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Mütterrente – wie das mit den Kindererziehungszeiten funktioniert

Viele Eltern verschenken bares Geld bei der Altersvorsorge – dabei sorgt die Mütterrente ab 2025 für deutlich mehr Rente durch angerechnete Kindererziehungszeiten. Lese auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., wie du Anspruch sicherst und welche neuen Vorteile dich erwarten!

Die Kindererziehung zählt zu den wichtigsten Lebensaufgaben – doch sie kann auch finanzielle Nachteile mit sich bringen, etwa bei der späteren Altersrente. Viele Eltern wissen nicht, dass sie durch die Mütterrente und die Anrechnung der Kindererziehungszeiten ihre Rentenansprüche deutlich steigern können. Mit Reformen und neuen Regelungen ab 2025 profitieren Mütter und auch Väter in Deutschland stärker denn je: Für jede Erziehungszeit winken zusätzliche Rentenpunkte und damit ein spürbar höheres monatliches Einkommen im Alter. In diesem Artikel erfährst du verständlich und praxisnah, wie die Mütterrente funktioniert, wer Anspruch hat und warum eine Überprüfung der eigenen Rentenansprüche für alle Eltern lohnenswert ist.

Was ist die Mütterrente?

Die sogenannte Mütterrente bezeichnet eine besondere Regelung innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie soll insbesondere Mütter für Zeiten der Kindererziehung besser absichern und die oftmals durch Berufspausen entstandenen Lücken bei der Rentenhöhe ausgleichen. Aber wie funktioniert die Anrechnung der Kindererziehungszeiten und wie profitiert man konkret davon? Im Jahr 2025 erhält die Mütterrente wieder mehr Beachtung durch gesetzliche Anpassungen und eine geplante Reform.

Wer hat Anspruch auf die Mütterrente?

Grundsätzlich können alle Personen einen Anspruch auf die Mütterrente erwerben, die eigene Kinder erzogen haben. Die Kindererziehungszeit wird dem Elternteil angerechnet, der das Kind überwiegend betreut hat. In der Praxis ist dies meist die Mutter, aber auch Väter, Adoptiveltern, Pflegeeltern oder Großeltern können die Zeiten erhalten – sofern sie nachweislich die Erziehung übernommen haben. Es gilt:

  • Pro Kind kann nur einem Elternteil zur selben Zeit die Kindererziehungszeit gutgeschrieben werden.
  • Eltern können gemeinsam bestimmen, welchem von beiden die Zeit angerechnet wird. Ohne entsprechende Erklärung wird die Zeit standardmäßig der Mutter zugeschrieben.

Wie funktioniert die Anrechnung der Kindererziehungszeiten?

Kindererziehungszeiten sind ein rentenrechtlicher Zeitraum, in dem Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung so gestellt werden, als hätten Sie Beiträge auf Basis des Durchschnittseinkommens aller Versicherten eingezahlt. Dies wirkt sich direkt auf die Rentenhöhe aus: Für jedes Jahr Kindererziehungszeit wird ein sogenannter Entgeltpunkt vergeben. Der Wert eines Entgeltpunktes orientiert sich jedes Jahr am aktuellen Rentenwert und kann steigen.

  • Ein Rentenpunkt entspricht ab Juli 2025: 40,79 Euro (West) bzw. leicht weniger im Osten.
  • Die Zeiten werden Ihrer Rentenversicherung automatisch angerechnet, sobald sie einmal beantragt und in der Kontenklärung erfasst wurden.

Wie viele Kindererziehungszeiten werden angerechnet?

Die Dauer der angerechneten Zeiten hängt vom Geburtsjahr Ihres Kindes ab:

Geburtsjahr des KindesKindererziehungszeitEntgeltpunkteMonatliche Mütterrente (ab Juli 2025)
vor 19922,5 Jahre2,5ca. 102 €
ab 19923 Jahre3,0ca. 122 €

Für jedes Kind erhöht sich die Rente also spürbar. Wer zum Beispiel drei Kinder nach 1992 großgezogen hat, bekommt etwa 366 € zusätzlich monatlich.

Was passiert bei mehreren Kindern oder Überschneidungen?

Die angerechneten Zeiten verlängern sich, wenn Sie mehrere Kinder gleichzeitig großziehen oder die Erziehungszeiten sich überschneiden (z.B. Mehrlingsgeburten oder Geburten in kurzer Folge). Dann erhalten Sie für jede Überschneidung mehr Monate Kindererziehungszeit, wodurch sich Ihre Rentenansprüche weiter erhöhen.f

Antragstellung und Nachweis der Kindererziehungszeiten

Die Kindererziehungszeiten sind nicht immer automatisch hinterlegt. Unbedingt empfehlen Experten:

  • Eine sog. Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung durchführen.
  • Nachweise über Geburten, Erziehungszeiten und Betreuung bereithalten.
  • Die Angabe erfolgt durch Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes und ggf. eine Erziehungseklärung, falls beide Elternteile beteiligt waren.
  • Die Kindererziehungszeit beginnt mit dem Monat nach der Geburt.

Tipp: Wer erst später seine Erziehungszeiten einträgt, bekommt die Mütterrente auch rückwirkend für bis zu vier Jahre.

Reform und geplante Anpassungen 2025

Mit der angekündigten Reform „Mütterrente III“ von 2025 sollen die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder künftig von 2,5 auf 3 Jahre erhöht werden – also analog zu nach 1992 geborenen Kindern. Damit steigt die Mütterrente spürbar an, was betroffene Mütter finanziell besserstellt.

Die Mütterrente in Zahlen – Beispielrechnung für 2025

Eine Beispielrechnung für die Mütterrente 2025 ergibt sich wie folgt:

  • Kind geboren vor 1992: 2,5 Rentenpunkte x 40,79 € = ca. 102 €.
  • Kind geboren ab 1992: 3 Rentenpunkte x 40,79 € = ca. 122 €.
  • Drei Kinder ab 1992: 3 x 122 € = ca. 366 € monatlich zusätzlich.

Vergessen Sie nicht: Die Beträge werden direkt zur Altersrente addiert und gelten für Ihr gesamtes Rentenleben.

Häufige Fragen zur Mütterrente und Kindererziehungszeiten

Wer bekommt die Mütterrente – nur Mütter?

Nein, auch Väter, Adoptiveltern, Pflegeeltern oder Großeltern können bei tatsächlicher Betreuung die Kindererziehungszeiten erhalten.

Was passiert bei Scheidung oder geteiltem Sorgerecht?

Die Zeiten können an den überwiegend betreuenden Elternteil oder durch gemeinsame Erklärung angerechnet werden.

Wie kann ich prüfen, ob meine Zeiten korrekt erfasst wurden?

Fordern Sie regelmäßig eine Renteninformation an und prüfen Sie, ob alle Kindererziehungszeiten hinterlegt sind. Im Zweifel hilft die Kontenklärung bei der Rentenversicherung weiter.

Erhalten Berufstätige die Mütterrente trotzdem?

Ja! Die Kindererziehungszeiten werden neben Ihren eigenen Beiträgen angerechnet, solange Ihre Einzahlungen den Durchschnittsverdienst nicht überschreiten.

Tabelle: Mütterrente ab 2025

KinderzahlGeburtsjahrAnrechnungszeitMonatlicher ZuschlagGesamter Mütterrenten-Zuschlag
1vor 19922,5 Jahre102 €102 €
2ab 19923 Jahre122 €244 €
3ab 19923 Jahre122 €366 €
3vor 19922,5 Jahre102 €306 €

Zusammenfassung: Die Mütterrente – Anspruch prüfen!

Die Mütterrente stellt für Millionen Eltern eine spürbare finanzielle Entlastung im Alter durch höhere Rente dar. Durch die automatisierte Anrechnung von Kindererziehungszeiten steigt die Rentenhöhe deutlich. 2025 profitieren Erziehende besonders von den aktuellen Anpassungen und geplanten Reformen.

Prüfen Sie regelmäßig, ob Sie alle Kindererziehungszeiten korrekt und vollständig hinterlegt haben, und stellen Sie den Antrag zeitnah – denn jeder Rentenpunkt zählt und zahlt sich ein Leben lang aus.

Quellen

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen Ingo Kosick
  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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