Für soziales Leben e. V.

gemeinnützig & unabhängig

Stand:

Autor: Experte:

Hinterbliebenenrente 2026: Neuer Freibetrag, mehr Geld – so viel bleibt jetzt wirklich übrig

Hinterbliebenenrente und trotzdem jeden Euro dreimal umdrehen? 2026 steigt der Freibetrag deutlich – doch wer die neuen Grenzen nicht kennt, riskiert bittere Kürzungen. Jetzt prüfen, was wirklich bleibt.

Hinterbliebene in Deutschland bekommen 2026 spürbar mehr finanziellen Spielraum: Der Freibetrag bei der Hinterbliebenenrente steigt weiter, die Einkommensanrechnung bleibt aber kompliziert – und Fehler können teuer werden. Wer eine Witwen- oder Witwerrente erhält und zusätzlich arbeitet oder eine eigene Rente bezieht, sollte die neuen Grenzen genau kennen, um keine Kürzungen oder Rückforderungen zu riskieren. Alle wichtigen Infos, Rechenbeispiele und offiziellen Hintergründe zur Hinterbliebenenrente 2026 findet man hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..

Was sich 2026 für Hinterbliebene ändert

Zum 1. Juli 2025 war der Einkommensfreibetrag für Witwen- und Witwerrenten auf monatlich 1.076,86 Euro angehoben worden und gilt in dieser Höhe für den Zeitraum bis 30. Juni 2026. Dieser Betrag markiert die Grenze, bis zu der eigenes Einkommen bei der Hinterbliebenenrente anrechnungsfrei bleibt.

Für jedes Kind, das Anspruch auf eine Waisenrente hat oder haben könnte, erhöht sich dieser Freibetrag derzeit um 228,42 Euro im Monat. Seit der vollständigen Angleichung der Rentenwerte gelten diese Zahlen einheitlich in ganz Deutschland – Ost und West wurden hier vollständig gleichgestellt.

Relevante Grundlage ist die gesetzliche Formel: Der Freibetrag beträgt das 26,4‑Fache des jeweils geltenden aktuellen Rentenwerts nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Dieser Rentenwert wurde zum 1. Juli 2025 bundeseinheitlich auf 40,79 Euro festgesetzt, woraus der derzeitige Freibetrag von 1.076,86 Euro resultiert. Für Juli 2026 wird mit einer erneuten Rentenanpassung und damit einem weiteren Plus beim Freibetrag gerechnet; das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht die exakten Werte üblicherweise im Frühjahr.

So funktioniert die Einkommensanrechnung 2026

Das Prinzip bleibt 2026 unverändert: Erst wenn das anrechenbare Nettoeinkommen den persönlichen Freibetrag übersteigt, wird die Hinterbliebenenrente gekürzt. Entscheidend ist also nicht das Brutto, sondern das bereinigte Nettoeinkommen, in dem bestimmte Sozialleistungen und geförderte Altersvorsorgeverträge (z. B. Riester) außen vor bleiben.

Von dem Teil des Einkommens, der über dem Freibetrag liegt, werden 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet (§ 97 SGB VI). Das bedeutet: Nur der übersteigende Anteil wird teilweise abgezogen, der Freibetrag selbst bleibt unangetastet.

Ein Beispiel aus der Praxis macht die Wirkung deutlich: Verfügt eine Witwe ohne Kinder neben der Hinterbliebenenrente über ein Nettoeinkommen von 1.700 Euro, übersteigt sie den Freibetrag von 1.076,86 Euro um 623,14 Euro. Von diesen 623,14 Euro werden 40 Prozent, also 249,26 Euro, von der Witwenrente abgezogen – der Rest der Rente bleibt bestehen. Waisenrenten werden im Gegensatz dazu gar nicht gekürzt, Waisen dürfen unbegrenzt hinzuverdienen.

Wichtige Zahlen: Arbeit, eigene Rente und Grundrente

Der höhere Freibetrag sorgt dafür, dass bei vielen Hinterbliebenen trotz Minijob oder Teilzeitbeschäftigung mehr von der Witwen- oder Witwerrente übrig bleibt. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die vor dem eigenen Rentenbeginn arbeiten, ergeben sich daraus brutto höhere Spielräume, bis die Hinterbliebenenrente gekürzt wird.

Gleichzeitig steigt die Bedeutung der eigenen Altersrente: Bei vielen Betroffenen ist der Freibetrag bereits durch die eigene Rente nahezu ausgeschöpft, sodass zusätzliche Erwerbseinkünfte schnell zu einer merklichen Minderung der Hinterbliebenenrente führen. Besonders kritisch wird es, wenn neben der eigenen Altersrente noch eine Beschäftigung aufgenommen wird – dann zählt beides zusammen für die Anrechnung.

Zusätzlich im Blick behalten sollten Hinterbliebene den Grundrentenzuschlag: Die Einkommensgrenzen dafür liegen seit Juli 2025 für Alleinstehende bei rund 1.491 Euro zu versteuerndem Einkommen, für Ehepaare bei rund 2.326 Euro im Monat. Für 2026 werden diese Grenzen an den neuen Rentenwert angepasst, neuere Berechnungen nennen etwa 2.326,25 Euro als obere Grenze bei Verheirateten, bis zu der kein Einkommen auf den Grundrentenzuschlag angerechnet wird. Wer also Hinterbliebenenrente, eigene Rente, Arbeitseinkommen und Grundrente kombiniert, muss mehrere Systeme der Einkommensanrechnung gleichzeitig beachten.

Hinterbliebenenrente 2026: Rechtliche Basis und aktuelle Urteile

Die zentrale Rechtsgrundlage für die Hinterbliebenenversorgung sind die §§ 46 ff. SGB VI (Witwen‑ und Witwerrente) sowie § 97 SGB VI zur Einkommensanrechnung. Sie regeln, wer Anspruch auf eine große oder kleine Witwenrente hat, wie lange diese gezahlt wird und wie das Einkommen geprüft und angerechnet wird.

Wesentlich ist die Unterscheidung zwischen großer und kleiner Witwenrente: Die große Witwenrente setzt unter anderem eine bestimmte Altersgrenze, Erwerbsminderung oder die Erziehung eines Kindes voraus, während die kleine Witwenrente zeitlich begrenzt ist. 2026 steigt die Altersgrenze für die große Witwenrente stufenweise auf 46 Jahre und 6 Monate, was insbesondere jüngere Hinterbliebene trifft.

Gerichte befassen sich immer wieder mit Fehlern bei der Anrechnung von Einkommen, falschen Steuertricks und Rückforderungen. In einem aktuellen Fall musste eine Witwe mehr als 12.000 Euro zurückzahlen, weil sie ihre Steuerstrategie nicht mit der Rentenversicherung abgestimmt hatte und dadurch die anrechenbaren Einkünfte deutlich höher ausfielen als gedacht. Solche Urteile zeigen, wie wichtig transparente Angaben und eine frühzeitige Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung sind.

Mehr Spielraum – aber auch mehr Verantwortung

Der deutlich angehobene Freibetrag von 1.076,86 Euro bis Juni 2026 verschafft vielen Hinterbliebenen Luft, etwa um mit einem Minijob die eigene Rente aufzubessern, ohne dass die Hinterbliebenenrente sofort drastisch beschnitten wird. Pro Kind erhöht sich dieser Spielraum noch einmal um 228,42 Euro, was vor allem Alleinerziehenden mit Waisenrente zugutekommt.

Gleichzeitig steigt die Verantwortung, alle Einkünfte korrekt und rechtzeitig zu melden. Die Deutsche Rentenversicherung weist regelmäßig darauf hin, dass Einkommen mindestens einmal im Jahr neu geprüft wird und sich die Rente bei veränderten Verhältnissen – etwa nach einer Rentenerhöhung oder Gehaltssteigerung – anpassen kann. Wer mehr verdient als geplant oder eine neue Tätigkeit aufnimmt, sollte die Auswirkungen auf Hinterbliebenenrente und Grundrentenzuschlag durchrechnen lassen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Ein praxisnaher Tipp: Hinterbliebene sollten Bescheide und Veränderungen beim Einkommen sammeln und mindestens einmal jährlich eine schriftliche oder persönliche Klärung bei der Deutschen Rentenversicherung oder einer unabhängigen Beratungsstelle vereinbaren. So lassen sich Rückforderungen, die sich schnell auf mehrere tausend Euro summieren können, häufig vermeiden.

Redakteure

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.
Einsatz von KI: Wir nutzen KI-Werkzeuge unterstützend, z.B. für Entwürfe von Texten oder Symbolgrafiken. Die inhaltliche Verantwortung liegt vollständig bei unserer Redaktion.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.