Nachschüssige Rentenzahlung: Was das konkret bedeutet
Die gesetzliche Rente wird für die meisten Rentner nachschüssig gezahlt, also immer am Ende des Monats für den gerade abgelaufenen Monat. Das heißt: Die Zahlung, die Ende Dezember 2025 auf dem Konto eingeht, ist die Rente für Dezember – nicht schon für Januar 2026.
Wer eine Erhöhung oder Umstellung erwartet, sieht den Effekt deshalb erst dann auf dem Konto, wenn der entsprechende Monat vollständig „abgelaufen“ ist. Viele vergleichen aber intuitiv den Zahlungseingang mit der eigenen Erwartung („ab Dezember mehr Geld“) und übersehen, dass die technische Umstellung und der Zahlungszeitpunkt nicht exakt mit dem persönlichen Gefühl von „Monatsanfang“ zusammenfallen.
Warum der Rentenzuschlag „weg“ ist, aber die Erhöhung noch nicht angekommen ist
Im Laufe des Jahres 2024/2025 wurde der Rentenzuschlag zunächst als eigener Extra-Betrag neben der Rente ausgewiesen. Ab Dezember 2025 wird dieser Zuschlag in die reguläre Monatsrente integriert – die Extra-Buchungs auf dem Konto entfällt.
Gleichzeitig greifen somit zwei Effekte:
- Der Zuschlag steckt nun im neuen, einheitlichen Rentenzahlbetrag, ist aber nicht mehr optisch als „Bonus“ erkennbar.
- Wegen der nachschüssigen Zahlung sehen Rentner die „neue“ Rente immer erst am Monatsende – der mentale Erwartungszeitpunkt („ab Dezember mehr Rente“) und der tatsächliche Zahlungstermin klaffen auseinander.
Typische Missverständnisse im Dezember 2025
Der Rentenzuschlag wurde bisher immer ca. Mitte des Monats überwiesen. Für Dezember ist er entfallen. Die Rente wird hingegen am Ende des Monats für den jeweiligen Monat überwiesen. Die “neue”, um den bisherigen Rentenzuschlag erhöhte Rente, wird nun erst Ende Dezember überwiesen, für Dezember!
So prüfen Rentner ihre Rente im Dezember richtig
Um zu verstehen, ob und wie der Rentenzuschlag wirklich angekommen ist, sollten Betroffene:
- Die Zahlbeträge der letzten drei bis vier Monate direkt vergleichen (Brutto und Netto).
- Beachten, dass die Ende Dezember überwiesene Rente die Zahlung für Dezember ist – und eventuelle Änderungen deshalb immer erst am Monatsende sichtbar werden.
Hilfreich ist es, sich bewusst zu machen: „Ab Dezember“ heißt in der gesetzlichen Rente praktisch „mit der Zahlung am Ende des Dezember“. Wer nur auf den Kalendermonatswechsel achtet, aber nicht auf den Zahlungsmodus, hat schnell den Eindruck: „Der Zuschlag ist weg – und die Erhöhung auch“, obwohl der Kern des Problems der nachschüssige Zahlungsrhythmus ist.
Was Rentner tun müssen?
Die einfache Antwort lautet: nichts! Die um den bisherigen Rentenzuschlag erhöht Rente wird Ende Dezember automatisch von der Deutschen Rentenversicherung überwiesen.


