Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente könnte zum 1. Juli 2027 um 4,09 Prozent steigen. Diesen Anpassungssatz erwartet das Bundesarbeitsministerium nach einem Reuters-Bericht im Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2026. Bei 1.000 Euro monatlicher Bruttorente wären rechnerisch 40,90 Euro zusätzlich möglich. Eine verbindliche Entscheidung über die Erhöhung steht noch aus.
Wie verbindlich ist die Prognose zur EM-Rente 2027?
Die erwarteten 4,09 Prozent sind eine vorläufige Schätzung aus einem Ministeriumsentwurf. Daraus entsteht noch kein Anspruch auf eine Erhöhung in dieser Höhe. Nach dem Bericht vom 3. November 2026 wird die tatsächliche Rentenanpassung erst im Frühjahr 2027 festgelegt, wenn die erforderlichen Daten zur Lohnentwicklung vorliegen.
Der Entwurf rechnet mit einem Anstieg des aktuellen Rentenwerts von 42,52 Euro auf 44,26 Euro. Dieser Wert bestimmt, wie viel ein Entgeltpunkt monatlich wert ist. Entgeltpunkte bilden die im Versicherungsleben erworbenen Rentenansprüche ab. Die endgültige Anpassung kann von der Schätzung abweichen.
Warum würde auch die Erwerbsminderungsrente steigen?
Die jährliche Rentenanpassung gilt auch für gesetzliche Erwerbsminderungsrenten. Nach § 65 SGB VI wird zum 1. Juli der bisherige aktuelle Rentenwert durch den neuen ersetzt. Dieser Wert fließt sowohl in die Berechnung voller als auch teilweiser Erwerbsminderungsrenten ein.
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Für die teilweise Erwerbsminderungsrente gilt zwar ein niedrigerer Rentenartfaktor. Der prozentuale Anpassungssatz wird deshalb aber nicht halbiert: Würden 4,09 Prozent festgesetzt, stiege grundsätzlich auch die bereits berechnete teilweise EM-Rente um diesen Satz.
Wie viel mehr Geld wäre bei 4,09 Prozent möglich?
Bei einer unveränderten monatlichen Bruttorente von 1.000 Euro ergäbe sich rechnerisch ein Plus von 40,90 Euro. Die folgenden vereinfachten Beispiele verwenden ausschließlich den geschätzten Anpassungssatz von 4,09 Prozent. Sie zeigen Bruttobeträge vor möglichen Abzügen und ersetzen keine individuelle Rentenberechnung.
| Bisherige Bruttorente monatlich | Rechnerisches Plus | Mögliche neue Bruttorente |
|---|---|---|
| 600 Euro | 24,54 Euro | 624,54 Euro |
| 800 Euro | 32,72 Euro | 832,72 Euro |
| 1.000 Euro | 40,90 Euro | 1.040,90 Euro |
| 1.200 Euro | 49,08 Euro | 1.249,08 Euro |
| 1.500 Euro | 61,35 Euro | 1.561,35 Euro |
Der Rechenweg lautet: bisherige Bruttorente × 0,0409. Bei 1.000 Euro wären das 40,90 Euro monatlich. Für Juli bis Dezember 2027 ergäben sich insgesamt 245,40 Euro zusätzlich, wenn die Rente während dieser sechs Monate unverändert durchgehend bezogen wird. Rundungen der tatsächlichen Rentenberechnung können geringfügige Abweichungen verursachen.
Bleibt das gesamte Rentenplus auf dem Konto?
Das Bruttoplus ist nicht mit dem zusätzlichen Auszahlungsbetrag gleichzusetzen. Bei gesetzlich pflichtversicherten Rentenbeziehenden fallen grundsätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Wie viel tatsächlich zusätzlich überwiesen würde, hängt deshalb unter anderem von den dann geltenden Beitragssätzen und dem Versicherungsstatus ab.
Wer ergänzend Grundsicherung bei Erwerbsminderung erhält, muss außerdem die Einkommensanrechnung beachten. Renteneinkommen wird grundsätzlich nach § 82 SGB XII berücksichtigt. Eine höhere Rente kann daher die ergänzende Leistung verringern; Abzüge und mögliche Freibeträge müssen im Einzelfall geprüft werden.
FAQ zur Erhöhung der EM-Rente 2027
Beginnt die mögliche Erhöhung schon im Januar 2027?
Nein. Die Prognose bezieht sich auf den 1. Juli 2027. Eine Erhöhung für Januar bis Juni lässt sich daraus nicht ableiten.
Ist die Prognose ein neuer Sonderzuschlag für EM-Rentner?
Nein. Sie betrifft die allgemeine Rentenanpassung. Der bereits bestehende Zuschlag für bestimmte ältere Erwerbsminderungsrenten ist eine gesonderte Regelung und seit Dezember 2025 Bestandteil der Rente.
Wird ein bestehender EM-Rentenzuschlag mit angepasst?
Ja. Der seit Dezember 2025 integrierte Zuschlag beruht auf zusätzlichen persönlichen Entgeltpunkten. Auch deren Geldwert verändert sich mit dem aktuellen Rentenwert.
Gilt in Ost- und Westdeutschland derselbe Rentenwert?
Ja. Die Deutsche Rentenversicherung weist einen einheitlichen aktuellen Rentenwert für Ost- und Westdeutschland aus. Die Prognose unterscheidet deshalb nicht nach dem Wohnort.
Fazit zur prognostizierten Rentenerhöhung 2027 auch für die EM-Rente
Ass. jur. Peter Kosick, Experte für Rentenrecht, erklärt: „Für Beziehende einer gesetzlichen EM-Rente stellt die Prognose ein höheres monatliches Einkommen ab Juli 2027 in Aussicht. Verlässlich einplanen lassen sich die 4,09 Prozent noch nicht. Entscheidend bleiben die endgültige Anpassung und der persönliche Auszahlungsbetrag nach Abzügen beziehungsweise einer möglichen Anrechnung auf ergänzende Leistungen.“
Quellen
- Prognose zur Rentenerhöhung 2027 im Entwurf des Rentenversicherungsberichts
- § 65 SGB VI: Gesetzliche Regelung zur jährlichen Anpassung der Renten
- Deutsche Rentenversicherung: Rentenformel, Rentenartfaktoren und aktueller Rentenwert
- § 82 SGB XII: Berücksichtigung von Einkommen bei der Sozialhilfe und Grundsicherung