Im Juli 2025 in Rente gehen: Renter – Jahrgänge & Voraussetzungen

Wer kann im Juli 2025 in Rente gehen? Die Antworte erfahren Sie hier - mit einer Tabelle zum Renteneintritt!

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Wer 2025 in Rente gehen will, muss auf den Monat warten, bis er an der Reihe ist. Konkret: wer bzw. welche Geburtsjahrgänge können im Juli 2025 regulär oder vorzeitig in Rente gehen? Hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichten-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V.,  finden Sie alle wichtigen Infos zu den Zeitpunkten, wann Sie die Rente bei der Deutsche Rentenversicherung, also Ihre Rente, beantragen können!

Reguläre Altersrente im Juli 2025

Die Regelaltersgrenze liegt im Jahr 2025 für den Jahrgang 1958 bei 66 Jahren, für den Jahrgang 1959 bei 66 Jahren und 2 Monaten. Wer im Zeitraum zwischen dem 2. Dezember 1958 und dem 1. Oktober 1959 geboren wurde, kann im Laufe des Jahres 2025, abhängig vom individuellen Geburtstag, regulär in Rente gehen.

Im Juli 2025 kann deshalb die Altersrente beantragen, wer zwischen dem 02.04.1959 und 01.05.1959 geboren wurde und die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat. Abschläge gibt es bei der regulären Altersrente nicht.

Altersrente für für langjährig Versichert mit Abschlägen im Juli 2025

Langjährig Versicherte, die eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben und zwischen dem 02.06.1962 und 01.07.1962 geboren wurden, können ab dem 1. Juli 2025 in Rente gehen. Er mus allerdings einen Abschlag von 13,2 % in Kauf nehmen, für den Fall, dass er 44 Monate vor Regelaltersgrenze die Rente beanspruchen will.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte (abschlagsfrei)

Wer 45 Beitragsjahre nachweisen kann, hat die Möglichkeit, vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente zu gehen. Nur wer am 1.1.1961 geboren wurde, kann am 01.07.25 abschlagsfrei in Rente gehen, im Alter von 64 Jahren und 6 Monaten.

Rente für schwerbehinderte Menschen

Mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 % und 35 Beitragsjahren ist ein Renteneintritt mit 61 Jahren und 10 Monaten möglich. Im Juli 2025 betrifft das den Geburtszeitraum 02.08.1963 bis 01.09.1963. Es gelten Abschläge von bis zu 10,8 %.

Tabelle: im Juli 2025 in Rente gehen!

RentenartGeburtszeitraumEintrittsalterVoraussetzungenAbschläge
Regelaltersrente2.4.1959 – 1. 5. 195966 Jahre + 2 Mon.5 BeitragsjahreKeine
Altersrente für langjährig Versicherte2.6.1962 – 1.7.196263 Jahre35 Beitragsjahre12,6–13,2 %
Altersrente für besonders langjährig Versicherte1.1.196164 Jahre + 6 Monate45 BeitragsjahreKeine
Altersrente für schwerbehinderte Menschen2. 8. 1963 – 1. 9. 196361 Jahre + 10 Monate35 Beitragsjahre, GdB ≥ 50 %Bis 10,8 %

Rentenantrag rechtzeitig stellen

Der Rentenantrag sollte etwa drei bis sechs Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden.

Die Auszahlung der ersten Rente erfolgt im Monat nach Erreichen der Altersgrenze.

Für Geburtstage am 1. eines Monats beginnt die Rente bereits im Vormonat .

Wichtiger Tipp: Reicht die Rente zum Leben nicht aus? Antrag auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung stellen! Beim Sozialamt des Wohnortes! Hierzu gibt es ein akteuelle Urteil des Sozialgerichts: Grundsicherung geht vorläufiger Rente vor!

Zusammenfassung: Wer im Juli 2025 in Rente gehen kann

Im Juni 2025 können insbesondere Personen der Geburtsjahrgänge 1959, 1961, 1962 und 1963 – je nach Rentenart und Beitragszeiten – in Rente gehen. Wer die Voraussetzungen erfüllt, muss selbstverständlich rechtzeitig den Antrag auf Rente stellen! Rente wird grundsätzlich nicht rückwirkend gezahlt!

Weiterführende Infos

Wer 2025 in Rente gehen kann!

Redakteure

  • sm e1691505063752

    Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.

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  • ik

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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