Wer 2025 in Rente gehen will, muss auf den Monat warten, bis er an der Reihe ist. Konkret: wer bzw. welche Geburtsjahrgänge können im Juli 2025 regulär oder vorzeitig in Rente gehen? Hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichten-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V., finden Sie alle wichtigen Infos zu den Zeitpunkten, wann Sie die Rente bei der Deutsche Rentenversicherung, also Ihre Rente, beantragen können!
Reguläre Altersrente im Juli 2025
Die Regelaltersgrenze liegt im Jahr 2025 für den Jahrgang 1958 bei 66 Jahren, für den Jahrgang 1959 bei 66 Jahren und 2 Monaten. Wer im Zeitraum zwischen dem 2. Dezember 1958 und dem 1. Oktober 1959 geboren wurde, kann im Laufe des Jahres 2025, abhängig vom individuellen Geburtstag, regulär in Rente gehen.
Im Juli 2025 kann deshalb die Altersrente beantragen, wer zwischen dem 02.04.1959 und 01.05.1959 geboren wurde und die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat. Abschläge gibt es bei der regulären Altersrente nicht.
Altersrente für für langjährig Versichert mit Abschlägen im Juli 2025
Langjährig Versicherte, die eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben und zwischen dem 02.06.1962 und 01.07.1962 geboren wurden, können ab dem 1. Juli 2025 in Rente gehen. Er mus allerdings einen Abschlag von 13,2 % in Kauf nehmen, für den Fall, dass er 44 Monate vor Regelaltersgrenze die Rente beanspruchen will.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte (abschlagsfrei)
Wer 45 Beitragsjahre nachweisen kann, hat die Möglichkeit, vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente zu gehen. Nur wer am 1.1.1961 geboren wurde, kann am 01.07.25 abschlagsfrei in Rente gehen, im Alter von 64 Jahren und 6 Monaten.
Rente für schwerbehinderte Menschen
Mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 % und 35 Beitragsjahren ist ein Renteneintritt mit 61 Jahren und 10 Monaten möglich. Im Juli 2025 betrifft das den Geburtszeitraum 02.08.1963 bis 01.09.1963. Es gelten Abschläge von bis zu 10,8 %.
Tabelle: im Juli 2025 in Rente gehen!
Rentenart | Geburtszeitraum | Eintrittsalter | Voraussetzungen | Abschläge |
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Regelaltersrente | 2.4.1959 – 1. 5. 1959 | 66 Jahre + 2 Mon. | 5 Beitragsjahre | Keine |
Altersrente für langjährig Versicherte | 2.6.1962 – 1.7.1962 | 63 Jahre | 35 Beitragsjahre | 12,6–13,2 % |
Altersrente für besonders langjährig Versicherte | 1.1.1961 | 64 Jahre + 6 Monate | 45 Beitragsjahre | Keine |
Altersrente für schwerbehinderte Menschen | 2. 8. 1963 – 1. 9. 1963 | 61 Jahre + 10 Monate | 35 Beitragsjahre, GdB ≥ 50 % | Bis 10,8 % |
Rentenantrag rechtzeitig stellen
Der Rentenantrag sollte etwa drei bis sechs Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden.
Die Auszahlung der ersten Rente erfolgt im Monat nach Erreichen der Altersgrenze.
Für Geburtstage am 1. eines Monats beginnt die Rente bereits im Vormonat .
Wichtiger Tipp: Reicht die Rente zum Leben nicht aus? Antrag auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung stellen! Beim Sozialamt des Wohnortes! Hierzu gibt es ein akteuelle Urteil des Sozialgerichts: Grundsicherung geht vorläufiger Rente vor!
Zusammenfassung: Wer im Juli 2025 in Rente gehen kann
Im Juni 2025 können insbesondere Personen der Geburtsjahrgänge 1959, 1961, 1962 und 1963 – je nach Rentenart und Beitragszeiten – in Rente gehen. Wer die Voraussetzungen erfüllt, muss selbstverständlich rechtzeitig den Antrag auf Rente stellen! Rente wird grundsätzlich nicht rückwirkend gezahlt!