Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, sehnt oft den Rentenwechsel mit gemischten Gefühlen herbei. Bleibt das Geld am Ende gleich – oder droht ein Verlust?
Die Antwort ist klar: Niemand muss Einbußen befürchten. Das Gesetz schützt frühere Erwerbsminderungsrentner zuverlässig. Trotzdem halten sich Mythen über angeblichen „Rentenbetrug“ hartnäckig.
Der gesetzliche Hintergrund
Die Erwerbsminderungsrente ersetzt das Einkommen, wenn gesundheitliche Gründe ein Weiterarbeiten unmöglich machen.
Beim Erreichen der Regelaltersgrenze wird diese automatisch in eine Altersrente umgewandelt.
Wichtig: Diese Umwandlung erfolgt ohne neuen Rentenantrag – sie passiert automatisch.
Doch viele Rentner befürchten, dass die Altersrente danach niedriger ausfallen könnte.
Das ist ein Irrtum. Denn das Sozialgesetzbuch regelt genau, dass der bisherige Zahlbetrag erhalten bleiben muss.
Bestandsschutz: Das zentrale Prinzip
Der sogenannte Bestandsschutz ist ein gesetzlich verankerter Garant.
Er bedeutet: Die neue Altersrente darf nicht geringer sein als die bisherige Rente wegen Erwerbsminderung.
Damit werden Rentner vor finanziellen Nachteilen geschützt, auch wenn sich im Laufe der Jahre Berechnungsgrundlagen geändert haben.
Die Deutsche Rentenversicherung überprüft bei der Umwandlung, welche Berechnung günstiger für den Versicherten ist.
Liegt die Altersrente unter dem bisherigen EM-Rentenbetrag, bleibt der höhere Zahlbetrag bestehen.
So bleiben Sicherheit und Lebensstandard gewahrt.
Warum kam der Verdacht eines „Rentenbetrugs“ auf?
In den vergangenen Jahren sorgten Internetdiskussionen und Forenberichte für Verunsicherung.
Einige Rentner fühlten sich um ihre Ansprüche betrogen, weil sie nach Umwandlung geringere Rentenbescheide erhielten.
Doch die Erklärung liegt oft in Missverständnissen: Nicht die tatsächliche Rentenzahlung sinkt, sondern sichert lediglich ein anderer Rechenweg den bisherigen Betrag ab.
Zudem wurden in Einzelfällen Rentenabrechnungen missverstanden – insbesondere, wenn Steuern, Krankenversicherungsbeiträge oder Freibeträge neu berechnet wurden.
Manche bezeichneten das als „Rentenbetrug“.
Juristisch und fachlich ist dieser Vorwurf jedoch unhaltbar. Es handelt sich nicht um Betrug, sondern um gesetzlich geregelte Anpassungen.
Rentenbetrug – ein starkes Wort ohne Substanz
Das Wort „Betrug“ ist emotional besetzt. Es impliziert Täuschung und Vorsatz.
Weder die Deutsche Rentenversicherung noch der Gesetzgeber verfolgen beim Wechsel eine solche Absicht.
Im Gegenteil: Das Rentenrecht wurde mehrfach reformiert, um gerade diese Sicherheit zu gewährleisten.
Auch der Bestandsschutz ist ein Ausdruck sozialer Verantwortung des Staates gegenüber älteren und gesundheitlich eingeschränkten Bürgern.
So läuft die Rentenumwandlung ab
Rund drei Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze informiert die Rentenversicherung schriftlich über den bevorstehenden Wechsel.
Dabei wird der bisherige EM-Rentenbetrag mit dem neu berechneten Altersrentenbetrag verglichen.
Erhält man bereits eine befristete oder unbefristete EM-Rente, erfolgt die Umwandlung automatisch.
Ein separater Antrag ist nicht erforderlich.
Die Rentenzahlung läuft weiter – Brüche oder Ausfälle gibt es nicht.
Lediglich der Rentenbescheid ändert sich, der künftig als „Altersrente nach Erwerbsminderung“ bezeichnet wird.
Unterschiede in der Berechnung
Die EM-Rente basiert auf einem fiktiven Versicherungsverlauf bis zum 62. Lebensjahr (Zurechnungszeit).
Bei der Altersrente zählt nur die tatsächlich erreichte Versicherungszeit.
Deshalb kann der theoretisch berechnete Altersrentenwert niedriger ausfallen.
Doch genau hier greift der Bestandsschutz – und sorgt dafür, dass solche Berechnungsunterschiede nicht zum Nachteil führen.
Bei steigenden Rentenwerten profitiert der Versicherte natürlich trotzdem von Anpassungen.
Die häufigsten Irrtümer
- „Meine Rente wird automatisch niedriger.“
Falsch. Der Bestandsschutz verhindert jede Kürzung. - „Ich verliere Rentenerhöhungen.“
Falsch. Auch nach der Umwandlung werden Rentenanpassungen jährlich fortgeführt. - „Ich wurde beim Rentenwechsel betrogen.“
Nein. Es handelt sich um einen gesetzlich geregelten Prozess, der keine Verluste verursacht.
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein 63-jähriger Versicherter erhält eine Erwerbsminderungsrente von 1.250 Euro monatlich.
Mit Vollendung der Altersgrenze berechnet die Rentenversicherung seine Altersrente – diese läge bei 1.190 Euro.
Da sie niedriger wäre, wird weiterhin 1.250 Euro gezahlt.
Diese Differenz nennt man den „Bestandsschutz-Betrag“.
Steigt der Rentenwert, erhöht sich diese Summe automatisch. Kein Cent geht verloren.
Warum Vertrauen wichtig ist
Die Sozialversicherung basiert auf Vertrauen zwischen Staat und Bürger.
Gerade Menschen mit Erwerbseinschränkungen sind auf Verlässlichkeit angewiesen.
Falschinformationen im Internet können dieses Vertrauen erschüttern.
Deshalb ist es wichtig, dass Betroffene wissen: Ihre Rente ist sicher und rechtlich geschützt.
Der Verein Für soziales Leben e. V. und das Magazin Bürger & Geld setzen sich dafür ein, komplexe Rententhemen verständlich zu erklären.
Aktuelle Reformbestrebungen
Mit Blick auf 2026 diskutiert die Politik, ob die Erwerbsminderungsrente künftig besser an steigende Löhne angepasst werden soll.
Die Ampelkoalition führte bereits Zuschläge für ältere EM-Renten ein, um Gerechtigkeit zwischen Bestands- und Neurentnern herzustellen.
Auch der Bestandsschutz soll fortbestehen – über Parteigrenzen hinweg gilt er als sozialpolitischer Konsens.
Experteneinschätzung
Rentenberater und Sozialrechtler sehen den Bestandsschutz als unverzichtbares Element der Rentengerechtigkeit.
Er schützt vulnerable Gruppen vor Altersarmut.
Selbst wenn Berechnungsmodelle geändert werden, bleibt die finanzielle Kontinuität gewahrt.
Das stärkt das Vertrauen in das Rentensystem – und sorgt für Planbarkeit im Ruhestand.
Häufige Fragen (FAQ)
Was passiert beim Wechsel von Erwerbsminderungsrente zur Altersrente?
Die Rente wird automatisch umgewandelt. Der Zahlbetrag bleibt mindestens gleich hoch wie zuvor.
Kann ich durch den Wechsel Rentennachteile haben?
Nein. Das Gesetz garantiert Bestandsschutz – die neue Rente darf nicht geringer sein.
Gilt der Bestandsschutz lebenslang?
Ja. Einmal festgelegte Schutzbeträge gelten dauerhaft und werden auch bei Rentenerhöhungen berücksichtigt.
Muss ich aktiv etwas beantragen?
Nein. Die Deutsche Rentenversicherung erledigt die Umstellung automatisch.
Warum sehen manche Bescheide anders aus?
Weil Beiträge zur Kranken- oder Pflegeversicherung neu berechnet werden. Die Rentenhöhe selbst bleibt unverändert.
Was ist, wenn ich nebenher arbeite?
Einkommen aus Nebenjobs kann Einfluss auf steuerliche Abzüge haben, nicht aber auf den Bestandsschutzbetrag selbst.
Fazit
Wer von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente wechselt, muss keine Angst vor Kürzungen haben.
Der gesetzliche Bestandsschutz sorgt dafür, dass der bisherige Betrag nicht unterschritten wird.
Missverständnisse und Falschinformationen sollten nicht verunsichern – der Wechsel ist ein automatischer, sicherer Prozess.
Ein Betrug liegt nicht vor, sondern ein durchdachter sozialrechtlicher Mechanismus, der Stabilität garantiert.
Vertrauen Sie auf die gesetzliche Rentenversicherung – sie schützt, was Sie sich im Arbeitsleben erarbeitet haben.