Große Tabelle: So viel bleibt von eigener Rente plus Witwenrente wirklich übrig

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Viele Hinterbliebene staunen, wie stark die Witwenrente gekürzt wird, sobald eigene Einkünfte dazukommen. Der nachfolgende Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erklärt leicht verständlich, wie sich große Witwenrente und eigene Altersrente zusammensetzen, wie der Freibetrag und die 40‑Prozent‑Anrechnung funktionieren und zeigt in einer großen Beispieltabelle, welche Gesamtsumme am Monatsende je nach eigener Rentenhöhe realistisch ist.

Grundlagen: Wie Witwenrente und eigene Rente zusammenwirken

Die große Witwenrente beträgt in der Regel 55 % der Rente, die der verstorbene Partner bezog oder hätte bekommen können (60 % nach altem Recht). Die eigene Altersrente und andere Einkünfte werden ab einem Freibetrag von aktuell 1.076,86 Euro (1.7.2025–30.6.2026, West) zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet; im Sterbevierteljahr (erste 3 Monate) findet keine Anrechnung statt.

Große Tabelle: Beispiele eigene Rente + Witwenrente

Annahmen für die Tabelle:

  • Rente des Verstorbenen: 2.000 Euro monatlich.
  • Große Witwenrente (ohne Anrechnung): 55 % = 1.100 Euro.
  • Einkommensfreibetrag: 1.076,86 Euro.
  • Eigene Rente = einziges anrechenbares Einkommen.
  • Anrechnung: 40 % des Betrags, der über 1.076,86 Euro liegt.
FallEigene Rente (brutto, vereinfacht = maßgebliches Einkommen)Freibetrag 1.076,86 € erreicht?Anzurechnender Betrag (40 % über Freibetrag)Witwenrente vor AnrechnungWitwenrente nach AnrechnungGesamte Rente (eigene + Witwenrente)
1800 €Nein – liegt unter 1.076,86 €0 €1.100 €1.100 €1.900 €
21.100 €Ja – leicht drüber(1.100 – 1.076,86) = 23,14 € → 9,26 €1.100 €ca. 1.090,74 €ca. 2.190,74 €
31.300 €Deutlich drüber(1.300 – 1.076,86) = 223,14 € → 89,26 €1.100 €ca. 1.010,74 €ca. 2.310,74 €
41.700 €Klar drüber(1.700 – 1.076,86) = 623,14 € → 249,26 €1.100 €ca. 850,74 €ca. 2.550,74 €
52.000 €Deutlich drüber(2.000 – 1.076,86) = 923,14 € → 369,26 €1.100 €ca. 730,74 €ca. 2.730,74 €

Die Rechenmethode ist vereinfacht und folgt DRV-Beispielen, wobei exaktere Berechnungen mit pauschalen Abzügen (Nettoeinkommen) arbeiten.

Konkretes Beispiel aus der Praxis

Beispiel angelehnt an Beratungsfälle und Musterrechnungen:

  • Verstorbener: Altersrente 2.200 Euro.
  • Große Witwenrente: 55 % = 1.210 Euro.
  • Eigene Altersrente: 1.700 Euro.

Schritte:

  1. Freibetrag: 1.076,86 Euro (West, ohne Kind im Haushalt).
  2. Überschreitungsbetrag: 1.700 – 1.076,86 = 623,14 Euro.
  3. Anrechnung: 40 % von 623,14 Euro = 249,26 Euro.
  4. Witwenrente nach Anrechnung: 1.210 – 249,26 = 960,74 Euro.

Gesamt: 1.700 Euro eigene Rente + ca. 960,74 Euro Witwenrente ≈ 2.660,74 Euro monatlich.

Wichtige Regeln zur Anrechnung

  • Eigene gesetzliche Rente, Erwerbseinkommen, Betriebsrenten, Pensionen und bestimmte Kapital- oder Mieteinkünfte gelten als anzurechnendes Einkommen.
  • Auf jedes Einkommen werden pauschale Abzüge angewandt; die Rentenversicherung ermittelt daraus ein „Nettoeinkommen“, das mit dem Freibetrag verglichen wird.
  • Einkommen über dem Freibetrag wird zu 40 % auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet.
  • Der Freibetrag erhöht sich, wenn ein waisenrentenberechtigtes Kind im Haushalt lebt.

FAQ: Eigene Rente plus Witwenrente

Wie viel Prozent bekomme ich als große Witwenrente?

In der Regel 55 % der Rente des verstorbenen Partners, in Alt-Fällen (altes Recht) 60 %.

Wird meine eigene Altersrente immer angerechnet?

Ja, aber nur der Teil, der nach pauschalen Abzügen und Freibetrag übrig bleibt – davon werden 40 % von der Witwenrente abgezogen.

Wie hoch ist der aktuelle Freibetrag bei der Einkommensanrechnung?

Vom 1.7.2025 bis 30.6.2026 liegt er bei 1.076,86 Euro monatlich (West), plus Zuschläge für waisenberechtigte Kinder; über diesen Betrag hinausgehendes Einkommen wird anteilig angerechnet.

Kann meine Witwenrente auf null gekürzt werden?

Ja, wenn Ihr eigenes Einkommen so hoch ist, dass durch die 40 %-Anrechnung die gesamte Witwenrente „aufgebraucht“ wird.

Spielt es eine Rolle, ob ich schon selbst Rente beziehe, wenn die Witwenrente beginnt?

Ja, dann wird Ihre eigene Rente als Einkommen berücksichtigt; die Witwenrente beginnt grundsätzlich mit dem Todestag des Partners, das Sterbevierteljahr bleibt anrechnungsfrei.

Wo kann ich meine persönliche Kombination aus eigener Rente und Witwenrente berechnen lassen?

Online-Rechner zeigen erste Näherungen, rechtsverbindlich ist aber die Berechnung der Deutschen Rentenversicherung; dort können Sie kostenlose Beratung und eine Probeberechnung beantragen.




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