Ab 2027 soll eine neue 2/3‑Grenze beim Krankengeld kommen – und die richtet sich gezielt gegen arbeitende Rentnerinnen und Rentner. Nach einem Referentenentwurf zum GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetz sollen Personen mit hoher Teilrente künftig keinen Anspruch mehr auf Krankengeld haben, wenn ihre Teilrente zwei Drittel der Vollrente erreicht oder übersteigt. Die Bundesregierung will damit Fälle vermeiden, in denen fast vollständige Altersrente und Krankengeld gleichzeitig fließen. Für viele, die bewusst eine hohe Teilrente mit Hinzuverdienst kombinieren, kann das ab 2027 eine gefährliche Lücke im Krankheitsfall reißen.
Worum es beim Krankengeld geht – aktuelle Rechtslage
Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die längere Krankheitszeiten finanziell absichert. Es greift, wenn der Arbeitgeber nach sechs Wochen die Lohnfortzahlung beendet und Betroffene weiter arbeitsunfähig sind. Rechtsgrundlage ist insbesondere § 44 SGB V, der Anspruch, Dauer und Voraussetzungen regelt.
Heute gilt (Stand 2026):
- Pflichtversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld, wenn sie länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind.
- Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts; es ist zudem durch eine tägliche Höchstgrenze begrenzt.
- Für dieselbe Krankheit wird Krankengeld maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt, Zeiten der Lohnfortzahlung werden mitgerechnet.
Auch Teilrentner – also Personen, die bereits eine Altersrente als Teilrente beziehen und daneben noch arbeiten – haben bislang grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld, sofern sie gesetzlich krankenversichert und beitragspflichtig beschäftigt sind.
Was sich ändern soll: Die neue 2/3‑Grenze bei Teilrenten
Mit dem GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetz will das Gesundheitsministerium die gesetzliche Krankenversicherung ab 2027 finanziell entlasten. Ein Baustein betrifft gezielt die Kombination aus hoher Teilrente und Krankengeld.
Nach den Empfehlungen der GKV‑Finanzkommission und dem Referentenentwurf ist vorgesehen:
- Wer eine Altersrente als Teilrente in Höhe von zwei Dritteln (2/3) oder mehr der Vollrente bezieht, soll künftig keinen Anspruch mehr auf Krankengeld haben.
- Solche hohen Teilrenten werden beim Krankengeld künftig wie eine Vollrente wegen Alters behandelt.
- Nur bei Teilrenten unterhalb der 2/3‑Grenze soll der bisherige Krankengeldschutz grundsätzlich bestehen bleiben.
Ziel ist nach Begründung des Entwurfs, eine „de facto doppelte Zahlung von Entgeltersatzleistungen“ zu vermeiden: Wer nahezu eine Vollrente bezieht, soll im Krankheitsfall nicht zusätzlich Krankengeld erhalten. Die Regelung soll nach aktuellem Stand zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, ist aber noch nicht endgültig beschlossen.
Wer konkret von der 2/3‑Grenze betroffen wäre
Betroffen sind nicht alle Versicherten, sondern vor allem eine – wachsende – Gruppe: arbeitende Rentnerinnen und Rentner mit hoher Teilrente.
Typische Konstellationen:
- Eine Versicherte bezieht 70 Prozent ihrer Altersvollrente als Teilrente und arbeitet noch 40 Prozent in ihrem alten Beruf.
- Ein Rentner wählt bewusst 80 Prozent Teilrente, um durch Arbeit und Rente zusammen mehr Netto zu haben, solange die Gesundheit mitspielt.
- Beide waren bisher bei längerer Krankheit über das Krankengeld abgesichert – zusätzlich zur hohen Rente.
Nach Einführung der 2/3‑Grenze gilt:
- Wer eine Teilrente ab 2/3 der Vollrente bezieht, verliert den Anspruch auf Krankengeld, sobald die Neuregelung greift.
- Erkrankt die Person länger, bleibt nur die (hohe) Teilrente – der Lohn aus dem Job fällt weg, ein Krankengeld gibt es nicht mehr.
- Wer unter 2/3 bleibt, behält den Krankengeldschutz, muss dafür aber eine niedrigere Teilrente wählen und trägt damit mehr Risiko im Rentenverlauf.
Gerade für Menschen, die ihre Altersvorsorge bewusst mit einer hohen Teilrente und zusätzlichem Verdienst gestaltet haben, verändert die 2/3‑Grenze die Spielregeln erheblich.
Hintergrund: Warum die Politik das „Schlupfloch“ schließen will
Die Möglichkeit, flexibel Teilrenten bis knapp unter 100 Prozent zu wählen und zugleich unbegrenzt hinzuzuverdienen, wurde politisch gewollt – um den Übergang in den Ruhestand flexibler zu machen. Seit Wegfall vieler Hinzuverdienstgrenzen nutzen immer mehr Menschen diese Gestaltung.
In der Finanzkommission zur GKV‑Reform wird dies nun als „Schlupfloch“ gesehen:
- Hohe Teilrenten plus Erwerbseinkommen bedeuten für Versicherte oft ein höheres Gesamteinkommen als eine Vollrente ohne Job.
- Im Krankheitsfall floss bislang zusätzlich Krankengeld, obwohl bereits ein großer Teil der Vollrente gezahlt wird.
- Die Kassen sehen hierin eine Doppelbelastung und wollen diese Konstellationen künftig wie Vollrenten behandeln: Vollrente = kein Krankengeld; hohe Teilrente ab 2/3 = ebenfalls kein Krankengeld.
Der Referentenentwurf spricht ausdrücklich davon, eine „de facto doppelte Zahlung von Entgeltersatzleistungen“ zu vermeiden und die Ausgaben der GKV zu senken. Kritiker halten dagegen, dass der Gestaltungsspielraum bisher gesetzlich erlaubt war und viele Betroffene ihre Lebensplanung darauf aufgebaut haben.
Praxisfolgen: Risiken für arbeitende Rentner im Krankheitsfall
Die 2/3‑Grenze hat in der Praxis weitreichende Folgen für alle, die heute oder künftig als Teilrentner arbeiten wollen:
- Einkommenslücke bei Krankheit: Fällt der Job krankheitsbedingt weg, gibt es bei Teilrenten ab 2/3 nur noch die (Teil‑)Rente. Das bisherige Krankengeld als Lohnersatz entfällt.
- Höheres Risiko bei hoher Teilrente: Wer eine sehr hohe Teilrente wählt, trägt künftig das gesamte Krankheitsrisiko selbst – trotz weiter laufender Beiträge aus Beschäftigung.
- Komplexe Abwägung: Betroffene müssen entscheiden, ob sie unter der 2/3‑Grenze bleiben und damit zwar weniger Rente, aber weiter Krankengeldschutz haben – oder ob sie mehr Rente und mehr Risiko wählen.
Besonders kritisch ist die Lage für Menschen mit gesundheitlichen Vorschäden, die trotz Einschränkungen weiterarbeiten, um ihre Rente aufzubessern. Sie sind von längeren Krankheitsphasen statistisch häufiger betroffen und werden durch die Reform überproportional belastet.
Zusammenhang mit GKV‑Sparpaket und anderen Kürzungen
Die 2/3‑Grenze steht nicht isoliert, sondern ist Teil eines umfassenden Sparpakets für die gesetzliche Krankenversicherung. Der Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze sieht u. a. vor:
- Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um rund 300 Euro im Jahr 2027, um zusätzliche Einnahmen von Gutverdienenden zu erzielen.
- Belastungen für bisher beitragsfrei familienversicherte Ehepartner, die künftig einen eigenen prozentualen Beitrag auslösen sollen.
- Einsparungen bei anderen Leistungen wie Zahnersatz und vertragsärztlicher Vergütung.
Beim Krankengeld selbst wurden andere Kürzungspläne – etwa eine generelle Absenkung auf 65 Prozent des Bruttolohns – im Kabinettsentwurf wieder gestrichen, u. a. nach Kritik von Sozialverbänden und Teilen der Koalition. Stattdessen konzentriert sich der Entwurf nun stärker auf gezielte Eingriffe wie die 2/3‑Grenze bei Teilrenten.
Was Betroffene jetzt tun sollten
Wenn Sie bereits eine Teilrente beziehen oder diesen Schritt planen, sollten Sie die neue 2/3‑Grenze in Ihre Entscheidung einbeziehen:
- Lassen Sie sich von der Deutschen Rentenversicherung eine Berechnung Ihrer Vollrente und möglicher Teilrentenquoten geben.
- Prüfen Sie gemeinsam mit der Krankenkasse, wie sich unterschiedliche Teilrentenstufen auf Ihren Krankengeldanspruch auswirken würden.
- Holen Sie vor einer Umstellung auf eine hohe Teilrente (ab 2/3 Vollrente) fachkundigen Rat ein – etwa bei Rentenberatungen, Sozialverbänden oder Fachanwälten für Sozialrecht.
- Planen Sie finanzielle Reserven ein, falls Sie nach 2027 bei Krankheit nur noch die Teilrente, aber kein Krankengeld mehr erhalten.
Für Menschen mit bestehenden Gesundheitsproblemen kann es sinnvoll sein, unter der 2/3‑Grenze zu bleiben, um den Krankengeldschutz nicht zu verlieren – auch wenn die monatliche Rente dadurch niedriger ausfällt.
Wichtigste Fakten zur 2/3‑Grenze beim Krankengeld ab 2027
Fazit: Flexibler Ruhestand wird riskanter
Die geplante 2/3‑Grenze beim Krankengeld zeigt, wohin die Reise geht: Der flexible Übergang in den Ruhestand mit hoher Teilrente und Hinzuverdienst bleibt formal möglich, wird aber im Krankheitsfall deutlich riskanter. Wer ab 2027 eine Teilrente ab zwei Dritteln der Vollrente wählt, setzt seinen Schutz durch Krankengeld weitgehend aufs Spiel.
Für arbeitende Rentnerinnen und Rentner wird es daher entscheidend, Rentenstrategie und Krankengeldschutz gemeinsam zu denken – und nicht isoliert nur auf die Höhe der Teilrente zu schauen. Wie hart die Neuregelung am Ende ausfällt, hängt vom endgültigen Gesetzestext und späteren Urteilen der Sozialgerichte ab; klar ist schon jetzt: Die finanzielle Verantwortung verschiebt sich weiter auf die Einzelnen.
