Was ist die Betriebsrente?
Die Betriebsrente (betriebliche Altersvorsorge, bAV) ist eine vom Arbeitgeber organisierte Zusatzrente, die neben der gesetzlichen und privaten Altersvorsorge, also der Rente im Alter, steht. Arbeitnehmer schließen über ihren Arbeitgeber einen Vertrag ab und sparen während ihres Berufslebens regelmäßig Geld für die Vorsorge im Alter. Dabei können sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber einzahlen; häufig gewährt der Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens 15 % auf die eigenen Einzahlungen des Angestellten.
Die Beiträge werden meist durch sogenannte Entgeltumwandlung direkt vom Bruttogehalt einbezahlt. Dank steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Freibeträge sind größere Teile der Beiträge abgabenfrei, was die Betriebsrente besonders attraktiv macht. Besonders für junge Arbeitnehmer, aber auch für ältere Beschäftigte und Geschäftsführer einer GmbH bietet die Betriebsrente langfristige finanzielle Sicherheit.
Wie funktioniert die Betriebsrente?
- Aufbau der Rente: Beiträge zur Betriebsrente können aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen und direkt in verschiedene Vorsorgemodelle eingezahlt werden: Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse oder Unterstützungskasse.
- Freibeträge: Im Jahr 2025 sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) steuerfrei einzahlbar – das sind bis zu 7.728 Euro pro Jahr oder 644 Euro pro Monat. Bis zu 4 % der BBG sind sozialversicherungsfrei, also maximal 3.864 Euro im Jahr oder 322 Euro im Monat.
- Auszahlung: Nach Erreichen des Rentenalters wird die Betriebsrente entweder monatlich oder als einmaliger Betrag ausgezahlt. Die Auszahlung ist einkommensteuerpflichtig und unterliegt für gesetzlich Versicherte teilweise Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung, wobei es seit 2025 erhöhte Freibeträge gibt.
- Insolvenzschutz: Bei Insolvenz des Arbeitgebers springt der Pensions-Sicherungs-Verein ein und garantiert die Auszahlung.
Hier sind die gewünschten Abschnitte zu Steuern, Sozialabgaben und Grundsicherung für Betriebsrentner:
Wie viel Steuern müssen Betriebsrentner zahlen?
Betriebsrenten gelten bei der Auszahlung als zu versteuerndes Einkommen und unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Je nach Anlageform und Renteneintrittsalter wird die Rente monatlich mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Dabei gilt meist ein Ertragsanteil, der je nach Alter bei Rentenbeginn zwischen 17 und 22 % liegt. Zusätzlich gibt es einen Versorgungsfreibetrag und Steuerzuschläge, deren Höhe vom Jahr des ersten Rentenbezugs abhängt. 2025 liegt der Versorgungsfreibetrag nur noch für Altverträge bei maximal 40 %, ansonsten fällt der Anteil jährlich. Betriebsrentner profitieren zudem häufig von einem geringeren Steuersatz im Alter.
Wie viel Sozialabgaben müssen sie leisten?
Auf die Betriebsrente müssen Pflichtversicherte in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Beiträge zahlen. Ab 2025 gilt ein Freibetrag von 187,25 Euro monatlich: Nur Betriebsrenten, die diesen Betrag übersteigen, werden mit Krankenversicherungsbeiträgen belastet. Für die Pflegeversicherung gilt der Freibetrag nicht – hier sind Beiträge ab dem ersten ausgezahlten Euro zu entrichten, sofern die Betriebsrente insgesamt über dem Freibetrag liegt. Die Beitragssätze liegen zusammen bei etwa 20 %; das heißt, vom die Freibeträge übersteigenden Anteil gehen aktuell rund 16,3 % an die Krankenversicherung und etwa 3,4–4 % an die Pflegeversicherung.
Was passiert, wenn Betriebsrentner auf die Grundsicherung im Alter angewiesen sind?
Wer im Alter nicht genug eigene Einkünfte hat und auf Grundsicherung im Alter angewiesen ist, profitiert von besonderen Freibeträgen für die Betriebsrente. Seit 2018 sind monatlich pauschal 100 Euro anrechnungsfrei; für Beträge darüber hinaus bleiben zusätzlich 30 % des übersteigenden Anteils unbeachtet. Das bedeutet: Nur der Rest wird auf die Grundsicherung angerechnet und mindert diese. Beispielsweise ist bei einer Betriebsrente von 300 Euro rund 160 Euro anrechnungsfrei, sodass lediglich 140 Euro auf die Grundsicherung angerechnet werden. So wird gezielte Altersvorsorge belohnt, und auch bei niedrigen Renten lohnt sich die Teilnahme an der Betriebsrente.
Was ändert das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz 2025?
Die Bundesregierung hat mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz wesentliche Neuerungen beschlossen, um die bAV weiter zu verbreiten und gerade für Geringverdiener sowie Beschäftigte kleinerer Unternehmen attraktiver zu machen.
Die wichtigsten Neuerungen:
- Mehr Zugang für Betriebe ohne Tarifbindung: Auch Unternehmen ohne Tarifvertrag können nun Betriebsrenten anbieten, wodurch erstmals gezielt kleine und mittlere Betriebe und deren Angestellte von der bAV profitieren.
- Opting-Out-Modell: Die Betriebsrente wird zum Standard – neue Mitarbeiter werden automatisch in einen bAV-Vertrag eingebunden, können aber widersprechen. Dies sorgt für deutlich mehr Teilnehmer.
- Höhere Förderung für Niedrigverdiener: Staatliche Zuschüsse und steuerliche Vorteile wurden erhöht und die Einkommensgrenzen für geförderte Arbeitnehmer angehoben. Dadurch profitieren insbesondere Teilzeitkräfte und Beschäftigte mit geringen Einkommen, da der Arbeitgeberzuschuss um bis zu 1.200 Euro jährlich steigen kann.
- Erhöhung der Freibeträge: Der monatliche Freibetrag für die beitragspflichtige Betriebsrente in der Krankenversicherung steigt auf 180 Euro (teils auch 187,25 Euro je nach Kasse). Krankenkassenbeiträge müssen nur auf den Betrag abgeführt werden, der den Freibetrag übersteigt – das entlastet Rentner finanziell.
Fazit: Betriebsrente und ihre Bedeutung für Arbeitnehmer
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz 2025 wird die Betriebsrente zu einer noch attraktiveren Altersvorsorge. Mehr Arbeitnehmer, auch in kleinen Betrieben und mit niedrigem Einkommen, können Zugang bekommen, profitieren von höheren Freibeträgen und stärkerer Förderung. Die neue Standardregelung (Opting-Out) sorgt für mehr Teilhabe, und durch starke Zuschüsse können monatliche Betriebsrenten von mehreren hundert Euro erreicht werden.
Gerade im Niedriglohnbereich und bei kleinen Firmen wird die Betriebsrente damit stärker verbreitet – und ist ein wichtiger Beitrag zur Altersabsicherung in Deutschland.