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Sensationell! 1.572-Euro-Zuschuss auch für Rentner – warum so wenige dieses Geld tatsächlich nutzen

Viele pflegebedürftige Menschen in Deutschland lassen eine wichtige finanzielle Unterstützung ungenutzt: den Entlastungsbetrag von 1.572 Euro pro Jahr. Ob Haushaltshilfe, Betreuungsangebote oder Tagespflege – der Staat fördert diese Leistungen, doch die Auszahlung bleibt oft liegen. In unserem Artikel erfahren Sie, warum dieses Geld kaum genutzt wird, wie Sie den Zuschuss beantragen und welche Fallstricke lauern. Ein Beitrag von Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.

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Autor: Chef-Redakteur

Pflegebedürftigkeit betrifft jede Familie irgendwann – und mit ihr viele bürokratische Hürden, vor allem, wenn es um finanzielle Leistungen geht. Immer wieder zeigt sich, dass wichtige Hilfen vom Staat nicht bei den Menschen ankommen, für die sie gedacht sind. Ein Paradebeispiel dafür ist der sogenannte Entlastungsbetrag: Monatlich 131 Euro, die sich auf stattliche 1.572 Euro im Jahr summieren, stehen jedem mit mindestens Pflegegrad 1 zu. Doch nur ein geringer Teil der Betroffenen nutzt dieses Geld. Warum eigentlich?

Was ist der Entlastungsbetrag?

Pflegebedürftige Menschen, die in ihrem häuslichen Umfeld versorgt werden und mindestens Pflegegrad 1 haben, profitieren seit Anfang 2025 von einem erhöhten Entlastungsbetrag: Monatlich 131 Euro erhalten sie von der Pflegekasse – und das für jeden Pflegegrad ab Pflegegrad 1. Ziel des Zuschusses ist es, den Alltag zu erleichtern und pflegende Angehörige zu entlasten. Der jährliche Gesamtbetrag von 1.572 Euro kann für qualitätsgesicherte Dienstleistungen im Haushalt, für Alltagsbegleitung, Betreuungsangebote oder teilstationäre Pflege wie etwa die Tagespflege verwendet werden.

Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Gesundheit unter:
Bundesministerium für Gesundheit – Weitere Leistungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Der Entlastungsbetrag steht zur Verfügung für:

  • Hilfe im Haushalt (z. B. Reinigung, Einkäufe)
  • Betreuung im Alltag (Spaziergänge, Gesellschaft leisten)
  • Veranstaltungen oder Gruppenangebote
  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Nachbarschafts- oder Angehörigenhilfe durch zertifizierte Anbieter

Ein oft unterschätzter Vorteil für Rentner und ihre Familien

Gerade für Rentner stellt der Entlastungsbetrag weit mehr dar als nur einen reiner Geldzuschuss. Viele sind im Alltag eingeschränkt, möchten ihre Eigenständigkeit in der vertrauten Umgebung aber so lange wie möglich bewahren. Genau hier setzt diese Leistung an: Sie finanziert hilfreiche Unterstützungen im Haushalt oder zeitweise Betreuung, die das selbstbestimmte Leben maßgeblich erleichtern.

Doch nicht nur die Betroffenen selbst profitieren – auch Angehörige, wie Ehepartner oder Kinder, die häufig selbst schon im Ruhestand sind, werden entlastet. Durch die Möglichkeit, kurzfristig Unterstützung zu organisieren, gewinnen sie wertvolle Freiräume im Pflegealltag. Auf diese Weise verbessert der Entlastungsbetrag das Wohlbefinden gleich mehrerer Generationen.

Wie funktioniert die Antragstellung und Auszahlung?

Der Entlastungsbetrag wird nach dem sogenannten „Kostenerstattungsprinzip“ ausgezahlt: Betroffene oder ihre Angehörigen müssen die gewünschten Unterstützungsleistungen zunächst aus eigener Tasche bezahlen und die entsprechenden Rechnungen anschließend bei der Pflegekasse einreichen. Alternativ können auch direkte Abrechnungen durch zugelassene Dienstleister erfolgen.

Gut zu wissen: Ungenutzte Entlastungsbeträge verfallen nicht sofort. Sie sind bis ins folgende Kalenderhalbjahr übertragbar, sodass Restbeträge beispielsweise im Juni des Folgejahres noch beantragt werden können. Dennoch erfordert der Antrag viel Eigeninitiative und aktive Informationen.

Wofür darf der Entlastungsbetrag genutzt werden?

Die Einsatzmöglichkeiten sind breit gefächert, was vielen Berechtigten oft nicht bewusst ist. Erlaubt sind:

  • Ambulanter Betreuungsdienst
  • Nachbarschaftshilfe (wenn durch Landesrecht anerkannt)
  • Alltagsbegleiter
  • Haushaltshilfen (z. B. Fensterputzen, Aufräumen, Essenszubereitung)
  • Fahrdienste zum Arzt oder Behörden
  • Teilnahme an Gruppenangeboten (Singen, Basteln, Bewegung)
  • Verhinderungspflege („Ersatzpflege“ bei Ausfall der Hauptpflegeperson)

Viele lassen sich von der Bürokratie abschrecken, dabei reicht häufig ein Anruf bei der Pflegekasse oder den lokalen Pflegestützpunkten, um zugelassene Dienstleister zu finden und den Antrag korrekt zu stellen.

Warum wird der Entlastungsbetrag so selten genutzt?

Laut Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums und aktuellen Auswertungen großer deutscher Kassen nutzen nur 36 % (bei der TK in Bayern), bundesweit etwa 40–55 % der Berechtigten tatsächlich das ihnen zustehende Extra-Geld. Gerade Pflegegeldempfänger und Menschen mit niedrigem Pflegegrad schöpfen den Anspruch nur selten aus. Hauptgründe dafür sind:

  • Fehlende Information über die Leistung und ihre Vielzahl an Anwendungsmöglichkeiten.
  • Komplizierte Antragsverfahren und zahlreiche Nachweispflichten.
  • Fehlender Zugang zu anerkannten Dienstleistern, insbesondere im ländlichen Raum.
  • Die Betroffenen oder ihre Angehörigen scheuen bürokratische Hürden.

Experten und Sozialverbände kritisieren, das Angebot sei zu wenig bekannt und zu bürokratisch. Es gelte, den Zugang zu vereinfachen, Leistungen besser zu erklären und im Alltag verständlich zu vermitteln.

Zu viel Bürokratie – zu wenig Flexibilität?

Sozialverbände und Pflegeexperten fordern seit Jahren, dass die Regelungen rund um den Entlastungsbetrag flexibler und bürgernäher werden. Nach wie vor muss der Empfänger genau prüfen, ob das gewünschte Angebot tatsächlich nach Landesrecht zugelassen ist. Wer einen unzulässigen Dienstleister beauftragt, bleibt auf den Kosten sitzen. Außerdem werden Rechnungsbelege und Nachweise verlangt, die Pflegebedürftige oder deren Angehörige oft überfordern. Das ist insbesondere für Menschen mit dem niedrigsten Pflegegrad ärgerlich, die abseits der Sach- oder Kombinationsleistungen sonst kaum weitere Zuschüsse erhalten.

So holen Sie sich den Zuschuss: Schritt-für-Schritt

1. Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse oder dem örtlichen Pflegestützpunkt über zugelassene Alltags- und Betreuungsdienste.
2. Beauftragen Sie anerkannte Dienstleister – die Pflegekasse kann Ihnen Listen geben.
3. Bezahlen Sie die Leistungen und bewahren Sie alle Rechnungen auf.
4. Reichen Sie die Belege bei Ihrer Pflegekasse ein – oder lassen Sie direkt abrechnen.
5. Unverbrauchte Restbeträge aus dem Vorjahr können bis zum 30.6. des Folgejahres beantragt werden.

Fazit des Vereins Für soziales Leben e. V.

Der Entlastungsbetrag ist eine wertvolle und vielseitige Hilfe für alle, die zu Hause Pflege leisten oder benötigen. Doch Bürokratie, Unkenntnis und komplizierte Regelungen verhindern, dass diese Leistung bei allen ankommt, die sie dringend gebrauchen könnten. Der Verein Für soziales Leben e. V. fordert mehr Transparenz, bessere Aufklärung und eine Vereinfachung der Antragstellung. Pflege braucht Unterstützung – lassen Sie sich nicht entmutigen und nutzen Sie das Geld, das Ihnen zusteht!

Wichtige Quellen:

  • Bundesministerium für Gesundheit
  • Pflege.de
  • AOK, TK, G+G Magazin
  • Betanet.de
  • Angehörige-pflegen.de
  • Verbraucherzentrale

Redakteur