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Erwerbsminderungsrente 2025: Wie die Zurechnungszeit Ihre Rente spürbar erhöht

Die Erwerbsminderungsrente ist ein wichtiger Schutz für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll arbeiten können. Dank der sogenannten Zurechnungszeit wird die Rente so berechnet, als ob sie weitergearbeitet hätten. Was das bedeutet und wie sich das auf die Rentenhöhe auswirkt, erklärt der nachfolgende Expertenartikel von Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.

Wer plötzlich aus gesundheitlichen Gründen aus dem Arbeitsleben ausscheidet, sorgt sich oft nicht nur um die eigene Gesundheit, sondern auch um die finanzielle Zukunft. Die Erwerbsminderungsrente bietet hier eine wichtige Absicherung – und die sogenannte Zurechnungszeit kann die Rente deutlich verbessern. Was steckt dahinter, wie wird sie berechnet und warum profitieren Betroffene 2025 besonders?

Was ist die Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente springt ein, wenn Versicherte auf Dauer krank sind und nicht mehr oder nur teilweise arbeiten können. Das Ziel ist, die dadurch entstehende finanzielle Lücke zu schließen. Eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten Menschen, die weniger als drei Stunden täglich arbeiten können – unabhängig vom zuletzt ausgeübten Beruf. Teilweise Erwerbsminderung bedeutet, dass ein Betroffener noch drei bis sechs Stunden pro Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann.

Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?

Um eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen, müssen Versicherte:

  • Vor Erreichen der Regelaltersgrenze erwerbsgemindert werden (Stand 2025: zwischen 66 Jahren und 2 Monaten, schrittweise ansteigend auf 67 Jahre bis 2031).
  • In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben.
  • Insgesamt mindestens fünf Jahre versichert gewesen sein.
  • Es muss geklärt sein, dass medizinisch oder beruflich keine Reha-Maßnahmen zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit möglich sind.

Die Zurechnungszeit: Die geheime Kraft der Erwerbsminderungsrente

Viele Betroffene verlieren erhebliche Rentenansprüche, weil sie durch Krankheit vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden. Hier greift die Zurechnungszeit: Für die Zeit zwischen Eintritt der Erwerbsminderung und einem gesetzlich festgelegten Lebensalter wird so gerechnet, als hätte die Person mit dem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet – auch wenn tatsächlich keine Beiträge mehr eingezahlt werden.

Tipp: Mehr zur Zurechnungszeit auf der Website der Deutschen Rentenversicherung

Wie funktioniert die Zurechnungszeit?

  • Die Zurechnungszeit beginnt mit dem Tag der festgestellten Erwerbsminderung.
  • 2025 endet sie mit Vollendung des 66. Lebensjahres und 2 Monaten – und wird bis 2031 weiter auf bis zu 67 Jahre verlängert.
  • Für diese Zeit erhält der Versicherte Entgeltpunkte, als hätte er bis zur Zurechnungszeitgrenze sein Durchschnittseinkommen der letzten Jahre weiterhin erzielt.

Beispiel: Wird ein Versicherter mit 50 Jahren voll erwerbsgemindert, wird bei der Rentenberechnung so getan, als hätte er bis 66 Jahre und 2 Monate weitergearbeitet – mit dem durchschnittlichen Wert seiner bisherigen Verdienste. Das erhöht die Rente spürbar, da so Jahre ohne Beitragszahlungen ausgeglichen werden.

Warum ist die Zurechnungszeit 2025 besonders wichtig?

Im Jahr 2025 steigt die Zurechnungszeit erneut und erreicht nun 66 Jahre und 2 Monate. Zusätzlich erhalten seit Juli 2024 alle Rentner bundesweit einen einheitlichen Rentenwert von 40,79€ pro Entgeltpunkt – das bedeutet für viele Betroffene eine Rentenerhöhung um rund 100€ pro Monat. Für viele Menschen ist die Erwerbsminderungsrente damit attraktiver als ein vorzeitiger Bezug der Altersrente.

So wird die Erwerbsminderungsrente und die Zurechnungszeit berechnet

  • Grundlage für die Rentenberechnung sind die Entgeltpunkte: Sie spiegeln das Verhältnis des eigenen Verdienstes zum Durchschnittsverdienst aller Versicherten wider.
  • Für die Zurechnungszeit wird der Durchschnitt der bisherigen beitragspflichtigen Jahre herangezogen und rechnerisch so behandelt, als ob der Versicherte lückenlos bis zum gesetzlichen Zurechnungszeit-Ende verdient hätte.
  • Die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung werden bei der Bewertung nur dann eingerechnet, wenn dies für den Versicherten vorteilhaft ist.

Damit erhalten besonders jüngere Menschen, die frühzeitig arbeitsunfähig werden, oft eine deutlich höhere Erwerbsminderungsrente.

Gesetzliche Änderungen und Hinzuverdienst 2025

2025 profitieren Erwerbsgeminderte auch von einer erhöhten Hinzuverdienstgrenze: Bei voller Erwerbsminderung dürfen bis zu 19.661€ und bei teilweiser Erwerbsminderung bis zu 39.322€ jährlich hinzuverdient werden, ohne dass die Rente gekürzt wird.

Fazit des Vereins Für soziales Leben e. V.

Die Zurechnungszeit ist ein zentraler Baustein der Erwerbsminderungsrente und sorgt 2025 für spürbar höhere Rentenansprüche – gerade für Menschen, die durch Krankheit oder Unfall frühzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Die aktuellen gesetzlichen Verbesserungen tragen dazu bei, dass die finanzielle Absicherung Betroffener wächst und der Lebensstandard besser erhalten werden kann. Nutzen Sie fachkundige Beratung, um individuell das Beste aus Ihrer Rente herauszuholen.

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