Für soziales Leben e. V.

gemeinnützig & unabhängig

Stand:

Autor: Experte:

Erwerbsminderungsrente 2026: Diese 3 Änderungen muss jeder kennen

2026 bringt für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente spürbare finanzielle Veränderungen. Besonders wichtig sind die neuen Hinzuverdienstgrenzen, die Rentenerhöhung zum 1. Juli und die vollständige Integration des EM-Zuschlags in die laufende Rente. Wir informieren hierzu in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V..

1. Deutlich höhere Hinzuverdienstgrenzen

Zum 1. Januar 2026 steigen die Hinzuverdienstgrenzen für volle und teilweise Erwerbsminderungsrente kräftig an, weil die Bezugsgröße auf 3.955 Euro monatlich festgelegt wird. Das verschafft vielen Betroffenen zusätzlichen Spielraum für einen Nebenjob oder eine Teilzeitstelle.

  • Volle Erwerbsminderungsrente: Bis zu 20.763,75 Euro brutto im Jahr dürfen 2026 hinzuverdient werden, bevor die Rente gekürzt wird.
  • Teilweise Erwerbsminderungsrente: Die gesetzliche Mindest-Hinzuverdienstgrenze liegt 2026 bei 41.527,50 Euro jährlich, individuelle Grenzen können – je nach früherem Einkommen – deutlich darüber liegen.
  • Anrechnung: Erst wenn der Jahresverdienst die jeweilige Grenze übersteigt, werden 40 Prozent des Mehrbetrags auf die Rente angerechnet.

Praxis-Tipp: Entscheidend ist die Jahresgrenze, nicht ein fester Monatswert – unregelmäßige Arbeitszeiten oder saisonale Jobs lassen sich dadurch flexibler planen.

2. Rentenerhöhung zum 1. Juli 2026

Wie alle gesetzlichen Renten sollen auch die Erwerbsminderungsrenten Mitte 2026 deutlich steigen. Grundlage der Rentenerhöhung ist der Entwurf des Rentenversicherungsberichts der Bundesregierung.

  • Prognose: Zum 1. Juli 2026 ist ein Plus von rund 3,7 Prozent vorgesehen.
  • Rentenwert: Der aktuelle Rentenwert soll von 40,79 Euro auf etwa 42,31 Euro steigen.
  • Wirkung: Pro 1.000 Euro Brutto-EM-Rente entspricht das einem Zuwachs von rund 37 Euro im Monat, vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.

Die höhere Rente wird automatisch mit der Juli-Zahlung (Auszahlung meist Ende Juli) berücksichtigt, ein Antrag ist nicht erforderlich.

3. EM-Zuschlag wird fester Rentenbestandteil

Seit Juli 2024 erhalten rund drei Millionen Bestandsrentner mit Erwerbsminderungsrente einen Zuschlag nach dem EM-Bestandsverbesserungsgesetz. Die technische Umsetzung erfolgt in zwei Stufen und wird zum 1. Dezember 2025 bzw. im Jahr 2026 vollständig umgestellt.

  • Bisher: Der Zuschlag wurde bis November 2025 als eigener Posten neben der Rente ausgezahlt.
  • Ab Dezember 2025/2026: Der Zuschlag wird in persönliche Entgeltpunkte umgerechnet und Bestandteil der regulären Rente; alle Betroffenen erhalten einen neuen Rentenbescheid.
  • Höhe: Je nach Rentenbeginnzeitraum beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent bzw. 4,5 Prozent der Entgeltpunkte, die der Rente am 30.11.2025 zugrunde liegen.

Wichtig für deine Leser: Durch die Integration wird der Zuschlag als normales Renteneinkommen gewertet und kann bei anderen Leistungen (z.B. Witwenrente, Grundsicherung) vollständig als Einkommen angerechnet werden.

Überblick in Tabellenform

Hinzuverdienstgrenzen Erwerbsminderungsrente 2026

RentenartHinzuverdienstgrenze 2026 (jährlich)
Volle Erwerbsminderungsrente20.763,75 € brutto
Teilweise Erwerbsminderungsrentemind. 41.527,50 € brutto
Berechnung volle EM-Rente0,375 × 14 × 3.955 € Bezugsgröße
Mindestgrenze Teil-EM9,72 × Bezugsgröße (3.955 €)

Rentenerhöhung 2026 – Beispielwerte

bisherige Brutto-RenteBrutto ab 1.7.2026 (3,7% mehr)
500 €ca. 518,50 €
1.000 €ca. 1.037,00 €
1.500 €ca. 1.555,50 €

FAQ

Ab wann gelten die neuen Hinzuverdienstgrenzen bei der EM-Rente?

Die neuen Grenzen gelten für Einkünfte im Kalenderjahr 2026, maßgeblich ist immer der Jahresverdienst.

Muss die Rentenerhöhung 2026 extra beantragt werden?

Nein, die Rentenerhöhung erfolgt automatisch zum 1. Juli 2026 und wird mit der regulären Rentenzahlung ausgezahlt.

Wer erhält den EM-Zuschlag ab 2026?

Begünstigt sind insbesondere Bestandsrentner, deren EM-Rente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat; die Umrechnung in Entgeltpunkte und Integration in die Rente erfolgt automatisch.

Zusammenfassung zur EM-Rente 2026

Mehr Hinzuverdienst möglich: Bei voller EM‑Rente sind ab 2026 gut über 20.000 Euro brutto pro Jahr ohne Rentenkürzung drin, bei teilweiser EM‑Rente sogar über 40.000 Euro als Mindestgrenze, in vielen Fällen noch mehr.

Rentenplus Mitte 2026: Die EM‑Renten steigen zum 1. Juli 2026 voraussichtlich um rund 3,7 Prozent, was je nach Ausgangsrente spürbare monatliche Mehrbeträge bringt.

EM‑Zuschlag wird integriert: Der seit 2024 gezahlte Zuschlag wird ab Dezember 2025/2026 fest in die Rente eingebaut und dann als reguläres Einkommen bei Hinterbliebenen- und Sozialleistungen angerechnet, wodurch es in Einzelfällen zu Kürzungen kommen kann.


Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen Ingo Kosick
  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

    Alle Beiträge ansehen Peter Kosick

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.