Die Besteuerung der gesetzlichen Rente sorgt seit Jahren für Unsicherheit und hitzige Debatten. Viele Rentner fühlen sich benachteiligt, weil sie sowohl während ihres Arbeitslebens als auch im Ruhestand Steuern auf ihre Altersvorsorge zahlen müssen. 2025 bringt wichtige gesetzliche Anpassungen, die die Doppelbesteuerung eindämmen und für mehr Gerechtigkeit sorgen sollen. Doch was genau steckt dahinter, wer ist betroffen und was müssen Sie jetzt wissen? Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die aktuelle Rechtslage, die wichtigsten Änderungen und praktische Tipps für Ihre Steuererklärung.
Was ist die Doppelbesteuerung der Rente?
Von einer Doppelbesteuerung spricht man, wenn Rentner auf Teile ihrer Altersvorsorge zweimal Steuern zahlen:
- In der Ansparphase: Während des Arbeitslebens wurden Rentenbeiträge aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt, die nicht voll als Sonderausgaben absetzbar waren.
- In der Auszahlungsphase: Auf die Rentenzahlungen im Ruhestand werden erneut Steuern erhoben.
Fällt der steuerfreie Anteil der Rente im Ruhestand niedriger aus als die Summe der versteuerten Rentenbeiträge, liegt eine Doppelbesteuerung vor. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach betont, dass dies grundsätzlich vermieden werden muss.
Wer ist betroffen?
Die Gefahr der Doppelbesteuerung betrifft vor allem bestimmte Gruppen:
- Rentner, die zwischen 2005 und 2040 in Rente gehen (Übergangsphase von der alten zur neuen Rentenbesteuerung)
- Selbstständige ohne Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung
- Unverheiratete Männer mit kürzerer Lebenserwartung
- Personen mit vielen Beitragsjahren und hohem Eigenanteil
Für die meisten Arbeitnehmer, die nach 2023 in Rente gehen, ist das Risiko durch die neuen gesetzlichen Regelungen deutlich gesunken.
Was ändert sich 2025?
1. Volle Absetzbarkeit der Rentenbeiträge
Seit 2023 können Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu 100 Prozent als Sonderausgaben abgesetzt werden – zwei Jahre früher als ursprünglich geplant. Das bedeutet: Wer heute arbeitet, kann seine Rentenbeiträge komplett steuerlich geltend machen und zahlt später nur auf die Auszahlungen Steuern.
2. Langsamere Erhöhung des steuerpflichtigen Rentenanteils
Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt ab 2023 nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr (statt wie bisher um 1 Prozentpunkt). Das bedeutet:
- Wer 2025 in Rente geht, muss 83,5 Prozent seiner Rente versteuern. Der steuerfreie Anteil beträgt 16,5 Prozent.
- Die 100-prozentige Besteuerung der Rente wird erst für Renteneintritte ab 2058 erreicht, nicht wie ursprünglich geplant ab 2040.
3. Wegfall des Vorläufigkeitsvermerks
Das Bundesfinanzministerium hat im März 2025 den sogenannten Vorläufigkeitsvermerk in Steuerbescheiden zur Rentenbesteuerung gestrichen. Neue Bescheide gelten damit als endgültig – Einsprüche sind weiterhin möglich, aber nicht mehr automatisch durch den Vermerk geschützt.
Was können Betroffene tun?
- Steuererklärung prüfen: Lassen Sie Ihre Steuerbescheide von einem Experten prüfen, insbesondere wenn Sie zwischen 2005 und 2040 in Rente gegangen sind.
- Nachweise sammeln: Dokumentieren Sie Ihre eingezahlten Rentenbeiträge und die steuerfreien Anteile Ihrer Rente. Das Finanzamt muss die Berechnung einer möglichen Doppelbesteuerung durchführen, aber Sie sollten Ihre Unterlagen bereithalten.
- Einspruch einlegen: Wenn Sie glauben, von einer Doppelbesteuerung betroffen zu sein, können Sie gegen Ihren Steuerbescheid Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen, solange noch Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig sind.
- Beratungsangebote nutzen: Die Deutsche Rentenversicherung und Steuerberatungsstellen bieten Unterstützung bei der Prüfung und Berechnung Ihrer Rentenbesteuerung.
Tipps für die Steuererklärung und Musterklagen
- Nutzen Sie Online-Rechner und Beratungsangebote, um Ihre individuelle Situation zu prüfen.
- Achten Sie auf Fristen: Einsprüche gegen Steuerbescheide müssen innerhalb eines Monats erfolgen.
- Informieren Sie sich regelmäßig über neue Urteile und Gesetzesänderungen, da die Rechtsprechung in Bewegung ist und Musterklagen weiterhin anhängig sind.
FAQ: Häufige Fragen zur Rentenbesteuerung
Was ist der steuerpflichtige Anteil der Rente 2025?
Für Neurentner 2025 liegt der steuerpflichtige Anteil bei 83,5 Prozent. 16,5 Prozent bleiben steuerfrei.
Muss jeder Rentner Steuern zahlen?
Nein. Ob tatsächlich Steuern gezahlt werden müssen, hängt von der Gesamthöhe der Rente und weiteren Einkünften ab. Es gilt der jährliche Grundfreibetrag (2025: voraussichtlich ca. 11.604 Euro für Ledige).
Kann ich gegen meinen Steuerbescheid noch Einspruch einlegen?
Ja, aber der automatische Schutz durch den Vorläufigkeitsvermerk entfällt. Sie müssen aktiv werden und begründen, warum Sie von einer Doppelbesteuerung ausgehen.
Fazit
Die gesetzlichen Änderungen ab 2025 bringen für viele Rentner mehr Sicherheit und reduzieren das Risiko einer Doppelbesteuerung deutlich. Dennoch sollten Betroffene ihre Steuerbescheide aufmerksam prüfen und sich bei Unsicherheiten beraten lassen. Die vollständige Absetzbarkeit der Rentenbeiträge und die langsamere Erhöhung des steuerpflichtigen Rentenanteils sorgen für mehr Gerechtigkeit – doch individuelle Fälle können weiterhin problematisch sein. Bleiben Sie informiert und nutzen Sie die Beratungsangebote, um Ihre Rechte zu wahren und unnötige Steuerzahlungen zu vermeiden.
Hinweis: Die rechtliche Lage kann sich durch neue Urteile und Gesetzesänderungen jederzeit ändern. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung oder einen Steuerberater.