Mütterrente 3 – Was ist das? Wann kommt sie? Wer profitiert?

Die Mütterrente 3 ist eines der wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben der aktuellen Bundesregierung. Sie soll die bisherige Ungleichbehandlung von Müttern mit Kindern vor 1992 endgültig beenden und für mehr Gerechtigkeit im Rentensystem sorgen. Doch was bedeutet die Mütterrente 3 konkret, wann tritt sie in Kraft ? Diese und weitere Fragen beantworten wir im folgenden Beitrag.

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Die Mütterrente 3 ist eines der wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben der neuen Bundesregierung unter Friedrich März. Sie sorgt gegenwärtig für viel Aufmerksamkeit. Doch was ist die Mütterrente überhaupt, wann tritt die dritte Stufe in Kraft und wer profitiert davon? In nachfolgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., erhalten Sie alle relevanten Informationen rund um die Mütterrente 3.

Was ist die Mütterrente?

Die Mütterrente ist keine eigenständige Rente, sondern eine besondere rentenrechtliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten. Sie wurde 2014 eingeführt, um Mütter (und Väter) zu entlasten, die wegen der Kindererziehung ihre Erwerbstätigkeit unterbrochen oder eingeschränkt haben. Besonders betroffen waren Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, da sie früher weniger Anerkennung für ihre Erziehungsleistung erhielten als spätere Generationen.

Seit 2014 (Mütterrente I) wurden pro Kind bis zu zwei Jahre Erziehungszeit anerkannt, das entsprach bis zu zwei Rentenpunkten pro Kind. 2019 folgte die Mütterrente II, die die Anerkennung auf bis zu 2,5 Entgeltpunkte pro Kind erhöhte. Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, gibt es bereits seit 1992 bis zu drei Entgeltpunkte pro Kind.

Was ist die Mütterrente 3?

Die Mütterrente 3 soll die bisherige Ungleichbehandlung endgültig beenden. Ziel ist es, dass alle Mütter – unabhängig vom Geburtsjahr ihrer Kinder – für jedes Kind bis zu drei Entgeltpunkte erhalten. Damit würde die Rentenlücke zwischen älteren und jüngeren Müttern geschlossen und die Erziehungsleistung gleichwertig anerkannt.

Die geplante Mütterrente 3 sieht vor, dass Mütter (und Väter), deren Kinder vor 1992 geboren sind, künftig einen halben Rentenpunkt mehr pro Kind erhalten. Da ein Rentenpunkt ab 1. Juli 2025 40,79 Euro wert ist, würde dies die monatliche Rente pro Kind um etwa 20,40 Euro erhöhen. Für zwei Kinder wären das knapp 41 Euro mehr, für drei Kinder gut 61 Euro mehr pro Monat.

Wann kommt die Mütterrente 3?

Die Mütterrente 3 ist zwar im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung verankert, aber noch nicht gesetzlich umgesetzt. Die Einführung soll voraussichtlich ab Ende 2025 / Anfang 2026 erfolgen, wobei der genaue Stichtag noch nicht feststeht. Die Deutsche Rentenversicherung wird die höheren Ansprüche automatisch berechnen und neue Rentenbescheide versenden, sobald das Gesetz in Kraft tritt.

Es gibt zudem Pläne, die Mütterrente 3 rückwirkend zu gewähren – allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum. In einigen Medien wird von bis zu fünf Jahren rückwirkender Nachzahlung gesprochen, mit einer Pauschale von 1.500 Euro pro Kind. Die Antragsfrist für Nachzahlungen läuft bis Ende 2027, danach gibt es nur noch laufende Zahlungen.

Wer profitiert von der Mütterrente 3?

Von der Mütterrente 3 profitieren in erster Linie Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Aber auch Väter, Großeltern, Adoptiv- und Pflegeeltern können unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche geltend machen.

Konkret profitieren:

  • Mütter mit Kindern vor 1992
  • Väter, die vor 1992 die Kindererziehung übernommen haben
  • Großeltern mit Sorgerecht für Enkel
  • Adoptiv- und Pflegeeltern (bei mindestens zwei Jahren Betreuung)

Die Mütterrente 3 wird ausschließlich aus Steuermitteln finanziert und nicht aus den Beiträgen der gesetzlichen Rentenversicherung.

Unsere Meinung zur Mütterrente 3

Die geplante Mütterrente 3 ist ein politisch und gesellschaftlich viel diskutiertes Projekt. Aus unserer Sicht, der des Vereins Für soziales Leben e.V., gibt es sowohl Aspekte, die für die Einführung sprechen, also auch solche, die dagegen sprechen.

Sinnvolle Aspekte

Gerechtigkeit und Anerkennung: Die Mütterrente 3 soll die bisherige Ungleichbehandlung beenden und allen Müttern – unabhängig vom Geburtsjahr ihrer Kinder – die gleiche Anerkennung für Erziehungsleistungen ermöglichen. Das ist ein unserer Auffassung nach ein wichtiger Schritt, um die Erziehungsarbeit von Millionen Frauen, die in den 1970er- und 1980er-Jahren Kinder großgezogen haben, stärker zu würdigen.

Angleichung der Rentenansprüche: Die Angleichung an die aktuellen Regelungen für Kinder ab 1992 sorgt für mehr Fairness im Rentensystem und kann helfen, die Rentenlücke zwischen älteren und jüngeren Müttern zu schließen.

Finanzierung aus Steuermitteln: Die geplante Finanzierung aus Steuermitteln, nicht aus der Rentenkasse, ist sinnvoll, da die Erziehungsleistung der gesamten Gesellschaft zugutekommt und nicht nur den Beitragszahlern der Rentenversicherung.

Kritische Aspekte

Begrenzte Wirkung gegen Altersarmut: Kritiker argumentieren, dass die Mütterrente 3 nur begrenzt dazu beiträgt, Altersarmut wirksam zu bekämpfen. Viele Frauen mit kleinen Renten profitieren nur bedingt, da die zusätzlichen Rentenansprüche bei der Grundsicherung angerechnet werden.

Hohe Kosten: Die jährlichen Kosten für die Mütterrente 3 werden auf 4,5 bis 5 Milliarden Euro geschätzt. Wirtschaftsexperten und die Deutsche Rentenversicherung warnen vor einer erheblichen Belastung der öffentlichen Haushalte und fordern eine klare Finanzierungslösung.

Gezielte Maßnahmen fehlen: Einige Experten halten die Mütterrente 3 für eine pauschale Leistung, die nicht gezielt diejenigen unterstützt, die am stärksten von Altersarmut betroffen sind. Sie fordern stattdessen Investitionen in bessere Kinderbetreuung und Pflegeinfrastruktur sowie Reformen wie die Abschaffung des Ehegattensplittings. Wir denken allerdings, dass letzere Argumente die Mütterrente 3 nicht ausschließen sollten. Bessere Kinderbetreuung usw. müssen zusätzlich kommen.

Wir möchtgen festhalten, dass die Mütterrente 3 ein wichtiges Signal der Anerkennung für die Erziehungsleistung von Müttern setut, insbesondere der älteren Generationen. Sie schafft mehr Gerechtigkeit im Rentensystem und ist aus sozialpolitischer Sicht, der wir uns voll und ganz anschließen, sinnvoll. Allerdings ist sie kein Allheilmittel gegen Altersarmut und sollte durch gezieltere Maßnahmen ergänzt werden. Die Finanzierung aus Steuermitteln ist richtig, muss aber transparent und nachhaltig gestaltet werden.

Was müssen Betroffene tun?

Betroffene müssen in der Regel nichts unternehmen, da die Rentenversicherung die neuen Ansprüche automatisch prüft und neue Rentenbescheide verschickt. In Einzelfällen – etwa bei Großeltern oder Pflegeeltern – kann es notwendig sein, entsprechende Nachweise einzureichen (z.B. Geburtsurkunden, Sorgerechtsbescheide).

Zusammenfassung zur Mütterrente 3

Die Mütterrente 3 ist ein Schritt zur Gleichstellung von Müttern und Vätern, die ihre Kinder vor 1992 erzogen haben. Sie sorgt für mehr Gerechtigkeit im Rentensystem und ist ein Zeichen der Anerkennung für die Erziehungsleistung früherer Generationen. Die Umsetzung ist nur noch eine Frage der Zeit – glaubt man dem Koalitionsvertrag.

Redakteure

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    Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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