Länger leben, länger arbeiten? So will die Regierung das Rentenalter anpassen

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Die Bundesstatistiker melden neue Höchststände: Frauen, die heute in Deutschland geboren werden, erreichen im Schnitt 83,6 Jahre, Männer 79,1 Jahre – Tendenz weiter steigend. Genau diese Entwicklung nutzt die Alterssicherungskommission der Bundesregierung nun als Grundlage für die größte Rentenreform seit Jahrzehnten. In ihrem Abschlussbericht schlägt sie vor, die Regelaltersgrenze ab 2031 schrittweise und dauerhaft an die wachsende Lebenserwartung zu koppeln – im Verhältnis 2:1 zwischen Arbeits- und Rentenphase. Parallel dazu soll die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren („Rente mit 63“) auslaufen, während Frührenten mit Abschlägen später beginnen und teurer werden. Die Bundesregierung hat angekündigt, den Vorschlagskatalog der Kommission weitgehend umzusetzen.

Wie stark die Lebenserwartung tatsächlich gestiegen ist

Im Vergleich zum Vorjahr legte die statistische Lebenserwartung bei Frauen um knapp zwei Monate zu, bei Männern um rund drei Monate. Seit dem Einbruch während der Coronajahre haben Frauen rechnerisch etwa neun Monate hinzugewonnen, Männer sogar fast 13 Monate. Auch wer bereits 65 Jahre alt ist, darf auf mehr Lebenszeit hoffen: Frauen dieses Alters haben im Schnitt noch 21,2 Jahre vor sich, Männer 18,2 Jahre.

Auch regional gibt es klare Unterschiede:

Bundesland (2023-2025)Lebenserwartung FrauenLebenserwartung Männer
Baden-Württemberg84,4 Jahre80,3 Jahre
Bundesdurchschnittca. 83,6 Jahreca. 79,1 Jahre
Sachsen-Anhalt76,4 Jahre
Saarland82,0 Jahre

Am größten ist der Abstand zwischen den Geschlechtern in Mecklenburg-Vorpommern mit über sechs Jahren, am kleinsten in Baden-Württemberg und im Saarland mit knapp über vier Jahren.

Warum das Rentenalter künftig an die Lebenserwartung gebunden werden soll

Genau diese Statistik ist der Dreh- und Angelpunkt der aktuellen Rentenreform. Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat Ende Juni 2026 ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen vorgelegt, und der Koalitionsausschuss hat diesen Bericht laut Bundesregierung bereits am 2. Juli 2026 gewürdigt. Kernidee: Nach 2031 soll die Regelaltersgrenze moderat an eine weiter steigende Lebenserwartung angepasst werden, und zwar im Verhältnis 2:1 zwischen Erwerbs- und Rentenphase. Wer ein Jahr länger lebt, arbeitet künftig rechnerisch acht Monate länger und darf dafür vier Monate länger Rente beziehen.

Nach heutigem Stand der Bevölkerungsprognosen würde das bedeuten: Die Regelaltersgrenze steigt zwischen 2031 und 2041 in kleinen Schritten von 67 auf 67,5 Jahre. Von einer „Rente mit 70“ ist in den Empfehlungen ausdrücklich nicht die Rede, auch wenn Modellrechnungen für die 2090er-Jahre theoretisch in diese Richtung zeigen. Sollte die Lebenserwartung künftig doch stagnieren, würde laut Kommissionschefin Constanze Janda auch die Altersgrenze nicht weiter angehoben.

Was das geplante Aus der Rente mit 63 für Beschäftigte bedeutet

Besonders spürbar dürfte eine andere Empfehlung werden: Die abschlagsfreie Frührente nach 45 Beitragsjahren, umgangssprachlich „Rente mit 63“, soll komplett wegfallen. Begründung der Kommission: Sie habe bislang vor allem besserverdienende und gesündere Beschäftigte begünstigt, während Menschen mit lückenhaften Erwerbsbiografien seltener davon profitierten. Stattdessen soll die Altersgrenze für die reguläre Frührente mit Abschlägen von aktuell 63 auf 64 Jahre steigen und danach parallel zur allgemeinen Altersgrenze weiterwachsen. Für besonders belastende Berufe und gesundheitliche Härtefälle ist eine neue Schutzregelung vorgesehen, die sich am Konzept der Berufsunfähigkeit orientiert.

Ein Rechenbeispiel zeigt die Größenordnung: Eine Beschäftigte, die 2035 mit 45 Beitragsjahren regulär in Rente gehen wollte, müsste nach den neuen Regeln unter Umständen bis zu acht Monate länger arbeiten oder Abschläge von etwa 0,3 Prozent pro vorgezogenem Monat in Kauf nehmen. Bei einer angenommenen Rente von 1.450 Euro monatlich entspräche ein Vorziehen um zwölf Monate einem dauerhaften Abschlag von rund 52 Euro pro Monat.

Wie es mit der Rentenreform bis 2027 politisch weitergehen soll

Alle Empfehlungen sind bislang noch kein Gesetz. Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte an, das Gesetzgebungsverfahren solle noch bis Ende 2026 abgeschlossen werden. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD will die 33 Vorschläge nach eigener Aussage als Gesamtpaket behandeln, ein Herauspicken einzelner Punkte ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Nach der Sommerpause 2026 soll der Bundestag über das Reformpaket beraten, ein Inkrafttreten wird für Anfang 2027 angestrebt. Details zur konkreten Ausgestaltung, etwa zum genauen Stichtag beim Wegfall der Rente mit 63, sind noch offen.

FAQ: Was die neuen Rentenpläne für Sie bedeuten

Ab wann soll die Regelaltersgrenze wegen der Lebenserwartung steigen?

Frühestens ab 2031. Die Kommission empfiehlt eine erstmalige Anhebung ab diesem Jahr, mit einer schrittweisen Erhöhung um etwa sechs Monate bis 2041, sofern die Lebenserwartung wie prognostiziert weiter steigt.

Betrifft der Wegfall der Rente mit 63 auch mich, wenn ich schon fast am Ziel bin?

Der genaue Stichtag ist noch nicht final beschlossen. Nach bisherigen Kriterien wäre eher mit einer Betroffenheit ab den Geburtsjahrgängen 1966 bis 1968 zu rechnen, verfassungsrechtlich muss der Gesetzgeber ausreichenden Vertrauensschutz gewähren.

Kann das Renteneintrittsalter auch wieder sinken?

Theoretisch ja. Die Kopplung an die Lebenserwartung soll regelmäßig überprüft werden. Stagniert oder sinkt die Lebenserwartung, würde nach dem Modell der Kommission auch die Regelaltersgrenze nicht weiter angehoben.

Müssen künftig auch Beamte und Selbstständige einzahlen?

Das ist eine der 33 Empfehlungen. Selbstständige ohne eigene berufsständische Absicherung sowie Abgeordnete sollen verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, bei Beamten wird zunächst eine schrittweise Integration diskutiert.

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