Der Tod des Ehepartners bringt nicht nur emotionalen, sondern auch erheblichen finanziellen Wandel mit sich. Nach dem ersten Schock und der Trauerphase steht für viele Hinterbliebene die Frage im Raum: Wie kann ich mit meiner eigenen Rente und der Witwenrente wirtschaftlich abgesichert bleiben? Spätestens ab Juli 2025 ändern sich einige Regeln, die Ihre finanzielle Planung positiv beeinflussen können.
Was sich 2025 an der Witwenrente ändert
Zum 1. Juli 2025 treten neue Freibeträge und eine automatische Rentenerhöhung in Kraft. Hinterbliebene dürfen dadurch mehr Einkommen behalten, ohne dass ihre Witwenrente gekürzt wird. Ziel der Reform ist es, für Millionen Witwen und Witwer endlich eine spürbare finanzielle Entlastung und Klarheit zu schaffen.
- Rentenerhöhung: Die Witwenrente steigt um 3,74%. Eine Hinterbliebenenrente von 1.000 € erhöht sich somit auf 1.037,40 € brutto.
- Neuer Einkommensfreibetrag: Ab Juli 2025 bleiben monatlich 1.076,86 € an eigenen Einkünften (z.B. eigene Rente) frei von Anrechnung.
- Kinderfreibetrag: Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht sich der Freibetrag um monatlich 228,22 €.
- Einheitliche Regelung: Die Freibeträge gelten nun bundesweit einheitlich – Ost-West-Unterschiede sind Geschichte.
Große und kleine Witwenrente – diese Unterschiede sollten Sie kennen
Es gibt zwei Formen der Witwenrente:
Große Witwenrente
- Wer die Altersgrenze (2025: 46 Jahre und 2 Monate) erreicht hat, ein minderjähriges oder behindertes Kind betreut oder selbst erwerbsgemindert ist, erhält die große Witwenrente.
- Sie beträgt 55 % der Rente des Verstorbenen (bei Eheschließung nach 2001) bzw. 60 % bei älteren Ehen.
Kleine Witwenrente
- Für Jüngere ohne Kinder oder Erwerbsminderung.
- Sie wird maximal zwei Jahre gezahlt und beträgt 25 % der Rente des verstorbenen Ehepartners.
So funktioniert die Anrechnung der eigenen Rente
Nach Ablauf des sogenannten „Sterbevierteljahres“ – also drei Kalendermonate nach dem Todesmonat – wird Ihre eigene Rente auf die Witwenrente angerechnet. Das geschieht in mehreren Schritten:
- Berechnung des fiktiven Nettoeinkommens: Von Ihrer eigenen Bruttorente werden 14 % pauschal für Steuern und Abgaben abgezogen.
- Freibetragsberechnung: Von diesem bereinigten Netto wird der neue monatliche Freibetrag (2025: 1.076,86 €) abgezogen. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind kommen 228,22 € dazu.
- Anrechnung: Nur der über dem Freibetrag liegende Teil wird zu 40 % auf Ihre Witwenrente angerechnet.
- Hinweis: Die eigene Altersrente selbst bleibt unverändert erhalten und wird nicht gekürzt. Lediglich die Witwenrente wird gekürzt.
Ausführliche Informationen stellt die Deutsche Rentenversicherung zur Witwenrente bereit.
Beispielrechnung 2025
Nehmen wir die Witwe Frau Schmidtfranz, die ab August 2025 monatlich 1.600 € eigene Bruttorente und eine große Witwenrente von 1.000 € (brutto) erhält:
- 1.600 € × 0,86 = 1.376 € (pauschales Nettorente)
- Freibetrag: 1.076,86 €
- Überschuss: 1.376 € – 1.076,86 € = 299,14 €
- 40 % hiervon: 119,66 €
- Neue Witwenrente: 1.000€ – 119,66 € = 880,34€
Tabelle: Freibeträge & Anrechnung ab Juli 2025
Einkommensart | Pauschaler Abzug | Freibetrag monatlich (ab 7/2025) | Anteil, der angerechnet wird |
---|---|---|---|
Eigene Rente | 14 % | 1.076,86 € | 40 % |
Arbeitslohn | 40 % | 1.076,86 € | 40 % |
Mieterträge/Kapital | 25 % | 1.076,86 € | 40 % |
Jedes waisenberechtigte Kind | – | + 228,22 € | – |
Die Freibeträge gelten bundesweit. Nur der übersteigende Betrag wird berücksichtigt.
Wichtige Besonderheiten
- Sterbevierteljahr: Drei Kalendermonate nach dem Todesmonat erhalten Hinterbliebene die volle Witwenrente, ohne Anrechnung.
- Jährliche Neuberechnung: Die Deutsche Rentenversicherung prüft zum 1. Juli jeden Jahres automatisch auf Anpassungsbedarf.
- Sonderfall Rentenerhöhung: Steigt Ihre Rente, wird die neue Witwenrente erst im nächsten Jahr neu berechnet.
FAQs zur Witwenrente – eigene Rente
Was passiert, wenn die eigene Rente sehr hoch ist?
Übersteigt Ihr bereinigtes Nettoeinkommen den Freibetrag deutlich, kann die Witwenrente auf null gekürzt werden.
Wird die eigene Altersrente gekürzt, wenn man Witwenrente bezieht?
Nein. Die eigene Altersrente wird nie gekürzt. Es wird ausschließlich die Witwenrente gekürzt.
Welche Einkünfte werden angerechnet?
Anzurechnen sind alle Nettoeinkünfte, also z. B. gesetzliche Rente, betriebliche Renten, Arbeitslohn, Einkünfte aus Vermietung und Kapitalanlagen. Nicht angerechnet werden typische Sozialleistungen wie Bürgergeld, Wohngeld oder Leistungen aus Riester-Rente.
Wie lange wird die Witwenrente gezahlt?
Die große Witwenrente läuft grundsätzlich ohne Befristung (außer bei Wiederheirat). Die kleine Witwenrente ist auf zwei Jahre begrenzt.
Was ist, wenn mein Einkommen unter den Freibeträgen liegt?
Liegt Ihr Nettoeinkommen (nach allen Pauschalabzügen) unter dem Freibetrag, bleibt die Witwenrente in voller Höhe erhalten.
Was gilt für das sogenannte „Sterbevierteljahr“?
In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod des Ehepartners wird die Witwenrente in voller Höhe gezahlt, unabhängig vom eigenen Einkommen.
Muss ich die Rentenversicherung über Einkommensänderungen informieren?
Ja. Jede Änderung Ihrer Einkünfte sollte der Rentenversicherung gemeldet werden, um eine Über- oder Unterzahlung zu vermeiden.
Fazit aus Sicht des Vereins Für soziales Leben e. V.:
Die jüngsten Neuerungen zur Witwenrente und die verbesserten Freibeträge ab Juli 2025 sind ein wichtiger Schritt für mehr soziale Gerechtigkeit und Sicherheit im Alter. Besonders für Hinterbliebene, deren eigene Rente knapp bemessen ist, schafft die Reform spürbare finanzielle Entlastung. Aus Sicht des Vereins Für soziales Leben e. V. begrüßen wir jede politische Maßnahme, die finanzielle Risiken im Trauerfall abfedert und die Lebensrealität von Witwen und Witwern wirklich verbessert. Gleichzeitig bleibt es unser Anliegen, auf Lücken und Herausforderungen im System hinzuweisen: So fordern wir weiterhin transparente Information, eine bürgernahe Beratung und fortlaufende Anpassung der Freibeträge an die Lebenshaltungskosten. Der Schutz vor Altersarmut darf für Hinterbliebene kein Glücksfall, sondern muss selbstverständlich sein. Als sozialer Verein werden wir die Entwicklungen weiter kritisch begleiten und Betroffene aktiv unterstützen.