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Mehr Rente für pflegende Rentner: So sichern Sie sich das Plus noch 2025!

Pflegende Rentnerinnen und Rentner haben seit 2025 deutlich bessere Chancen, ihre eigene Rente durch die Pflege Angehöriger spürbar zu erhöhen. Möglich wird dies durch verbesserte Anrechnung von Pflegezeiten und höhere Beitragszahlungen der Pflegekasse in die Rentenversicherung. Damit lohnt sich Pflege nicht nur als familiärer Beitrag, sondern zahlt sich finanziell aus – und das kann im Ruhestand eine spürbare Entlastung sein. Weitere Einzelheiten in nachfolgendem Beitrag auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Pflegende Rentner – mehr als nur Helfer

Immer mehr Rentner engagieren sich in der häuslichen Pflege von Angehörigen. Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) sowie die Pflegereform 2025 bringen entscheidende Verbesserungen: Pflegezeiten werden als rentensteigernde Zeiten anerkannt – auch für Personen, die eine Rente beziehen.

Voraussetzungen für die rentensteigernde Anrechnung

  • Der Pflegebedürftige muss mindestens Pflegegrad 2 haben, die Pflege im häuslichen Umfeld statt­finden und mindestens 10 Stunden Pflege pro Woche auf zwei Tage verteilt geleistet werden.
  • Der pflegende Rentner darf für diese Tätigkeit kein Arbeitsentgelt erhalten (z. B. als entlohnter Pflegekraft, sondern ausschließlich als Angehöriger).
  • Die Rentenversicherung prüft, ob die Voraussetzungen regelmäßig erfüllt sind und informiert über die Höhe der Gutschrift.
  • Die Pflegeversicherung übernimmt dann die Beiträge – der Rentner erhält zusätzliche Entgeltpunkte.

Wie viel mehr Rente ist möglich?

Die genaue Erhöhung hängt von der Pflegestufe, dem Pflegegrad des Angehörigen und dem zeitlichen Pflegeumfang ab. Entgeltpunkte werden folgendermaßen gutgeschrieben:

  • Pflegegrad 2: Gutschrift von etwa 0,3 Entgeltpunkten pro Jahr bei ausschließlicher Pflege rund 10h/Woche.
  • Pflegegrad 3: Gutschrift von etwa 0,6 Entgeltpunkten pro Jahr bei höherem Zeitaufwand.
  • Pflegegrad 4 bis 5: Je nach Aufwand und Umfang bis zu 1,0 Entgeltpunkt (deckt fast einen vollen Jahresbeitrag zur Rente ab).

Für 2025 entspricht ein Entgeltpunkt ca. 40,79 Euro Monatsrente (West) beziehungsweise rund 39,11 Euro (Ost). Wer ein Jahr lang intensiv pflegt, kann seine Monatsrente also um bis zu 41 Euro steigern – steuerfrei und als lebenslanges Plus in der Rente.

Konkretes Beispiel

Ein Rentner pflegt seine Ehefrau (Pflegegrad 3, ca. 20 Std./Woche) von Januar bis Dezember. Die Rentenversicherung rechnet ihm ca. 0,6 Entgeltpunkte an. Sein Rentenanspruch steigt um etwa 25 Euro pro Monat – jedes Jahr, solange die Pflege weiterläuft.

Die wichtigsten Schritte zur Rentensteigerung für pflegende Rentner

  • Pflegekasse des Pflegebedürftigen informieren und regelmäßige Pflegetätigkeit bei der Rentenversicherung melden.
  • Die Pflegekasse meldet die Pflegezeiten an die Rentenversicherung.
  • Jährlich prüft die Rentenversicherung die Anspruchsvoraussetzungen und rechnet die Entgeltpunkte gut.
  • Nach Ende der Pflegetätigkeit werden die angesammelten Punkte bei der nächsten Rentenerhöhung automatisch angerechnet.

Pflegegeld und Rentensteigerung

Wer durch Angehörige gepflegt wird, kann Pflegegeld beziehen. Das Pflegegeld ist seit 2025 um 4,5 Prozent erhöht worden. Für Pflegegrad 2 bedeutet das z.B. monatlich 347 Euro (statt 332 Euro in 2024), bei Pflegegrad 3 sind es 599 Euro. Das Pflegegeld ist nicht an die Rente gebunden – beide Leistungen werden unabhängig voneinander gezahlt.

Flexibilität durch das Entlastungsbudget

Durch die Pflegereform profitieren pflegende Rentner auch von mehr Flexibilität: Das neue Entlastungsbudget erlaubt bessere Planung von Auszeiten, mehr Unterstützung im Alltag und flexible Nutzung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege.

FAQ: Mehr Rente für pflegende Rentner

Wer übernimmt die Beiträge zur Rentenversicherung?

Die Pflegekasse meldet die Zeiten und zahlt die Beiträge direkt an die Rentenversicherung.

Kann jeder pflegende Rentner rentensteigernde Zeiten sammeln?

Ja, sofern mindestens Pflegegrad 2 vorliegt und Stundenvorgaben eingehalten werden und keine Erwerbsarbeit als Pflegekraft vorliegt.

Wie viel ist ein Entgeltpunkt 2025 wert?

Rund 40,79 Euro (West), 39,11 Euro (Ost) monatlich auf Lebenszeit.

Tipps für pflegende Rentner

  • Alle Pflegestunden und Anträge sorgfältig dokumentieren.
  • Jährlich überprüfen, ob eine Anrechnung durch die Pflegekasse erfolgt.
  • Bei Unklarheiten kostenlose Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung oder Verbraucherschützer nutzen.

Fazit zu: Als Rentner mit Pflege die Rente steigern

Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz 2025 macht Pflege im Ruhestand rentabel: Wer regelmäßig pflegt, erhält jeden Monat ein lebenslanges Plus bei der Rente – rechtzeitig informiert, clever genutzt!

Quelle

Deutsche Rentenversicherung

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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