Der Juli 2025 bringt für Rentnerinnen und Rentner sowie deren Angehörige zahlreiche wichtige Änderungen – nicht nur bei der Rentenhöhe, sondern auch bei den Auszahlungsterminen und im Pflegebereich. Die Neuerungen betreffen Millionen und sorgen für mehr Flexibilität, Transparenz und finanzielle Sicherheit. Lesen Sie die Einzelheiten in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V. !
Rentenerhöhung ab 1. Juli 2025
Zum 1. Juli 2025 steigt die gesetzliche Rente bundesweit um 3,74 Prozent. Diese Rentenerhöhung gilt für alle Rentnerinnen und Rentner und erfolgt automatisch, sodass kein Antrag notwendig ist. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich von 39,32 Euro auf 40,79 Euro pro Entgeltpunkt. Für einen „Standardrentner“ mit durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet das ein Plus von etwa 66,15 Euro im Monat. Die vollständige Auszahlung der erhöhten Rente erfolgt jedoch erst im August 2025. Im Juli wird zunächst nur ein Teil der Anpassung ausgezahlt, da rückwirkend der erhöhte Pflegeversicherungsbeitrag für das erste Halbjahr 2025 berücksichtigt wird.
Tabelle: Beispielhafte Rentenerhöhungen
Bisherige Rente | Neue Rente ab Juli 2025 | Rentenerhöhung |
---|---|---|
750 € | 778,05 € | 28,05 € |
1.000 € | 1.037,40 € | 37,40 € |
1.500 € | 1.556,10 € | 56,10 € |
2.000 € | 2.074,80 € | 74,80 € |
Rentenauszahlung im Juli 2025
Die Auszahlung der Rente für Juli 2025 erfolgt für die meisten Rentner am letzten Bankarbeitstag des Monats, also am 31. Juli 2025. Das betrifft alle, die nach April 2004 in Rente gegangen sind. Wer vor April 2004 in Rente gegangen ist, erhält die Rente bereits am 30. Juni 2025. Im Juli erhalten Rentner außerdem ein Informationsschreiben der Deutschen Rentenversicherung mit Details zur Rentenanpassung und den Änderungen im Pflegebereich.
Jahrgänge, die im Juli 2025 in Rente gehen können
Wer im Juli 2025 in Rente gehen kann:
Rentenart | Geburtszeitraum | Eintrittsalter | Voraussetzungen | Abschläge |
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Regelaltersrente | 2. April – 1. Mai 1959 | 66 Jahre – 66 Jahre + 2 Mon. | 5 Beitragsjahre | Keine |
Altersrente für langjährig Versicherte | 2. Juni 1962 – 1. Juli 1962 | 63 Jahre | 35 Beitragsjahre | 12,6–13,2 % |
Altersrente für besonders langjährig Versicherte | 1. Jan. 1961 – 1. Febr. 1961 | 64 Jahre + 6 Monate | 45 Beitragsjahre | Keine |
Altersrente für schwerbehinderte Menschen | 2. August 1963 – 1. Sept. 1963 | 61 Jahre + 10 Monate | 35 Beitragsjahre, GdB ≥ 50 % | Bis 10,8 % |
Pflegeleistungen: Flexibler, einfacher, transparenter
Ab dem 1. Juli 2025 werden die Leistungen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 können bis zu 3.539 Euro pro Jahr flexibel für beide Leistungen nutzen. Die bisherige sechsmonatige Vorpflegezeit für die erstmalige Inanspruchnahme der Verhinderungspflege entfällt – der Zugang wird deutlich erleichtert. Die maximale Dauer der Verhinderungspflege wird auf bis zu acht Wochen im Kalenderjahr angehoben und damit der Kurzzeitpflege angeglichen. Neue Informations- und Transparenzregelungen sorgen dafür, dass Pflegebedürftige und Angehörige den Überblick über die genutzten Leistungen behalten können.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen 2025
Das Pflegegeld wurde 2025 um 4,5 Prozent angehoben. Für Pflegegrad 2 bedeutet das beispielsweise 347 Euro im Monat, für Pflegegrad 5 sind es 989 Euro. Auch die Pflegesachleistungen stiegen um 4,5 Prozent. Für Pflegegrad 2 sind das 795 Euro, für Pflegegrad 5 bis zu 2.299 Euro.
Steuerliche Neuerungen und Hinweise
Durch die Rentenerhöhung überschreiten viele Rentner erstmals den steuerlichen Grundfreibetrag, der 2025 für Alleinstehende bei 12.096 Euro liegt. Rund 73.000 Rentner werden damit erstmals steuerpflichtig und müssen eine Steuererklärung abgeben. Besonders betroffen sind Neurentner des Jahres 2025, da ihr steuerpflichtiger Rentenanteil nun bei 83,5 Prozent liegt.
Witwenrente und Hinzuverdienst
Auch die Witwenrente profitiert von der Rentenanpassung. Ab Juli 2025 wird der anrechnungsfreie Hinzuverdienst für Witwenrenten angepasst, sodass Witwen mehr hinzuverdienen können, ohne dass ihre Rente gekürzt wird.
Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrente
Für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente werden die Hinzuverdienstgrenzen ab 2025 angehoben. Es können bis zu 19.661 Euro im Jahr hinzuverdient werden, ohne dass die Rente gekürzt wird.
Rentenniveau und Zukunftsaussichten
Bis zum 1. Juli 2025 gilt die gesetzliche Haltelinie für ein Rentenniveau von 48 Prozent. Ohne diese Haltelinie wäre die Anpassung geringer ausgefallen. Nach Berechnungen im Rentenversicherungsbericht würde das Rentenniveau bis 2038 ohne weitere Maßnahmen auf rund 45 Prozent absinken. Die Stabilisierung des Rentenniveaus bleibt daher ein wichtiges Thema für die Zukunft.
Sommerferien 2025 in den Bundesländern
Für Rentnerinnen und Rentner, die mit ihren schulpflichtigen Enkeln in Urlaub fahren möchten, sind die Termine der Sommerferien 2025 von Bedeutung. Der Juli 2025 ist in fast allen Bundesländern der Start der Ferienzeit.
Bundesland | Sommerferien 2025 |
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Baden-Württemberg | 31.07. – 13.09. |
Bayern | 01.08. – 15.09. |
Berlin | 24.07. – 06.09. |
Brandenburg | 24.07. – 06.09. |
Bremen | 03.07. – 13.08. |
Hamburg | 24.07. – 03.09. |
Hessen | 07.07. – 15.08. |
Mecklenburg-Vorpommern | 28.07. – 06.09. |
Niedersachsen | 03.07. – 13.08. |
Nordrhein-Westfalen | 14.07. – 26.08. |
Rheinland-Pfalz | 07.07. – 15.08. |
Saarland | 07.07. – 14.08. |
Sachsen | 28.06. – 08.08. |
Sachsen-Anhalt | 28.06. – 08.08. |
Schleswig-Holstein | 28.07. – 06.09. |
Thüringen | 28.06. – 08.08. |
Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen für Rentner im Juli 2025
- Rentenerhöhung: 3,74 Prozent ab 1. Juli 2025, vollständige Auszahlung erst im August.
- Jahrgänge für Renteneintritt: Wer im Juli 2025 das entsprechende Alter und die nötigen Beitragsjahre erreicht, kann die Rente ab dem Folgemonat beziehen.
- Rentenauszahlung: Nachschüssig am 31. Juli 2025 für Rentner nach April 2004, vorschüssig am 30. Juni 2025 für Rentner vor April 2004.
- Neuerungen im Pflegebereich: Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, Wegfall der Vorpflegezeit, mehr Flexibilität und Transparenz – auch für Angehörige und Pflegebedürftige relevant.
- Steuerliche Änderungen: Viele Rentner werden erstmals steuerpflichtig, da sie durch die Rentenerhöhung den Grundfreibetrag überschreiten.
- Weitere Leistungen: Anpassung der Witwenrente und Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrente.
Diese Neuerungen bieten Rentnerinnen und Rentnern, Pflegebedürftigen und deren Angehörigen eine Erweiterung ihres finanziellen Spielraums und machen den Juli 2025 zu einem wichtigen Monat für die soziale Absicherung in Deutschland.