Experten schlagen Alarm: Wer aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden muss, blickt oft mit Sorge auf die spätere Altersrente. Laut dem aktuellen Rentenversicherungsbericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ist die Zahl der Neuzugänge in die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) stabil geblieben, doch die Teuerungsraten der letzten Jahre zehren an der Kaufkraft. Unsere Redaktion hat die neuesten fachlichen Informationen und rechtlichen Anpassungen ausgewertet, um Klarheit für Betroffene zu schaffen.
Der Schutzschirm: Besitzstandswahrung schützt Rentner
Die Kernfrage vieler Betroffener lautet: Sinkt meine Rente, wenn ich von der Erwerbsminderungsrente in die reguläre Altersrente wechsle? Die rechtliche Antwort ist eindeutig und beruhigend. Gemäß § 88 SGB VI greift hier die sogenannte Besitzstandswahrung. Das bedeutet: Die spätere Altersrente darf nicht niedriger sein als die vorangegangene EM-Rente.
In der Praxis stellt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) eine Vergleichsrechnung an. Werden in der Zeit des EM-Rentenbezugs keine weiteren nennenswerten Entgeltpunkte (zum Beispiel durch einen Minijob oder Pflege von Angehörigen) gesammelt, bleibt der Zahlbetrag identisch.
Zurechnungszeit: Der entscheidende Faktor im Jahr 2026
Ein wesentlicher Pfeiler für die Höhe der Rente ist die Zurechnungszeit. Diese wurde in den letzten Jahren sukzessive angehoben. Wer im Jahr 2026 erstmals eine Erwerbsminderungsrente beantragt, wird so gestellt, als hätte er mit seinem bisherigen Durchschnittseinkommen bis zum Alter von 66 Jahren und 5 Monaten gearbeitet.
Meinung der Redaktion: Die Verlängerung der Zurechnungszeit ist das wichtigste Instrument gegen Altersarmut bei Krankheit. Dennoch bleibt die Rentenlücke bestehen, da die Zurechnungszeit lediglich den Status Quo fiktiv verlängert, aber keine Karrieresprünge abbildet.
Beispielrechnung: Der Wechsel in die Altersrente
Betrachten wir einen Durchschnittsverdiener, der 2026 in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wechselt, nachdem er zuvor eine volle EM-Rente bezogen hat:
- Bisherige EM-Rente (netto vor Steuern): 1.250 Euro
- Anrechnungszeiten während EM-Bezug: Keine zusätzlichen Einkünfte.
- Resultat: Die Altersrente wird auf Basis der bereits ermittelten Entgeltpunkte berechnet. Da die EM-Rente bereits einen dauerhaften Abschlag von bis zu 10,8 % enthält, wird dieser Abschlag in die Altersrente übernommen.
- Auszahlungsbetrag: 1.250 Euro (Besitzstandsschutz greift).
Hätte der Versicherte jedoch während der EM-Rente Angehörige gepflegt, könnten zusätzliche Entgeltpunkte die Altersrente sogar über das Niveau der EM-Rente heben.
Die „Extra-Rente“ für Bestandsrentner
Ein wichtiges Thema für das Jahr 2026 sind die Nachbesserungen für die sogenannten „Bestandsrentner“. Wer seine EM-Rente bereits zwischen 2001 und 2018 angetreten hat, profitiert weiterhin von den Zuschlägen, die als Ausgleich für die damals kürzeren Zurechnungszeiten eingeführt wurden. Diese Zuschläge (je nach Rentenbeginn 4,5 % oder 7,5 %) bleiben beim Übergang in die Altersrente dauerhaft erhalten, sofern die Altersrente unmittelbar an die EM-Rente anschließt.
Das juristische Insider-Detail: Die 24-Monats-Falle
Ein Detail, das selbst Fachberater oft übersehen, ist die Bedeutung der nahtlosen Überführung. Die gesetzliche Besitzstandswahrung nach § 88 SGB VI ist strikt an einen Zeitraum gebunden. Wenn zwischen dem Ende der Erwerbsminderungsrente und dem Beginn der Altersrente eine Lücke von mehr als 24 Kalendermonaten liegt, erlischt der garantierte Schutz des bisherigen Rentenwerts.
In einem solchen Fall müssten alle Entgeltpunkte neu bewertet werden, was bei einer zwischenzeitlichen Erholung oder Phasen ohne Beitragszahlung zu einer massiven Rentenkürzung führen kann. Juristen raten daher dringend dazu, den Umwandlungsantrag rechtzeitig zu stellen, um diesen „Zwei-Jahres-Sturz“ zu vermeiden.
Fazit und Ausblick
Der Übergang von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente ist im Jahr 2026 administrativ meist ein Formsache, rechtlich aber durch den Besitzstandsschutz gut abgesichert. Die Herausforderung bleibt die Inflation. Während der Rentenwert durch die Rentenanpassungen zum 1. Juli jedes Jahres steigt, bleibt das reale Sicherungsniveau für viele Kranke am unteren Limit.
Möchten Sie wissen, wie Sie durch ehrenamtliche Tätigkeit oder Pflege von Angehörigen Ihre spätere Altersrente trotz Erwerbsminderung aktiv erhöhen können?
Quellen:
- https://www.deutsche-rentenversicherung.de: Offizielle Informationen der DRV zu Rentenarten und Besitzstandsschutz.
- https://www.bmas.de: Aktuelle Gesetzestexte zum SGB VI und Berichte zur Rentenhöhe.
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__88.html: Gesetzestext zur Sicherung des Besitzstands bei Folgerenten.

