Die Diskussion um die sogenannte Mütterrente 3 ist in Deutschland hochaktuell. Viele Eltern, insbesondere Mütter, die vor 1992 Kinder geboren haben, fragen sich: Was bringt die neue Regelung, wann tritt sie in Kraft und was sagt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) dazu? In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zur Mütterrente 3, den geplanten Änderungen und den Herausforderungen bei der Umsetzung – direkt basierend auf den aktuellen Stellungnahmen der Deutschen Rentenversicherung.
Was ist die Mütterrente 3?
Die Mütterrente ist eine rentenrechtliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten. Bereits in der Vergangenheit gab es zwei Reformen (Mütterrente I und II), die Müttern (und auch Vätern), deren Kinder vor 1992 geboren wurden, zusätzliche Rentenpunkte sicherten. Mit der Mütterrente 3 plant die Bundesregierung nun eine weitere Ausweitung: Die Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder sollen um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre pro Kind angerechnet werden. Dies bedeutet für viele Betroffene eine spürbare Erhöhung der späteren Rente.
Die Pläne der Bundesregierung
Laut Koalitionsausschuss soll die Mütterrente 3 zum 1. Januar 2027 eingeführt werden. Sollte es jedoch bei der technischen Umsetzung zu Schwierigkeiten kommen, ist auch eine Einführung im Jahr 2028 möglich – dann allerdings mit rückwirkender Auszahlung ab 2027. Die Kosten für diese Ausweitung der Kindererziehungszeiten werden auf rund fünf Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Wichtig ist: Die Finanzierung soll aus Steuermitteln erfolgen, da es sich um eine nicht beitragsgedeckte Leistung handelt.
Die Probleme bei der Umsetzung
Die Deutsche Rentenversicherung hat in einem aktuellen Statement auf die erheblichen technischen und organisatorischen Herausforderungen hingewiesen. Mehr als 10 Millionen Renten müssen individuell neu berechnet werden, wobei die Erwerbsbiografien und alle bisherigen Rechtsstände zu berücksichtigen sind. Besonders komplex ist die Neuberechnung, weil die Kindererziehungszeiten oft Jahrzehnte zurückliegen. Die IT-Systeme der Rentenversicherung müssen umfassend angepasst werden, da auf die bisherigen Programmierungen der Mütterrente I und II nicht einfach zurückgegriffen werden kann. Zwischenzeitlich wurden zahlreiche weitere Reformen umgesetzt, wie der Grundrentenzuschlag oder Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente, die das System zusätzlich verkomplizieren.
Auswirkungen auf andere Sozialleistungen
Ein weiterer Punkt, den die DRV betont: Die Einführung der Mütterrente 3 hat weitreichende Auswirkungen auf andere Sozialleistungen wie Hinterbliebenenrenten, Wohngeld oder Grundsicherung. Auch diese Leistungen müssen bei einer rückwirkenden Auszahlung neu berechnet werden, was zu einem erheblichen Mehraufwand bei verschiedenen Sozialleistungsträgern führt.
Was bedeutet das für Betroffene?
- Zeitlicher Vorlauf: Die technische Umsetzung kann laut DRV frühestens ab 2028 erfolgen. Eine Auszahlung für die Zeit ab 2027 ist dann nur rückwirkend möglich.
- Nachträgliche Zahlungen: Sollte der Start vorgezogen werden, ist die Rentenversicherung nicht in der Lage, die Anpassungen ohne nachträgliche Zahlungen umzusetzen. Es könnte ein eigenes Verfahren für die Auszahlung der Beträge vor 2028 notwendig werden.
- Komplexität: Die Komplexität des Verfahrens wird weiter steigen, was auch zu Verzögerungen bei anderen Sozialleistungen führen kann.
Die Position der Deutschen Rentenversicherung
Die DRV macht deutlich, dass sie die geplante Mütterrente 3 grundsätzlich begrüßt, aber auf die massiven Herausforderungen bei der technischen Umsetzung hinweist. Sie ist bereit, konstruktiv an Lösungen mitzuwirken und wird die bestehenden Probleme im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens noch einmal darlegen. Ziel ist es, eine sachgerechte und praktikable Umsetzung für alle Betroffenen zu erreichen.
Zusammenfassung Mütterrente 3 – Wichtiger Schritt, aber mit Hürden
Die geplante Mütterrente 3 ist ein bedeutender Schritt zur Anerkennung von Erziehungsleistungen. Sie bringt für viele Eltern eine spürbare Verbesserung der Altersvorsorge. Gleichzeitig zeigt die Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung, wie komplex und aufwendig die Umsetzung ist. Betroffene sollten sich auf eine längere Vorlaufzeit einstellen und die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen.
Tipp: Informieren Sie sich regelmäßig bei der Deutschen Rentenversicherung über den aktuellen Stand. Wir, der Verein Für soziales Leben e.V. sehen in der sog. Mütterrente 3 einen postiven Schritt der Bundesregierung in Richtung Gleichbehandlung von Müttern.