Altersgrenzen steigen 2026: Rente erst später, doch neue Chancen bei Hinzuverdienst und Mindestlohn
Ab 2026 müssen Rentnerinnen und Rentner länger warten – aber sie dürfen zugleich mehr hinzuverdienen und profitieren von höheren Verdienstgrenzen. Für Millionen Deutsche bringt das Rentenjahr 2026 tiefgreifende Veränderungen mit sich. Besonders betroffen sind alle, die 1960 oder 1962 geboren sind.
Rente erst später: Jahrgang 1960 trifft es besonders
Ein weiterer Schritt in Richtung höheres Rentenalter steht an: Ab 2026 steigt die Altersgrenze erneut um zwei Monate. Wer 1960 geboren wurde, kann die Regelaltersrente dann erst mit 66 Jahren und 4 Monaten erhalten. Damit setzt die Rentenversicherung den schrittweisen Übergang zur Regelaltersgrenze von 67 Jahren fort.
Für viele klingt das nüchtern – aber im Alltag bedeutet es: Zwei Monate länger arbeiten, zwei Monate später Rente, zwei Monate mehr Belastung. Gleichzeitig sollen die Einnahmen der Rentenkasse stabil bleiben, um die steigende Lebenserwartung und den Rentenzuwachs zu finanzieren.
Rente ab 63 nicht mehr mit 63
Auch für die sogenannte abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte – besser bekannt als „Rente ab 63“ – verschiebt sich der Startpunkt. Wer 1962 geboren wurde, muss künftig 64 Jahre und 8 Monate alt sein, um ohne Abschläge in den Ruhestand gehen zu können.
Diese Grenze gilt ebenso für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Hier gibt es also keine Sonderregelung – der demografische Wandel zieht alle gleichermaßen in die Länge.
Trotz der Verzögerung bleibt der Vorteil dieser Rentenarten bestehen: Wer 45 Versicherungsjahre nachweisen kann, darf weiterhin abschlagsfrei, also ohne Rentenminderung, in den Ruhestand starten – nur eben etwas später.
Hinzuverdienst: Unbegrenzt möglich
Für Rentnerinnen und Rentner, die bereits vorzeitig in Rente gehen, bleibt eine entscheidende Erleichterung bestehen: Der Hinzuverdienst ist unbegrenzt. Das war vor einigen Jahren noch anders – doch seit der Flexirente dürfen vorgezogene Altersrentner beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihre Rentenzahlung gekürzt wird. Dadurch kombiniert man finanzielle Freiheit mit einer flexibleren Arbeitsgestaltung.
Ein zusätzlicher Vorteil: Wer sich für eine Teilrente entscheidet, behält seinen Anspruch auf Krankengeld. So können Beschäftigte schrittweise aus dem Berufsleben aussteigen, ohne ihren sozialen Schutz zu verlieren – ein attraktives Modell besonders für Menschen im Übergang zur vollen Rente.
Erwerbsminderungsrente: Arbeiten trotz voller Rente
Auch Empfängerinnen und Empfänger einer Erwerbsminderungsrente dürfen künftig mehr arbeiten. Neben einer vollen Erwerbsminderungsrente sind je nach individuellem Fall bis zu rund 20.763 Euro jährlich erlaubt. Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente liegt die neue Grenze sogar bei rund 41.527 Euro im Jahr.
Wie viel tatsächlich verdient werden darf, hängt dabei von der wöchentlichen Arbeitszeit ab. Faustregel: Je geringer die Leistungsfähigkeit, desto niedriger die Grenze. Wer gesundheitlich eingeschränkt, aber weiterhin aktiv ist, hat somit die Chance, finanzielle Lücken ein Stück weit zu schließen.
Freiwillige Beiträge: Mehr zahlen lohnt sich
Für Selbstständige, Hausfrauen oder Auswanderer bleibt die Möglichkeit bestehen, freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung zu leisten – und 2026 werden diese flexibler denn je.
Die Spannbreite reicht von 112,16 Euro Mindestbeitrag bis zum Höchstbeitrag von 1.571,70 Euro pro Monat. So können Versicherte selbst entscheiden, wie viel sie für ihre Altersvorsorge investieren möchten.
Wer für das Jahr 2025 noch nachzahlen will, hat dafür Zeit bis zum 31. März 2026. Dann gelten leicht niedrigere Sätze zwischen 112,16 Euro und 1.497,30 Euro. Durch freiwillige Zahlungen können Versicherte Rentenlücken schließen – oder sich später ein höheres Ruhegeld sichern.
Mindestlohn steigt – Minijob-Grenze wächst
Ab Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Das bedeutet: Wer in einem Minijob beschäftigt ist, darf künftig bis zu 603 Euro monatlich verdienen, ohne den Minijob-Status zu verlieren.
Die Anhebung spiegelt die steigenden Lebenshaltungskosten wider, reagiert aber auch auf den Fachkräftemangel. Wer regelmäßig etwa zehn Stunden pro Woche arbeitet, bleibt weiterhin im Minijob-Bereich – und profitiert von dieser höheren Grenze. Viele Senioren nutzen Minijobs, um sich etwas dazuzuverdienen – diese Option wird 2026 noch attraktiver.
Beitragssatz stabil – Entlastung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Trotz aller Anpassungen gibt es auch eine gute Nachricht: Der Beitragssatz zur Rentenversicherung bleibt stabil bei 18,6 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Kosten weiterhin – jeweils 9,3 Prozent.
Das ist besonders relevant, da viele Arbeitnehmer im kommenden Jahr ohnehin höhere Lebenshaltungskosten schultern müssen. Eine Erhöhung des Rentenbeitrags hätte die monatliche Belastung bei Millionen Beschäftigten spürbar steigen lassen – das bleibt 2026 erspart.
Beitragsbemessungsgrenze: Höher, aber nur bis zur Grenze
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2026 in der allgemeinen Rentenversicherung auf 8.450 Euro monatlich bzw. 101.400 Euro jährlich. Einkommen oberhalb dieser Grenze werden nicht mehr zur Berechnung des Rentenbeitrags herangezogen.
Wer also deutlich überdurchschnittlich verdient, zahlt zwar mehr als bisher, aber nicht unbegrenzt. Grundlage für die Anhebung ist die Lohnentwicklung 2025 gegenüber 2024 – und da die Bruttolöhne im vergangenen Jahr gestiegen sind, folgt auch die Beitragsbemessungsgrenze nach oben.
Mehr arbeiten, länger einzahlen – und besser planen
Unterm Strich zeigt sich: Das Jahr 2026 ist für Rentnerinnen, Arbeitnehmer und Selbstständige ein Scharnierjahr. Zwar dauert es länger bis zur Rente, aber gleichzeitig bietet das System mehr Flexibilität und Chancen.
Wer klug plant, kann die neuen Freiräume beim Hinzuverdienst, bei Minijobs und freiwilligen Beiträgen nutzen, um die eigene Rentenzeit finanziell stabil zu gestalten. Die Rente rückt also nicht nur später näher – sie wird auch planbarer und vielseitiger.


