Die gesetzliche Rentenversicherung soll um einen verpflichtenden, kapitalgedeckten Baustein erweitert werden. Das sieht Empfehlung 28 der Alterssicherungskommission vor, die der Bundesregierung im Juni 2026 einen Abschlussbericht mit insgesamt 33 Vorschlägen übergeben hat. Der vollständige Bericht ist auf der Seite der Bundesregierung einsehbar. Beschäftigte und Arbeitgeber sollen künftig zusätzlich einzahlen, das Geld soll aber nicht in die laufenden Renten fließen, sondern breit gestreut am Kapitalmarkt angelegt werden.
Für Menschen, die bereits eine Rente beziehen, ändert sich dadurch kurzfristig kaum etwas. Wer jünger ist oder noch am Anfang seines Erwerbslebens steht, könnte hingegen über Jahrzehnte hinweg Kapital ansparen, das später als zusätzlicher Teil der Altersversorgung ausgezahlt wird. Ein Gesetz gibt es dafür bislang nicht, doch die Bundesregierung hat sich für Tempo ausgesprochen.
Koalition will Reform bis Jahresende ins Gesetzblatt bringen
Der Abschlussbericht der Kommission wurde am 23. Juni 2026 übergeben. Nur wenige Tage später, am 2. Juli 2026, befasste sich der Koalitionsausschuss mit den Ergebnissen und kündigte an, die 33 Empfehlungen vollständig und zügig umsetzen zu wollen. Nach Angaben aus dem Kanzleramt soll das Gesetzgebungsverfahren bereits bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Ein fertiger Gesetzentwurf mit konkretem Starttermin für die neuen Beiträge liegt nach derzeitigem Stand allerdings noch nicht vor.
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👉 Jetzt als bevorzugte Quelle bei Google News speichern (⭐️ klicken)Damit bleibt offen, ab welchem Jahr die ersten Beiträge tatsächlich fließen und wie die einzelnen Ausbaustufen konkret aussehen werden. Sicher ist bislang nur die politische Absicht, das Modell möglichst rasch auf den Weg zu bringen.
Persönliches Kapitalkonto statt sofortiger Rentenzahlung
Kern des Vorschlags ist ein persönliches Kapitalkonto für jeden Beitragszahlenden. Die eingehenden Beträge sollen breit gestreut investiert und später als zusätzliche Leistung neben der gesetzlichen Rente ausgezahlt werden. Laut der Zusammenfassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales soll der Beitrag im Endausbau zwei Prozent des beitragspflichtigen Einkommens betragen, je zur Hälfte getragen von Beschäftigten und Arbeitgebern.
Vorgesehen ist eine stufenweise Einführung. Im Gespräch ist zunächst ein Gesamtbeitrag von 0,5 Prozent, der schrittweise auf die vollen zwei Prozent steigen soll.
Zusatzbeitrag, kein Tausch gegen die bisherige Rente
Wichtig für das Verständnis: Der neue Beitrag ersetzt nicht das bisherige Umlagesystem, sondern kommt on top. Der reguläre Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung liegt 2026 bei 18,6 Prozent, je 9,3 Prozent für Beschäftigte und Arbeitgeber.
Bei vollständiger Einführung des Zwei-Prozent-Kapitalbeitrags käme rechnerisch je ein weiterer Prozentpunkt für beide Seiten hinzu. Auf Basis des heutigen Satzes ergäbe sich damit eine Gesamtbelastung von 20,6 Prozent, wobei der reguläre Rentenbeitrag bis zur tatsächlichen Einführung noch weiter steigen kann.
Beispielrechnung: So viel könnte monatlich ins Kapitalkonto fließen
Die folgende Tabelle zeigt beispielhaft, wie sich ein voll ausgebauter Gesamtbeitrag von zwei Prozent auf unterschiedliche Bruttoeinkommen auswirken würde. Die Beispielgehälter liegen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze 2026.
| Monatliches Bruttoeinkommen | Anteil Beschäftigte (1 %) | Anteil Arbeitgeber (1 %) | Einzahlung Kapitalkonto (2 %) |
|---|---|---|---|
| 2.200 Euro | 22 Euro | 22 Euro | 44 Euro |
| 2.800 Euro | 28 Euro | 28 Euro | 56 Euro |
| 3.500 Euro | 35 Euro | 35 Euro | 70 Euro |
| 4.500 Euro | 45 Euro | 45 Euro | 90 Euro |
| 5.500 Euro | 55 Euro | 55 Euro | 110 Euro |
Bei der zunächst diskutierten Einstiegsstufe von 0,5 Prozent lägen die Beträge nur bei einem Viertel dieser Werte. Bei 4.500 Euro brutto wären das etwa elf Euro vom Beschäftigten und elf Euro vom Arbeitgeber. Wie stark sich das auf dem Gehaltszettel bemerkbar macht, hängt zusätzlich von Steuern und individuellen Abrechnungsfaktoren ab.
Was Deutschland vom schwedischen Modell übernehmen will
Vorbild ist das schwedische Rentensystem, das eine umlagefinanzierte Rente mit einer sogenannten Prämienrente kombiniert. Nach Angaben der schwedischen Rentenbehörde fließen jährlich 18,5 Prozent des rentenfähigen Einkommens in die staatliche Rente, davon 16 Prozentpunkte umlagefinanziert und 2,5 Prozentpunkte kapitalgedeckt.
Auch die Deutsche Rentenversicherung Bund verweist in ihrer Einschätzung ausdrücklich auf das schwedische Vorbild als Orientierung für die geplante Zusatzkomponente. Wie viele Anlageoptionen es in Deutschland geben soll, wer das Vermögen verwaltet und welche Wahlmöglichkeiten Versicherte erhalten, ist bislang nicht entschieden und muss im weiteren Gesetzgebungsverfahren geklärt werden.
Renditechancen ohne Garantie
Kapitalmärkte können über lange Zeiträume höhere Erträge erzielen als klassische, sehr sichere Sparformen. Eine Garantie gibt es dafür jedoch nicht: Kurse können fallen, und auch breit gestreute Fonds können über mehrere Jahre Verluste ausweisen.
Besonders sensibel ist die Phase kurz vor dem Renteneintritt. Ein Kursrückgang unmittelbar vor der Auszahlung könnte einen Teil des angesparten Vermögens schmälern, wenn das Risiko nicht rechtzeitig reduziert wird. Auch scheinbar kleine jährliche Kosten können sich über Jahrzehnte deutlich auf das Endkapital auswirken.
Übergangsregelung für Neurentner ab 2032
Wer kurz vor dem Ruhestand steht, hätte kaum noch Zeit, nennenswertes Kapital anzusparen. Die Kommission schlägt deshalb für Neurentner ab 2032 einen steuerfinanzierten Übergangsfaktor vor, der diesen Nachteil ausgleichen soll. Ein spürbarer Effekt der neuen Komponente auf das Rentenniveau wird nach bisherigen Einschätzungen erst ab etwa 2040 erwartet.
Offene Fragen: Haftung, Auszahlung und Verwaltung
Mehrere zentrale Punkte sind derzeit noch nicht geregelt. Dazu zählt, wer im Verlustfall haftet und ob es eine Mindestleistung geben soll. Ebenso offen sind die genauen Auszahlungsregeln, etwa im Todesfall, bei Scheidung oder einem Umzug ins Ausland, sowie die steuerliche Behandlung und mögliche Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung.
Auch die Frage der unabhängigen Verwaltung des angesparten Vermögens gilt als entscheidend, damit das Kapital nicht für sachfremde Zwecke genutzt werden kann.
Beispiel aus der Praxis
Mara ist 29 Jahre alt und verdient 3.200 Euro brutto im Monat. Bei einem Einstiegsbeitrag von 0,5 Prozent würden monatlich acht Euro von ihr und acht Euro vom Arbeitgeber auf das neue Kapitalkonto fließen. Steigt der Gesamtbeitrag später auf zwei Prozent, erhöht sich ihr Anteil auf 32 Euro, ebenso der des Arbeitgebers – zusammen 64 Euro im Monat oder 768 Euro im Jahr.
Maras Eltern, die bereits Rente beziehen, hätten aus diesem Kapitalkonto voraussichtlich keinen kurzfristigen zusätzlichen Anspruch. Für Mara selbst entscheidet vor allem die Anlagedauer, die tatsächliche Rendite und die spätere gesetzliche Ausgestaltung der Auszahlung darüber, wie viel am Ende ankommt.
Häufige Fragen zur geplanten Kapitalrente
Ist die Kapitalrente bereits Gesetz?
Nein. Bislang liegt eine Empfehlung der Alterssicherungskommission sowie eine politische Absichtserklärung der Koalition vor. Ein Gesetzentwurf mit verbindlichem Starttermin steht noch aus, auch wenn der Abschluss des Verfahrens für Ende 2026 angestrebt wird.
Zahlen Beschäftigte den vollen Zusatzbeitrag allein?
Nein. Nach dem Vorschlag tragen Arbeitgeber und Beschäftigte den Beitrag je zur Hälfte. Bei einem Gesamtbeitrag von zwei Prozent entfiele jeweils ein Prozentpunkt des beitragspflichtigen Einkommens auf beide Seiten.
Erhalten heutige Rentner dadurch kurzfristig mehr Geld?
Erhalten hIn der Regel nicht. Die Kapitalrente benötigt eine lange Ansparzeit; ein spürbarer Effekt auf das Rentenniveau wird erst ab etwa 2040 erwartet, unterstützt durch einen Übergangsfaktor für Neurentner ab 2032.eutige Rentner dadurch kurzfristig mehr Geld?
Ist eine bestimmte Rendite garantiert?
Nein. Eine langfristige, breit gestreute Anlage kann Schwankungen abfedern, schließt Verluste über einzelne Zeiträume aber nicht aus. Details zu Garantien und Mindestleistungen sind noch nicht gesetzlich geregelt.