Im Jahr 2026 wird der richtige Zeitpunkt für den Antrag auf Erwerbsminderungsrente noch wichtiger – vor allem, weil sich Zurechnungszeiten weiter verschieben und zusätzliche Zuschläge für viele Bestandsrentnerinnen und -rentner bereits seit Dezember 2025 wirksam sind. Wer gesundheitlich am Limit ist, steht damit vor einer doppelten Herausforderung: medizinisch kaum noch belastbar, finanziell aber von komplexen Fristen, Antragswegen und Rechenregeln abhängig. Gleichzeitig geraten Betroffene unter Druck von Krankenkassen, Arbeitgebern und Arbeitsagenturen, möglichst schnell „Lösungen“ zu finden – oft zulasten der späteren Rentenhöhe. Wie sich 2026 mit klugen Entscheidungen rund um Krankengeld, Arbeitslosengeld und EM-Rentenantrag mehrere Hundert Euro pro Monat sichern lassen und welche aktuellen Regeln dabei gelten, zeigt dieser Überblick – alle Infos findet man hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..
2026: Warum der Zeitpunkt noch entscheidender wird
Die Erwerbsminderungsrente ersetzt 2026 weiterhin das Einkommen, wenn aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nur eingeschränkt gearbeitet werden kann; rechtliche Grundlage bleibt § 43 SGB VI. Die Berechnung orientiert sich wie bisher an den erworbenen Entgeltpunkten und der Zurechnungszeit, die die Rentenversicherung so behandelt, als würde bis zu einem bestimmten Alter weiter gearbeitet.
Diese Zurechnungszeit wird auch 2026 schrittweise verlängert und nähert sich der regulären Altersgrenze an, die langfristig bei 67 Jahren liegt (§ 253a SGB VI). Für neue EM-Renten, die 2026 beginnen, wird daher ein etwas höheres fiktives Alter zugrunde gelegt als noch 2025 – ein Plus, das in vielen Fällen spürbar mehr Rente bedeutet. Gleichzeitig bleiben Abschläge von bis zu 10,8 Prozent bei einem frühzeitigen Rentenbeginn bestehen (§ 77 SGB VI). Der richtige Startzeitpunkt muss 2026 deshalb noch genauer ausbalanciert werden: möglichst lange von den besseren Lohnersatzleistungen leben, ohne wertvolle Rentenmonate zu verschenken.
Krankengeld, Arbeitslosengeld, EM-Rente: 2026 im Zusammenspiel denken
An der Reihenfolge der Leistungen ändert sich 2026 formal nichts: Zuerst fließt Krankengeld, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger andauert (§ 44 SGB V). Das Krankengeld bleibt für viele Betroffene die finanziell stärkste Leistung und wird weiterhin bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. Läuft dieser Anspruch aus und besteht ein Versicherungsverhältnis zur Arbeitslosenversicherung, schließt regelmäßig Arbeitslosengeld I nach §§ 136 ff. SGB III an.
Für 2026 gilt damit mehr denn je: Solange Krankengeld oder Arbeitslosengeld I auf einem ausreichenden Niveau gezahlt werden, kann es finanziell vorteilhaft sein, den EM-Rentenantrag strategisch so zu legen, dass diese Leistungen möglichst ausgeschöpft werden. Ein zu früher Antrag kann dazu führen, dass vergleichsweise hohe Lohnersatzleistungen gegen eine dauerhaft niedrigere EM-Rente eingetauscht werden. Zugleich sollten Betroffene darauf achten, dass kein nahtloser Übergang verloren geht – etwa bei Lücken zwischen Aussteuerung aus dem Krankengeld, Bezug von Arbeitslosengeld und dem Beginn einer möglichen EM-Rente.
Fristen und Antragsstart: Was 2026 besonders zu beachten ist
Auch 2026 gilt: Die EM-Rente beginnt grundsätzlich nicht sofort mit dem ersten Tag der Erwerbsminderung, sondern frühestens nach Ablauf bestimmter Zeiträume, in denen andere Leistungsträger vorrangig sind (§ 101 SGB VI). Praktisch heißt das: In den ersten Monaten sichern meist Krankengeld oder andere Leistungen den Lebensunterhalt, erst anschließend tritt die Rentenversicherung auf den Plan.
Wer 2026 den Antrag stellt, sollte weiterhin darauf achten, dies nicht zu spät zu tun. Zwar können bestimmte Rentenarten rückwirkend bewilligt werden (§ 99 SGB VI), praktisch stoßen Betroffene aber schnell an Grenzen, wenn sich Verzögerungen summieren oder Unterlagen fehlen. Empfehlenswert bleibt, sich an der Faustregel zu orientieren: Den Antrag einige Monate vor dem absehbaren Ende des Krankengelds oder des Arbeitslosengelds I vorbereiten, um einen lückenlosen Übergang zu ermöglichen – ohne vorschnell auf bessere Leistungen zu verzichten.
Auswirkungen der Verbesserungen ab 2025 auf das Jahr 2026
Seit Dezember 2025 gelten Zuschläge für viele Bestandsfälle von Erwerbsminderungsrenten, die vor den jüngsten Reformen begonnen haben. Wer bereits lange mit einer vergleichsweise niedrigen EM-Rente leben musste, profitiert damit 2026 von einem dauerhaften Aufschlag, dessen Höhe sich nach Rentenbeginn und bisheriger Zurechnungszeit richtet. Die Deutsche Rentenversicherung berechnet diese Zuschläge automatisch; ein gesonderter Antrag ist in der Regel nicht notwendig.
Für Neurentnerinnen und -rentner im Jahr 2026 ist vor allem relevant, dass sie in ein System mit bereits verlängerten Zurechnungszeiten eintreten. Das bedeutet: Der Unterschied zwischen einem Rentenbeginn 2025 und 2026 kann sich – je nach individueller Biografie – sichtbar auf die Rentenhöhe auswirken. Wer sich 2026 kurz vor einem möglichen EM-Antrag befindet, sollte daher prüfen (etwa mithilfe einer Renteninformation oder -auskunft), wie sich ein Beginn im laufenden Jahr gegenüber einem späteren Zeitpunkt auf Höhe und Abschläge auswirkt.
Typische Fallstricke 2026 – und wie sie sich vermeiden lassen
Ein verbreiteter Fehler wird auch 2026 sein, dass Betroffene aus Angst oder Unwissenheit monatelang ohne Krankengeld, ohne Arbeitslosengeld und ohne EM-Rente leben – etwa, weil sie den Gang zur Agentur für Arbeit oder zur Rentenversicherung hinauszögern. In dieser Zeit werden weder Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt noch Anwartschaften gesichert; das schadet unmittelbar und langfristig. Umgekehrt ist es ebenfalls riskant, einem Hinweis der Krankenkasse oder des Arbeitgebers zu schnell zu folgen und den EM-Antrag zu stellen, obwohl der Krankengeldanspruch noch nicht annähernd ausgeschöpft ist.
Um das zu vermeiden, ist 2026 eine frühzeitige, neutrale Beratung wichtiger denn je. Neben der Deutschen Rentenversicherung kommen Sozialverbände (SoVD, VdK), unabhängige Rentenberater sowie Fachanwälte für Sozialrecht infrage. Sie helfen, medizinische Unterlagen zu sortieren, Gutachten realistisch einzuschätzen und die richtige Reihenfolge von Reha, EM-Antrag und gegebenenfalls Widerspruch zu planen. Die bundesrechtlichen Grundlagen – vor allem im SGB V, SGB VI und SGB III – bleiben zwar stabil, doch die Wechselwirkungen sind komplex; wer hier taktisch klug handelt, kann seine Rente über Jahrzehnte spürbar verbessern.
Konkrete Schritte für Betroffene im Jahr 2026
Wer 2026 länger krankgeschrieben ist oder den Arbeitsplatz aus gesundheitlichen Gründen verloren hat, sollte zuerst klären, welche Leistung aktuell zusteht und wie lange sie voraussichtlich noch läuft. Anschließend lohnt sich ein Blick in die aktuelle Renteninformation: Sie zeigt, welche Altersrente bei voller Erwerbstätigkeit zu erwarten wäre und welche Ansprüche bereits bestehen. Mit diesen Daten lässt sich gemeinsam mit Beratungsstellen eine Strategie entwickeln, die Zurechnungszeit, Zuschläge und Abschläge optimal berücksichtigt.
Wichtig bleibt zudem, alle Fristen im Auge zu behalten: Widerspruchsfristen gegen ablehnende Rentenbescheide, Meldungen bei der Agentur für Arbeit, Termine bei Gutachtern oder in der Reha. Wer 2026 proaktiv handelt, dokumentiert und sich beraten lässt, vermeidet Lücken und Fehlentscheidungen – und erhöht die Chance, dass die Erwerbsminderungsrente nicht zur Armutsfalle wird, sondern zu einem stabilen Fundament für die kommenden Jahre.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Offizielle Infos zu Erwerbsminderungsrente, Zurechnungszeit, Zuschlägen ab Dezember 2025 und Berechnungsgrundlagen.
- Gesetzestexte: § 43, § 77, § 99, § 101, § 253a SGB VI; § 44 SGB V; §§ 136 ff. SGB III; § 87 SGG.
- Verbraucher- und Ratgeberportale (z.B. Finanztip, Rentenportale, Sozialrechtsinfos) zu Praxisfragen rund um Antrag, Fristen und Strategien.
- Sozialverbände (SoVD, VdK) sowie Fachanwälte für Sozialrecht als wichtige Anlaufstellen für Beratung und Widerspruch.

