Regelaltersrente: Der Standardfall
Die Regelaltersrente ist die klassische Rentenoption in der gesetzlichen Rentenversicherung. Für den Jahrgang 1962 liegt das Renteneintrittsalter regulär bei 66 Jahren und acht Monaten. Voraussetzung für den Anspruch ist eine Versicherungskarenz von mindestens fünf Jahren (Wartezeit). Ein früherer Renteneintritt ohne Abschläge ist in dieser Kategorie nicht möglich – die Auszahlung startet definitiv erst mit Erreichen der Altersgrenze.
Altersrente für langjährig Versicherte: Frühverrentung mit Abschlägen
Ein Ausstieg vor der Regelaltersgrenze ist über die „Altersrente für langjährig Versicherte“ möglich. Dafür sind mindestens 35 Versicherungsjahre Voraussetzung. Wer 1962 geboren wurde, kann ab 63 Jahren in diese Rente gehen. Allerdings entstehen hierbei Abschläge: Für jeden Monat, den der Rentenbeginn vor der Regelaltersgrenze liegt, werden 0,3% von der späteren Rente dauerhaft abgezogen. Im Fall des Jahrgangs 1962 summiert sich der Abschlag durch einen vorgezogenen Rentenstart mit 63 auf 13,2%. Dieser Rentenweg lohnt sich vor allem für diejenigen, die über die lange Wartezeit verfügen und eine verkürzte Arbeitszeit bewusst in Kauf nehmen.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Ohne Abschlag früher gehen
Eine Sonderregelung existiert für Menschen, die mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben („besonders langjährig Versicherte“). Im Jahrgang 1962 kann diese Option erstmals ab 64 Jahren und acht Monaten genutzt werden – ohne jegliche Abschläge! Das eröffnet für einige die Chance, den Ruhestand ca. zwei Jahre früher anzutreten als bei der Regelaltersrente. Voraussetzung ist die vollständige Erreichung der 45 Beitragsjahre aus verschiedenen rentenversicherungsrechtlichen Zeiten.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Für Versicherte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und 35 Versicherungsjahren gibt es noch einen zusätzlichen Rentenzugang. Hier ist ein Rentenstart bereits ab 60 möglich – allerdings mit Abschlägen. Für den Jahrgang 1962 liegt ein möglicher frühestmöglicher Zugang beispielsweise am 1.2.2024 mit einem Abschlag von 10,8%. Ohne Abschlag ist diese spezielle Rente für Schwerbehinderte erst ab dem regulären Eintritt möglich, die Altersgrenzen hier sind meist drei Jahre geringer als in der Basis-Regelaltersrente.
Flexi-Rente und Teilrente: Flexibler Übergang
Seit einigen Jahren erlaubt die Flexi-Rente ein flexibles Kombinieren von Teilrente und (Teil-)Erwerbstätigkeit. So können Versicherte individuell entscheiden, ob sie schrittweise aus dem Arbeitsleben aussteigen und dabei unterschiedlich große Rentenanteile beziehen – oder noch weiter hinzuverdienen möchten, ohne die volle Regelaltersrente zu beanspruchen.
So wird der Rentenabschlag berechnet
Die Höhe des dauerhaften Rentenabschlags hängt davon ab, wie viele Monate vor der eigentlichen Regelaltersgrenze die Rente beginnt. Beispiel für den Jahrgang 1962: Wer mit 63 statt 66 Jahren und acht Monaten in Rente geht, verkürzt seine Erwerbsphase um 44 Monate. Multipliziert mit 0,3% ergibt sich ein Gesamtabschlag von 13,2% auf die monatliche Rente, der lebenslang gilt.
Übersicht: Altersrentenoptionen für Jahrgang 1962
Rentenart | Eintrittsalter | Voraussetzung | Abschlag |
---|---|---|---|
Regelaltersrente | 66 Jahre, 8 Monate | 5 Jahre Versicherung | Nein |
Langjährig Versicherte (35 Jahre) | ab 63 Jahren | 35 Versicherungsjahre | 13,2% |
Besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) | 64 Jahre, 8 Monate | 45 Versicherungsjahre | Nein |
Schwerbehinderte (GdB ≥ 50, 35 Jahre) | ab 60 Jahren möglich | Anerkennung GdB ≥ 50, 35 Jahre | 10,8% (bei Frührente) |
Möglichkeiten zur Optimierung und Tipps
- Wer die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte nutzen möchte, sollte prüfen, ob alle rentenrechtlichen Zeiten anerkannt sind (z. B. Kindererziehung, Pflegezeiten, Wehr- oder Zivildienst).
- Es lohnt sich, rechtzeitig einen Rentenberater zu Rate zu ziehen und Renteninformationen direkt bei der Deutschen Rentenversicherung einzuholen.
- Frührentner können durch Nebenjobs und die Flexi-Rente die Renteneinbußen etwas abfedern, solange Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden.
- Ein späterer Rentenbeginn als die Regelaltersgrenze sorgt für Zuschläge: Für jeden Monat, den der Renteneintritt über die Regelaltersgrenze hinausgeschoben wird, steigt die Rente um 0,5%.
Fazit für den Jahrgang 1962: Rente individuell planen – Optionen richtig nutzen
Der Jahrgang 1962 hat einen bunten Strauß an Möglichkeiten auf dem Weg in die Rente. Entscheidend sind die eigene Biografie, Beitragszeiten, die gesundheitliche Situation und die persönliche Planung für den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Frühzeitige Information und Beratung helfen dabei, die finanziellen und persönlichen Ziele optimal zu erreichen und anschließend den Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung einzureichen.
Quelle
Deutsche Rentenversicherung