Linnemann kündigt Kurswechsel bei Pflege-Rente an – Details noch offen

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Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann will die geplante Kürzung der Rentenansprüche für pflegende Angehörige nicht mittragen. Das erklärte er in seinem ersten Interview als Minister gegenüber BILD. Damit stellt er sich gegen einen zentralen Punkt aus dem Reformentwurf seiner Vorgängerin Nina Warken – entschieden ist die Frage der Finanzierung damit aber noch nicht.

Worum es bei der geplanten Kürzung geht

Der noch unter Ministerin Warken vorgelegte Referentenentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sah vor, die Bemessungsgrundlage für die Rentenbeiträge pflegender Angehöriger von 100 auf 70 Prozent abzusenken. Für Menschen, die einen Angehörigen ab Pflegegrad 2 mindestens zehn Stunden wöchentlich zu Hause versorgen, hätte das künftig rund ein Drittel weniger neue Rentenansprüche bedeutet. Die Pflegekasse zahlt für diese Zeit Beiträge zur Rentenversicherung, ohne dass den Betroffenen Kosten entstehen, wie die Deutsche Rentenversicherung erläutert.

Linnemann bezeichnete das geplante Signal im Interview als falsch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Pflegende Angehörige seien die „Alltagshelden“ des Landes, an denen nicht gespart werden solle. Er kündigte an, diesen Punkt aus dem Reformpaket herauszunehmen und Zustimmung dafür auch in SPD und CSU sowie bei Bundeskanzler Friedrich Merz zu sehen.

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Kritik kam schon vor dem Ministerwechsel

Bereits im Juni hatte der Bundestag in einer von den Grünen beantragten Aktuellen Stunde über die Pläne debattiert. Sozialverbände wie der Paritätische kritisierten die Kürzung als besonders harten Einschnitt, der überwiegend Frauen treffe, da sie den größten Teil der häuslichen Pflege übernehmen. In der Debatte kursierten Modellrechnungen, wonach die Reform je nach Pflegeaufwand mit bis zu 55 Euro monatlich weniger Rente zu Buche schlagen könnte. Ungeachtet der politischen Auseinandersetzung stellte das Bundesgesundheitsministerium klar: Bereits erworbene Rentenpunkte blieben in jedem Fall unangetastet, eine Kürzung würde nur künftig entstehende Ansprüche betreffen.

Die Übersicht zur geplanten Änderung

MerkmalBisherige RegelungUrsprünglicher Reformentwurf
Bemessungsgrundlage für Rentenbeiträge100 Prozent70 Prozent
Auswirkung auf neue Ansprüchekeine Kürzungrund 30 Prozent weniger
Bereits erworbene Rentenpunkteunverändertunverändert (Bestandsschutz)
Beitragssatz Pflegeversicherung3,6 Prozent3,6 Prozent, soll stabil bleiben

Offene Finanzierungsfrage

Der Kurswechsel bringt den neuen Minister in eine Zwickmühle: Er will an den Rentenpunkten nicht sparen, gleichzeitig soll der Beitragssatz zur Pflegeversicherung von 3,6 Prozent nicht steigen. Linnemann sprach im Interview von Spielraum, den er gemeinsam mit der SPD als Koalitionspartner ausloten müsse. Ergebnisse zur Gegenfinanzierung werden für Mitte bis Ende September 2026 erwartet.

Ein Vorschlag liegt bereits auf dem Tisch: Der GKV-Spitzenverband schlägt vor, dass der Bund die Rentenbeiträge für Pflegepersonen künftig direkt übernimmt, statt sie über die Beitragszahler der Pflegeversicherung zu finanzieren. Nach Berechnungen des Verbandes würde dies die soziale Pflegeversicherung im Jahr 2027 spürbar entlasten. Hintergrund ist eine angespannte Finanzlage der Pflegeversicherung, die ihre laufenden Verpflichtungen derzeit teilweise über Darlehen aus dem Bundeshaushalt deckt.

Häufige Fragen zur Rente pflegender Angehöriger

Was ändert sich konkret für pflegende Angehörige?

Nach dem ursprünglichen Reformentwurf sollten künftige Rentenbeiträge für die Pflege von Angehörigen um rund 30 Prozent niedriger ausfallen als bisher. Minister Linnemann hat angekündigt, diese Kürzung aus dem Gesetzespaket zu streichen. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.

Sind bereits erworbene Rentenpunkte betroffen?

Nein. Rentenansprüche, die bereits durch Pflegezeiten erworben wurden, bleiben in jedem Fall bestehen. Eine mögliche Kürzung würde ausschließlich künftig neu entstehende Ansprüche betreffen, nicht rückwirkend.

Wann fällt die endgültige Entscheidung?

Ergebnisse zur Finanzierungsfrage werden laut Linnemann voraussichtlich Mitte bis Ende September 2026 erwartet. Erst danach wird sich zeigen, wie der Gesetzentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz konkret ausgestaltet wird.

Wer zahlt aktuell die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige?

Die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung der Pflegeperson, etwa ab Pflegegrad 2 und mindestens zehn Stunden Pflege pro Woche. Details dazu stellt das Bundesgesundheitsministerium bereit.

Was ändert sich konkret für pflegende Angehörige?

Nach dem ursprünglichen Reformentwurf sollten künftige Rentenbeiträge für die Pflege von Angehörigen um rund 30 Prozent niedriger ausfallen als bisher. Minister Linnemann hat angekündigt, diese Kürzung aus dem Gesetzespaket zu streichen. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.

Sind bereits erworbene Rentenpunkte betroffen?

Nein. Rentenansprüche, die bereits durch Pflegezeiten erworben wurden, bleiben in jedem Fall bestehen. Eine mögliche Kürzung würde ausschließlich künftig neu entstehende Ansprüche betreffen, nicht rückwirkend.

Wann fällt die endgültige Entscheidung?

Ergebnisse zur Finanzierungsfrage werden laut Linnemann voraussichtlich Mitte bis Ende September 2026 erwartet. Erst danach wird sich zeigen, wie der Gesetzentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz konkret ausgestaltet wird.

Wer zahlt aktuell die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige?

Die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung der Pflegeperson, etwa ab Pflegegrad 2 und mindestens zehn Stunden Pflege pro Woche. Details dazu stellt das Bundesgesundheitsministerium bereit.

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