Eltern im Pflegeheim: 3.364 Euro Eigenanteil, Kinder zahlen erst ab 100.000 Euro

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Seit Juli 2026 zahlen Bewohnerinnen und Bewohner im ersten Heimjahr im Schnitt 3.364 Euro im Monat selbst, wie der Verband der Ersatzkassen ermittelt hat. Für viele Familien mit Eltern im Pflegeheim kommt zu Trauer und Schuldgefühlen die Frage, wer die Lücke zur Rente schließt. Am 5. November hat der Bundestag die Pflegereform erstmals beraten.

Elternunterhalt: Kinder unter 100.000 Euro brutto bleiben außen vor

Die Kosten des Heimplatzes trägt zuerst die pflegebedürftige Person selbst, aus Rente, Ersparnissen und sonstigen Einkünften. Reicht das nicht, zahlt das Sozialamt Hilfe zur Pflege. Ob es sich das Geld bei den Kindern zurückholen darf, regelt seit dem 1. Januar 2020 das Angehörigen-Entlastungsgesetz. Der Bundestag hat es im November 2019 beschlossen. Auf ein Kind darf das Amt erst zugreifen, wenn dessen Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt.

Die Grenze gilt für jedes Kind einzeln. Das Einkommen von Schwiegertöchtern und Schwiegersöhnen zählt nicht mit, Enkel zieht das Sozialamt nicht heran. Das Gesetz arbeitet mit einer Vermutung: Das Amt geht davon aus, dass die Grenze nicht überschritten wird. Angaben zum Einkommen darf es nur verlangen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für mehr hat. Vermögen der Kinder spielt unterhalb der Grenze keine Rolle.

Anders liegt es bei Ehepartnern. Bleibt der Vater in der gemeinsamen Wohnung, während die Mutter ins Heim zieht, werden sein Einkommen und Vermögen grundsätzlich berücksichtigt. Die 100.000-Euro-Grenze greift für ihn nicht. Eine weitere Ausnahme betrifft Schenkungen. Haben die Eltern in den vergangenen zehn Jahren Geld oder eine Immobilie verschenkt, kann das Sozialamt eine Rückforderung prüfen.

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Eigenanteil im Pflegeheim: Woraus sich 3.364 Euro zusammensetzen

Die Pflegekasse zahlt einen Zuschlag nur auf den pflegebedingten Teil. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen die Bewohner voll. Die Bundesdurchschnitte im ersten Heimjahr:

Kostenbestandteil1. Juli 20251. Juli 2026
Pflegebedingter Eigenanteil inkl. Ausbildungskosten (nach Zuschlag)1.583 Euro1.775 Euro
Unterkunft und Verpflegung1.018 Euro1.068 Euro
Investitionskosten507 Euro521 Euro
Gesamt3.108 Euro3.364 Euro

Der Zuschlag wächst mit der Wohndauer: 15 Prozent im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten, 50 Prozent im dritten und 75 Prozent ab dem vierten Jahr. Aus den Durchschnittswerten ergibt sich rechnerisch ein Eigenanteil von rund 3.051 Euro im zweiten, 2.633 Euro im dritten und 2.111 Euro ab dem vierten Jahr. Zwischen den Ländern liegen große Unterschiede. Sachsen-Anhalt ist mit 2.891 Euro am günstigsten, Bremen mit 3.761 Euro am teuersten.

Beispielrechnung: Wenn Rente und Erspartes nicht reichen

Eine 84-jährige Witwe zieht in ein Heim mit durchschnittlichen Kosten. Ihre Rente liegt bei 1.480 Euro. Gegenüber dem Eigenanteil von 3.364 Euro fehlen jeden Monat 1.884 Euro. Mit 18.000 Euro Erspartem lässt sich die Lücke gut neun Monate schließen. Danach kommt Hilfe zur Pflege in Betracht, ein kleiner Schonbetrag bleibt ihr. Die Sozialhilfe setzt erst ein, wenn das Amt vom Bedarf erfährt. Für frühere Monate zahlt es in der Regel nicht.

Die Tochter verdient 47.000 Euro brutto im Jahr. Sie wird nicht herangezogen, auch wenn ihr Mann deutlich mehr verdient. Der Sohn kommt auf 112.000 Euro. Nur bei ihm darf das Sozialamt prüfen, ob er Unterhalt leisten muss. Wie viel das wäre, hängt von seinem bereinigten Einkommen und seinem Selbstbehalt ab.

Pflegereform im Bundestag: Was für Heimbewohner geplant ist (Stand: 5. November 2026)

Am 5. November 2026 hat der Bundestag den Entwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz in erster Lesung beraten. Das Gesetz soll die Pflegeversicherung ab 2027 finanziell stabilisieren. Eine Obergrenze für Eigenanteile im Heim enthält der Entwurf nicht. Die für 2028 geplante Anhebung der Leistungsbeträge soll entfallen, ab 2029 sollen sie jährlich mit der Inflationsrate steigen. Höhere Personalkosten landen damit weiter zu großen Teilen bei den Bewohnern.

Die im Referentenentwurf vom Juni vorgesehene Streckung der Zuschlagsstufen steht nach einer Auswertung der Beratungsgesellschaft ETL nicht mehr im Kabinettsentwurf. Das Verfahren ist offen. Gesundheitsausschuss und Bundesrat beraten noch.

Schuldgefühle nach dem Heimeinzug: Wo Angehörige Rückhalt finden

Mit dem Umzug endet für viele Töchter und Söhne eine lange Zeit der Pflege zu Hause. Erleichterung und schlechtes Gewissen liegen dann oft nah beieinander. Der vom Bundesfamilienministerium betriebene Wegweiser Demenz beschreibt, dass viele Angehörige vor dem Heimeinzug jahrelang bis an ihre Belastungsgrenze gepflegt haben. Das Portal rät zu regelmäßigen Besuchen, aber auch dazu, die eigenen Grenzen zu achten und den Mitarbeitenden einen Vertrauensvorschuss zu geben.

Für die Pflege selbst ist das Heim vertraglich verantwortlich. Bei Mängeln sind Pflegedienstleitung, Heimleitung, Pflegekasse und Heimaufsicht zuständig. Für die Angehörigen gibt es Pflegestützpunkte, Angehörigengruppen und psychosoziale Beratungsstellen.

Häufige Fragen zu Eltern im Pflegeheim

Müssen Kinder für das Pflegeheim der Eltern zahlen?

Nur wenn ihr eigenes Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Die Grenze gilt für jedes Kind getrennt, das Einkommen des Ehepartners zählt nicht. Unterhalb der Grenze bleibt auch das Vermögen der Kinder unangetastet.

Wie viel kostet ein Pflegeheim 2026 im Monat?

Laut vdek liegt der Eigenanteil im ersten Heimjahr bundesweit bei durchschnittlich 3.364 Euro (Stand: 1. Juli 2026). Mit längerer Wohndauer sinkt er, weil der Zuschlag der Pflegekasse steigt. Einzelne Heime liegen deutlich darüber oder darunter.

Wann zahlt das Sozialamt Hilfe zur Pflege?

Wenn Rente, sonstiges Einkommen und Vermögen bis auf einen Schonbetrag nicht ausreichen. Die Leistung beginnt erst, wenn das Sozialamt vom Bedarf weiß. Für Monate davor gibt es in der Regel kein Geld.

Was gilt, wenn der Ehepartner noch zu Hause wohnt?

Für Ehepartner gilt die 100.000-Euro-Grenze nicht. Ihr Einkommen und Vermögen werden bei der Hilfe zur Pflege grundsätzlich einbezogen. Dem Partner zu Hause bleibt dabei ein geschützter Betrag für Lebensunterhalt und Wohnung.

Einschätzung der Redaktion

Die 100.000-Euro-Grenze nimmt vielen Familien eine Sorge, die oft unausgesprochen hinter dem schlechten Gewissen steht: dass der Heimplatz der Mutter das eigene Konto leert. Das leistet das Gesetz seit 2020 zuverlässig. Die Last liegt heute bei den Heimbewohnern selbst. 3.364 Euro im Monat übersteigen fast jede Rente, und wer ein Leben lang gespart hat, braucht das Ersparte oft in einem Jahr auf. Dass der Entwurf zur Pflegereform keine Obergrenze für Eigenanteile enthält, hält die Redaktion für einen Fehler. Ohne Deckel wird Hilfe zur Pflege für immer mehr Menschen im Heim zum Normalfall.

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