Milliarden bei der Rente einsparen: die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ abschaffen! – Neue Studie der Bertelsmann Stiftung!

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Die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ – im Alltag meist als „Rente mit 63“ bezeichnet – gilt vielen als Anerkennung jahrzehntelanger Arbeit. Wer 45 Versicherungsjahre nachweisen kann, darf in der gesetzlichen Rentenversicherung bis zu zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen (Stand: 2026). Eine neue Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung stellt diese Privilegien nun grundsätzlich infrage und plädiert für eine Abschaffung der abschlagsfreien Frühverrentung. Laut Berechnungen könnten dadurch Milliardenbeträge pro Rentnerjahrgang eingespart werden – mit weitreichenden Folgen für Beschäftigte mit langen Erwerbsbiografien.

Was ist die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“?

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist eine besondere Form der Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie ermöglicht Versicherten mit mindestens 45 Jahren an anrechenbaren Zeiten einen vorgezogenen, abschlagsfreien Rentenbeginn vor der individuellen Regelaltersgrenze.

Rechtsgrundlage sind die rentenrechtlichen Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI), insbesondere die Regelungen zu den Altersrenten für langjährig und besonders langjährig Versicherte. Nach den Auskünften der Deutschen Rentenversicherung benötigen Sie für diese Rentenart:

  • eine Wartezeit von 45 Jahren (Pflichtbeiträge, bestimmte Zeiten der Kindererziehung, Pflege, Arbeitslosigkeit usw.),
  • ein Mindestalter, das bis zu zwei Jahre unter der jeweiligen Regelaltersgrenze liegen kann,
  • einen rechtzeitig gestellten Rentenantrag.

Für nach 1964 Geborene bedeutet das: Abschlagsfreie Rente mit 65 Jahren statt mit 67. Ein noch früherer Renteneintritt mit 63 ist nur mit Abschlägen über die „Altersrente für langjährig Versicherte“ (ab 35 Versicherungsjahren) möglich.

Die neue Bertelsmann‑Studie: Milliardenersparnis durch Abschaffung

Die von der Bertelsmann Stiftung beauftragte Untersuchung des DIW analysiert, wie sich ein Wegfall der abschlagsfreien Frührente für besonders langjährig Versicherte fiskalisch auswirken würde. Kernbefund: Eine Abschaffung der „Rente mit 63“ würde die öffentlichen Kassen pro Rentnerjahrgang um rund 9,5 Milliarden Euro entlasten.

Die Studie unterscheidet dabei zwischen:

  • Einsparungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (geringere Rentenausgaben),
  • Entlastungen bzw. Mindereinnahmen in Kranken- und Arbeitslosenversicherung,
  • Effekten auf das Steueraufkommen.

Unter dem Strich ergibt sich nach Berechnungen des DIW eine langfristige Entlastung von rund 9,5 Milliarden Euro pro Jahrgang, wenn die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte entfiele. Hintergrund ist, dass Versicherte länger Beiträge zahlen und später höhere Rentenansprüche erwerben würden – oder bei vorzeitigem Rentenbeginn Abschläge hinnehmen müssten.

Argumente der Studienautorinnen und ‑autoren

Die Studie kritisiert, dass die Rente für besonders langjährig Versicherte vor allem Personengruppen mit stabilen Erwerbsbiografien und oft überdurchschnittlichen Einkommen zugutekommt. Wer 45 Beitragsjahre erreicht, hat in der Regel keine längeren Erwerbsunterbrechungen – etwa durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Minijobs – und profitiert daher überproportional von der abschlagsfreien Frühverrentung.

Aus Sicht der Autoren entstehen dadurch mehrere Probleme:

  • Verteilungswirkung: Die Regelung privilegiert relativ gut abgesicherte Gruppen, während Menschen mit gebrochenen Erwerbsbiografien seltener profitieren.
  • Arbeitsangebot: Fachkräfte mit wertvoller Berufserfahrung scheiden früher aus dem Arbeitsmarkt aus, obwohl sie weiter gebraucht würden.
  • Finanzielle Nachhaltigkeit: In einer alternden Gesellschaft mit stabilisiertem Rentenniveau binde die Frühverrentung knappe Ressourcen.

Als Alternative schlagen die Studienautorinnen und -autoren vor, die Möglichkeit eines früheren Rentenbeginns stärker an Bedürftigkeit und Einkommen zu koppeln. Denkbar sei etwa, abschlagsfreie Sonderwege nur noch für Versicherte mit unterdurchschnittlichen Einkommen oder belastenden Erwerbsbiografien vorzusehen.

Aktuelle Rechtslage und Reformkontext (Stand: 2026)

Unabhängig von den Vorschlägen der Bertelsmann Stiftung gilt derzeit (Stand: 2026) weiterhin die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Weder das Rentenpaket 2025 noch die begleitenden Reformgesetze sehen eine Abschaffung dieser Rentenart vor.

Mit dem sogenannten Rentenpaket 2025 hat die Bundesregierung vor allem folgende Ziele verfolgt:

  • Stabilisierung des Rentenniveaus bei mindestens 48 Prozent bis 2031,
  • Ausbau der Kindererziehungszeiten („Mütterrente III“) zur Gleichstellung vor und nach 1992 geborener Kinder,
  • Förderung längerer Erwerbstätigkeit durch steuerliche Anreize („Aktivrente“) und das Aufheben des Anschlussverbots für weiterarbeitende Rentnerinnen und Rentner.

Die Sonderwege für langjährig und besonders langjährig Versicherte wurden dabei nicht grundsätzlich angetastet. Politisch ist die „Rente mit 63“ allerdings seit Jahren umstritten und wird regelmäßig als Reformbaustelle benannt, insbesondere von wirtschaftsnahen Instituten.

Wer von der „Rente mit 63“ besonders profitiert

Nach Auswertungen der Rentenversicherung und verschiedener Analysen nutzen vor allem folgende Gruppen die Altersrente für besonders langjährig Versicherte:

  • Männer aus industriellen und handwerklichen Berufen mit durchgehenden Vollzeiterwerbsbiografien,
  • Beschäftigte im öffentlichen Dienst und in tarifgebundenen Branchen,
  • Personen mit wenigen oder kurzen Phasen von Arbeitslosigkeit, Teilzeit oder Minijobs.

Gerade Beschäftigte mit körperlich belastenden Tätigkeiten betonen, dass die Möglichkeit des früheren, abschlagsfreien Ruhestands für sie eine wichtige Entlastung darstellt. In Interviews wird häufig darauf hingewiesen, dass sie „kein Bürojob bis 67“ sei und man sich „die Rente auch erarbeiten“ müsse – 45 Versicherungsjahre stünden für ein ganzes Arbeitsleben.

Gleichzeitig zeigen Studien, dass Geringqualifizierte und Menschen mit längeren Zeiten der Arbeitslosigkeit die 45‑Jahres‑Marke deutlich seltener erreichen. Sie sind oft auf die reguläre Altersrente oder die Rente für langjährig Versicherte mit Abschlägen angewiesen und profitieren damit weniger von der Sonderregelung.

Mögliche Folgen einer Abschaffung für Versicherte

Würde die Altersrente für besonders langjährig Versicherte abgeschafft, hätte das vor allem zwei Auswirkungen:

  1. Früherer Rentenbeginn nur mit Abschlägen: Versicherte könnten zwar weiterhin über die Rente für langjährig Versicherte (ab 35 Jahren) vorzeitig in Rente gehen, müssten dann aber dauerhafte Abschläge in Kauf nehmen.
  2. Längere Lebensarbeitszeit: Wer seine Rente nicht kürzen möchte, müsste bis zur Regelaltersgrenze weiterarbeiten – bei Jüngeren also bis 67.

Für einen typischen Versicherten mit 45 Beitragsjahren könnte das bedeuten: Entweder zwei Jahre länger arbeiten oder die Rente über Jahrzehnte um bis zu 7,2 Prozent (bei einem Jahr früher) oder 14,4 Prozent (bei vier Jahren früher) gekürzt beziehen. In körperlich belastenden Berufen oder bei gesundheitlichen Einschränkungen drohen dann vermehrt Übergänge in Erwerbsminderungsrenten oder in andere Sicherungssysteme.

Aus Sicht der Studienautorinnen und -autoren ist es daher wichtig, flankierende Maßnahmen mitzubedenken, etwa:

  • besseren Arbeits- und Gesundheitsschutz,
  • gezielte Unterstützung für Menschen mit niedrigen Einkommen,
  • flexible Teilrentenmodelle in der Übergangsphase.

Wichtigste Fakten zur „Rente mit 63“ und zur Studie

AspektAktuelle Lage (Stand 2026)Vorschlag / mögliche Änderung
Rentenart„Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ für Versicherte mit 45 Jahren an anrechenbaren Zeiten.Abschaffung der abschlagsfreien Frühverrentung in dieser Form.
RentenbeginnBis zu 2 Jahre vor der Regelaltersgrenze, bei jüngeren Jahrgängen faktisch mit 65 statt 67, ohne Abschläge.Frühere Rente nur noch mit Abschlägen über andere Rentenarten oder stark eingeschränkte Sonderwege.
VoraussetzungenMindestens 45 Versicherungsjahre, keine vorgezogene Inanspruchnahme mit Abschlägen möglich, Antrag bei der Rentenversicherung.45‑Jahre‑Regel würde als Privileg abgeschwächt oder gestrichen; Fokus eher auf Bedürftigkeit als auf Beitragsdauer.
EinsparvolumenRente wird derzeit wie eine reguläre Altersrente gezahlt; keine zusätzlichen Abschläge.Laut DIW/Bertelsmann‑Studie langfristig rund 9,5 Mrd. Euro Entlastung pro Rentnerjahrgang.
Betroffene GruppenVor allem Versicherte mit stabilen Vollzeit-Erwerbsbiografien und überdurchschnittlichen Einkommen.Diese Gruppen müssten länger arbeiten oder Abschläge hinnehmen; Geringverdiener profitieren teils von Umverteilungsoptionen.
Politischer StandRentenpaket 2025 stabilisiert Rentenniveau, lässt die Rente für besonders langjährig Versicherte unverändert.Studie ist Diskussionsimpuls, keine beschlossene Reform; konkrete Gesetzespläne zur Abschaffung liegen nicht vor.

Einordnung: Fachdebatte statt beschlossene Sache

Für Versicherte ist entscheidend: Die Studie der Bertelsmann Stiftung ist ein wissenschaftlicher Vorschlag, kein Gesetzesentwurf. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann auch 2026 weiterhin beantragt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Gleichzeitig verdeutlichen die Berechnungen, wie schwer es fällt, das Rentenniveau zu stabilisieren und gleichzeitig Sonderwege zu finanzieren. In den kommenden Jahren ist daher mit einer intensiven politischen Debatte zu rechnen: Zwischen den Zielen, lange Erwerbsbiografien zu honorieren, Fachkräfte im Arbeitsmarkt zu halten und die Rentenkasse nachhaltig zu finanzieren.

Wer heute die 45‑Jahre‑Marke ansteuert, sollte seine Planung im Blick behalten, aber nicht in Panik verfallen. Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung helfen, verschiedene Szenarien – frühere Rente mit oder ohne Abschläge, Weiterarbeit, Teilrente – konkret durchzurechnen.

Fazit

Die „Rente mit 63“ steht erneut im Zentrum einer grundsätzlichen Rentendebatte. Die Studie der Bertelsmann Stiftung zeigt, dass eine Abschaffung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte Milliarden sparen könnte – allerdings um den Preis längerer Lebensarbeitszeiten oder spürbarer Abschläge für viele Versicherte. Ob die Politik diesen Weg tatsächlich geht, ist derzeit offen; klar ist aber, dass Sonderregelungen in der Rente künftig noch stärker begründet werden müssen.


Quellen

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