauf hin, dass pflegende Angehörige dieses Recht aktiv nutzen sollten und die Anrechnung der Pflegezeiten bei der Pflegekasse beantragt werden muss.

Geplante Reform: Weniger Rentenpunkte für Pflege – was bekannt ist

Nach einem aktuellen Entwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium sollen die Rentenansprüche pflegender Angehöriger künftig geringer bewertet werden. Hintergrund ist das Ziel, die Pflegeversicherung finanziell zu entlasten und Mittel umzuschichten.

Nach Medienberichten sieht der Entwurf vor, die beitragspflichtigen fiktiven Entgelte für Pflegepersonen abzusenken. Das würde bedeuten: Für die gleiche Pflegeleistung würden weniger Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt – am Ende stehen also weniger Rentenpunkte auf dem Konto der Pflegeperson. Besonders kritisch sehen Verbände, dass dies ausgerechnet diejenigen trifft, die familiäre Pflege übernehmen und damit das professionelle Pflegesystem entlasten.

Die Bundesregierung begründet das Vorhaben damit, dass der starke Anstieg der Pflegeausgaben gebremst werden müsse und die soziale Pflegeversicherung langfristig stabil bleiben solle. Kritiker halten dagegen, dass strukturelle Effizienzgewinne und eine breitere Finanzierungsbasis sinnvoller wären als Kürzungen bei pflegenden Angehörigen.

CSU gegen Kürzung: „Keine Rente kürzen, wo Menschen helfen“

Besonders deutliche Kritik kommt aus der CSU. Vertreter der Partei warnen davor, pflegende Angehörige zu „Strafzahlern“ zu machen und sprechen von drohender „sozialer Kälte“, falls die geplante Reduzierung der Rentenpunkte umgesetzt wird.

Die CSU signalisiert, dass sie eine solche Kürzung im Gesetzgebungsverfahren nicht mittragen wolle. Sie verweist darauf, dass pflegende Angehörige mit ihrer Arbeit Milliardenbeträge im Pflegesystem einsparen und gesellschaftlich entlasten – eine Abwertung in der Rentenversicherung sende daher das falsche Signal. Statt Kürzungen fordert die CSU, Pflegezeiten weiter aufzuwerten und die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu stärken, etwa durch flexiblere Arbeitszeitmodelle und bessere Beratung.

Für pflegende Angehörige bedeutet der Konflikt: Die Pläne sind politisch alles andere als sicher, sie können sich im parlamentarischen Verfahren noch deutlich ändern. Gleichzeitig zeigt die Debatte, wie schnell die finanzielle Anerkennung von Pflegeleistungen unter Druck geraten kann.

Was die geplanten Änderungen konkret bedeuten könnten

Aus Sicht einer pflegenden Person stellen sich vor allem drei praktische Fragen: Wie stark sinken die Rentenpunkte, ab wann gelten die neuen Regeln und gibt es Übergangsschutz für bereits laufende Pflegen? Konkrete, endgültige Zahlen stehen zwar noch aus, die Logik des Entwurfs ist aber klar: Die Bemessungsgrundlagen sollen sinken, sodass pro Jahr Pflege weniger Rentenanspruch entsteht.

Schon heute werden Pflegezeiten über fiktive Entgelte bewertet, die je nach Pflegegrad und Leistungsart einen bestimmten Prozentsatz der sogenannten Bezugsgröße erreichen. Wenn diese Prozentsätze abgesenkt werden, reduziert sich die monatliche Rentensteigerung pro Pflegejahr – etwa von bisher bis zu 30–36 Euro auf niedrigere Werte. Für Menschen, die über viele Jahre Angehörige pflegen, können dadurch spürbare Versorgungslücken im Alter entstehen.

Besonders kritisch wäre eine Reform ohne großzügige Übergangsregeln. Wenn laufende Pflegeverhältnisse sofort schlechter gestellt würden, wären Planungen vieler Familien hinfällig. Denkbar sind daher Stichtagsregelungen, nach denen bereits laufende Pflegezeiten nach altem Recht weiterbewertet werden, während die Kürzungen nur für neue Fälle gelten.

Aktuelle Rechtslage: Voraussetzungen und Rentenwirkung im Überblick

Unabhängig von den Reformplänen gilt aktuell (Stand: 2026) folgende Grundstruktur:

  • Pflegegrad: Die gepflegte Person hat mindestens Pflegegrad 2.
  • Pflegeumfang: Mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, über mindestens zwei Monate im Jahr.
  • Erwerbstätigkeit: Höchstens 30 Wochenstunden Erwerbsarbeit neben der Pflege.
  • Ort der Pflege: Häusliche Umgebung (Wohnung der pflegebedürftigen Person oder der Pflegeperson).
  • Antrag: Meldung der Pflege bei der Pflegekasse, meist mit einem speziellen Fragebogen.

Die Pflegekasse zahlt dann Rentenversicherungsbeiträge, die sich an einem fiktiven Einkommen orientieren. Je höher Pflegegrad, Pflegeaufwand und Leistungsart, desto höher das fiktive Einkommen und desto mehr Rentenpunkte entstehen. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet diese Zeiten als Beitragszeiten an und informiert auf Wunsch in einer Rentenauskunft über die konkrete Auswirkung.

Warum viele pflegende Angehörige ihre Ansprüche verlieren

Schon heute werden die vorhandenen Ansprüche häufig nicht ausgeschöpft. Viele pflegende Angehörige wissen nicht, dass sie überhaupt Rentenpunkte bekommen können oder glauben, ihre nebenberufliche Tätigkeit schließe dies automatisch aus.

Ein weiteres Problem: Die 30-Stunden-Grenze der Erwerbstätigkeit wird streng ausgelegt. Nach der Rechtsprechung kommt es dabei in der Regel auf die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit an – wer laut Arbeitsvertrag mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, kann auch im Krankheitsfall keine Rentenpunkte für Pflegezeiten erhalten. In der Praxis führt das dazu, dass selbst Pflegepersonen, die faktisch deutlich weniger arbeiten, leer ausgehen, wenn ihr Arbeitsvertrag formal zu hohe Stunden ausweist.

Hinzu kommen Nachweis- und Dokumentationspflichten: Umfang und Art der Pflege müssen gegenüber der Pflegekasse plausibel dargestellt werden. Wer die Anträge zu spät stellt, riskiert, dass Beiträge und damit Rentenpunkte nur für einen begrenzten Zeitraum rückwirkend nachgezahlt werden.

So können pflegende Angehörige jetzt reagieren

Auch wenn der konkrete Gesetzestext zur Kürzung der Rentenpunkte noch nicht beschlossen ist, sollten pflegende Angehörige ihre Situation aktiv prüfen. Wer bereits pflegt, sollte zeitnah mit der Pflegekasse klären, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind und ob die Beiträge zur Rentenversicherung vollständig gezahlt werden.

Zudem lohnt es sich, die eigene Arbeitszeitgestaltung zu überprüfen. Wenn Sie knapp unter oder über der 30-Stunden-Grenze liegen, kann eine vertragliche Anpassung entscheidend sein, um die Rentenbeiträge zu sichern. Wichtig ist auch, sich frühzeitig beraten zu lassen – sowohl bei der Pflegekasse als auch bei Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, die über regionale Auskunfts- und Beratungsstellen erreichbar sind.

Politisch bleibt die Lage dynamisch. Es ist zu erwarten, dass die geplante Kürzung der Rentenpunkte im Gesetzgebungsverfahren noch verändert, abgeschwächt oder gegebenenfalls mit Ausgleichsmaßnahmen kombiniert wird. Pflegende Angehörige sollten daher die weitere Entwicklung über seriöse Nachrichtenseiten und offizielle Informationsangebote im Blick behalten.

Wichtige Fakten im Überblick

PunktAktuelle Lage (Stand 2026)Geplante Änderung / Streitpunkt
Rentenanspruch bei PflegePflege von Angehörigen (ab Pflegegrad 2) kann Rentenpunkte bringen, Beiträge zahlt die Pflegekasse.Gesundheitsministerium plant niedrigere Bewertung der Pflegezeiten, dadurch weniger Rentenpunkte.
VoraussetzungenMind. 10 Stunden Pflege pro Woche an 2 Tagen, häusliche Pflege, max. 30 Stunden Erwerbstätigkeit.Voraussetzungen sollen im Kern bleiben, aber finanzieller Wert der Zeiten sinken.
Höhe der BeiträgeFiktive Entgelte je nach Pflegegrad und Leistungsart; daraus resultieren Beiträge und Rentenpunkte.Absenkung der fiktiven Entgelte im Gespräch, insbesondere bei rein häuslicher Angehörigenpflege.
Rolle der PflegekasseMeldung der Pflege, Prüfung der Voraussetzungen, Zahlung der Rentenbeiträge.Verwaltungsabläufe bleiben weitgehend unverändert, aber geringere Beitragshöhen denkbar.
Politische KritikBisher vor allem Kritik an komplizierten Regeln und Informationsdefiziten.CSU kritisiert Kürzungspläne scharf und warnt vor sozialer Kälte; will Reform so nicht mittragen.
ZeitplanAktuell gelten die bestehenden Regelungen, Pflegezeiten werden voll nach geltendem Recht bewertet.Reformentwurf in der Diskussion, endgültige Beschlusslage noch offen.

Ausblick: Was pflegende Angehörige jetzt erwarteten können

Die Debatte zeigt: Pflege und Altersvorsorge sind eng miteinander verknüpft – und politische Entscheidungen können diese Verbindung schnell verschieben. Pflegende Angehörige tragen erhebliche Verantwortung, sollen aber gleichzeitig nicht zu den Verlierern einer Pflegereform werden.

Ob die geplante Kürzung der Rentenpunkte tatsächlich kommt, entscheidet sich in den kommenden Monaten im parlamentarischen Verfahren. Möglich sind Nachbesserungen, Kompromisse oder Ausgleichsregelungen, etwa für langjährig Pflegende. Bis dahin gilt: Wer Angehörige pflegt, sollte seine Rechte kennen, die aktuellen Regelungen konsequent nutzen und politische Entwicklungen aufmerksam verfolgen.


Quellen

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