Neuer Mindestlohn 2026 und Minijob-Grenze
Ab 1. Januar 2026 gilt ein Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde (bisher 12,82 Euro). Weil die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt ist, steigt die monatliche Verdienstgrenze im Minijob von 556 Euro auf 603 Euro (7.236 Euro im Jahr).
Für Rentner heißt das: Sie können mehr Stunden arbeiten oder einen etwas höheren Monatsverdienst erzielen, ohne den Minijob-Status zu verlieren. Wichtig ist, dass die Jahresgrenze von 7.236 Euro nicht überschritten wird – bei kürzerer Beschäftigungsdauer wird diese Grenze anteilig berechnet.
Rentner in Altersrente: Wie viel Zuverdienst ist möglich?
Altersrentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, dürfen grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Altersrente gekürzt wird. Ein Minijob bis 603 Euro monatlich bleibt also rentenunschädlich – die Rente wird nicht gekürzt, solange es beim Minijob oder einem regulär sozialversicherungspflichtigen Job bleibt.
Attraktiv bleibt der Minijob auch steuerlich: In der Regel führt der Arbeitgeber pauschale Abgaben ab; für den Rentner selbst fallen meist keine eigenen Sozialversicherungsbeiträge an. Bei mehreren Minijobs oder einem Minijob neben einem größeren Job können jedoch andere Regeln greifen – hier ist eine individuelle Prüfung ratsam.
Rentenversicherungspflicht im Minijob: Zahlen oder befreien lassen?
Auch 2026 gilt: Minijobs sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, es sei denn, der Beschäftigte beantragt eine Befreiung. Der Arbeitgeber zahlt pauschale Beiträge zur Rentenversicherung, der Rentner stockt diesen Anteil normalerweise mit einem eigenen, kleinen Beitrag auf, um volle Pflichtbeitragszeiten zu erwerben.
Wer sich von der Rentenversicherungspflicht im Minijob befreien lässt, erhält zwar den Lohn „brutto gleich netto“, sammelt aber keine zusätzlichen Entgeltpunkte mehr. Gerade für Rentner kurz vor oder direkt nach Rentenbeginn kann ein versicherungspflichtiger Minijob zusätzliche Rentenansprüche bringen – die spätere Rente steigt dann dauerhaft, wenn auch meist nur in kleineren Schritten.
Minijob, Midijob und Übergangsbereich
Mit der Anhebung der Minijob-Grenze verschiebt sich auch die untere Grenze des sogenannten Übergangsbereichs („Midijob“). Ab 2026 liegt sie bei 603,01 Euro, die Obergrenze bleibt zunächst bei 2.000 Euro monatlich.
Für Rentner kann ein Midijob interessant sein, wenn regelmäßig mehr als 603 Euro verdient werden sollen, aber trotzdem reduzierte Sozialabgaben genutzt werden. Die Beiträge zur Sozialversicherung fallen in diesem Bereich gleitend an und sind niedriger als bei einer regulären Vollversicherung über der Obergrenze.
Steuern: Wann der Minijob wirklich steuerfrei bleibt
Im klassischen 450-/520-Euro- bzw. 556-/603-Euro-Minijob trägt der Arbeitgeber die pauschale Steuer von meist 2 Prozent, sodass der Lohn für den Arbeitnehmer brutto gleich netto ist. Voraussetzung ist, dass der Minijob pauschal versteuert und korrekt über die Minijob-Zentrale gemeldet wird.
Wird der Minijob über individuelle Lohnsteuerklasse abgerechnet (z. B. zweiter Job mit Lohnsteuerklasse VI), können für Rentner auch bei Minijob-Einkommen Steuern anfallen. Spätestens bei zusätzlichen Einkünften aus weiteren Jobs oder Vermietung sollte eine Prüfung der Steuerpflicht erfolgen, gegebenenfalls mithilfe eines Steuerberaters.
Besonderheiten für Erwerbsminderungsrentner
Bezieher einer Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung müssen neben dem Mindestlohn 2026 vor allem ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen im Blick haben. Liegt der Verdienst dauerhaft über der Grenze der geringfügigen Beschäftigung, kann dies den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente gefährden oder zu Kürzungen führen.
Ein Minijob bis 603 Euro ist oft möglich, muss aber hinsichtlich Arbeitszeit und Tätigkeit zur verbliebenen Leistungsfähigkeit passen. Wer unsicher ist, sollte vor Aufnahme oder Ausweitung eines Minijobs die Rentenversicherung ansprechen und die konkrete zulässige Stundenzahl bzw. das Einkommen klären lassen.
Checkliste: Was Rentner 2026 bei Minijob und Mindestlohn beachten sollten
- Neue Minijob-Grenze 603 Euro pro Monat (7.236 Euro im Jahr) einplanen.
- Prüfen, ob ein versicherungspflichtiger Minijob sinnvoll ist, um zusätzliche Entgeltpunkte zu sammeln.
- Steuerliche Behandlung des Minijobs (pauschal vs. Lohnsteuerklasse) mit Arbeitgeber oder Steuerberatung klären.
- Bei regelmäßigem Einkommen über 603 Euro prüfen, ob ein Midijob im Übergangsbereich bis 2.000 Euro günstiger ist.
- Wichtig: ab 2026 gilt die sog. Aktivrente: es kann bis zu 2000 Euro steuerfrei neben der Rente hinzuverdient werden; das gilt aber nicht für alle Rentner!
Wer diese Punkte berücksichtigt, kann den neuen Mindestlohn 2026 und die höhere Minijob-Grenze gezielt nutzen, um die eigene Rente clever aufzubessern – ohne unangenehme Überraschungen bei Kürzungen oder Abgaben zu riskieren.


