Viele Hinterbliebene staunen, wie stark die Witwenrente gekürzt wird, sobald eigene Einkünfte dazukommen. Der nachfolgende Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erklärt leicht verständlich, wie sich große Witwenrente und eigene Altersrente zusammensetzen, wie der Freibetrag und die 40‑Prozent‑Anrechnung funktionieren und zeigt in einer großen Beispieltabelle, welche Gesamtsumme am Monatsende je nach eigener Rentenhöhe realistisch ist.
Grundlagen: Wie Witwenrente und eigene Rente zusammenwirken
Die große Witwenrente beträgt in der Regel 55 % der Rente, die der verstorbene Partner bezog oder hätte bekommen können (60 % nach altem Recht). Die eigene Altersrente und andere Einkünfte werden ab einem Freibetrag von aktuell 1.076,86 Euro (1.7.2025–30.6.2026, West) zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet; im Sterbevierteljahr (erste 3 Monate) findet keine Anrechnung statt.
Große Tabelle: Beispiele eigene Rente + Witwenrente
Annahmen für die Tabelle:
- Rente des Verstorbenen: 2.000 Euro monatlich.
- Große Witwenrente (ohne Anrechnung): 55 % = 1.100 Euro.
- Einkommensfreibetrag: 1.076,86 Euro.
- Eigene Rente = einziges anrechenbares Einkommen.
- Anrechnung: 40 % des Betrags, der über 1.076,86 Euro liegt.
| Fall | Eigene Rente (brutto, vereinfacht = maßgebliches Einkommen) | Freibetrag 1.076,86 € erreicht? | Anzurechnender Betrag (40 % über Freibetrag) | Witwenrente vor Anrechnung | Witwenrente nach Anrechnung | Gesamte Rente (eigene + Witwenrente) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 800 € | Nein – liegt unter 1.076,86 € | 0 € | 1.100 € | 1.100 € | 1.900 € |
| 2 | 1.100 € | Ja – leicht drüber | (1.100 – 1.076,86) = 23,14 € → 9,26 € | 1.100 € | ca. 1.090,74 € | ca. 2.190,74 € |
| 3 | 1.300 € | Deutlich drüber | (1.300 – 1.076,86) = 223,14 € → 89,26 € | 1.100 € | ca. 1.010,74 € | ca. 2.310,74 € |
| 4 | 1.700 € | Klar drüber | (1.700 – 1.076,86) = 623,14 € → 249,26 € | 1.100 € | ca. 850,74 € | ca. 2.550,74 € |
| 5 | 2.000 € | Deutlich drüber | (2.000 – 1.076,86) = 923,14 € → 369,26 € | 1.100 € | ca. 730,74 € | ca. 2.730,74 € |
Die Rechenmethode ist vereinfacht und folgt DRV-Beispielen, wobei exaktere Berechnungen mit pauschalen Abzügen (Nettoeinkommen) arbeiten.
Konkretes Beispiel aus der Praxis
Beispiel angelehnt an Beratungsfälle und Musterrechnungen:
- Verstorbener: Altersrente 2.200 Euro.
- Große Witwenrente: 55 % = 1.210 Euro.
- Eigene Altersrente: 1.700 Euro.
Schritte:
- Freibetrag: 1.076,86 Euro (West, ohne Kind im Haushalt).
- Überschreitungsbetrag: 1.700 – 1.076,86 = 623,14 Euro.
- Anrechnung: 40 % von 623,14 Euro = 249,26 Euro.
- Witwenrente nach Anrechnung: 1.210 – 249,26 = 960,74 Euro.
Gesamt: 1.700 Euro eigene Rente + ca. 960,74 Euro Witwenrente ≈ 2.660,74 Euro monatlich.
Wichtige Regeln zur Anrechnung
- Eigene gesetzliche Rente, Erwerbseinkommen, Betriebsrenten, Pensionen und bestimmte Kapital- oder Mieteinkünfte gelten als anzurechnendes Einkommen.
- Auf jedes Einkommen werden pauschale Abzüge angewandt; die Rentenversicherung ermittelt daraus ein „Nettoeinkommen“, das mit dem Freibetrag verglichen wird.
- Einkommen über dem Freibetrag wird zu 40 % auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet.
- Der Freibetrag erhöht sich, wenn ein waisenrentenberechtigtes Kind im Haushalt lebt.

