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Neuer Mindestlohn 2026 – was müssen Rentner bei Minijob und Rente beachten?

Ab 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde – für Rentner mit Minijob ändern sich dadurch Verdienstgrenzen, Abgaben und Spielräume beim Hinzuverdienst deutlich. Wer die neuen Regeln kennt, kann seinen Zuverdienst optimal planen, ohne die eigene Rente oder den Status als Minijobber zu gefährden. Die neuen Regeln? Hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., können Sie sie nachlesen!

Neuer Mindestlohn 2026 und Minijob-Grenze

Ab 1. Januar 2026 gilt ein Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde (bisher 12,82 Euro). Weil die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt ist, steigt die monatliche Verdienstgrenze im Minijob von 556 Euro auf 603 Euro (7.236 Euro im Jahr).

Für Rentner heißt das: Sie können mehr Stunden arbeiten oder einen etwas höheren Monatsverdienst erzielen, ohne den Minijob-Status zu verlieren. Wichtig ist, dass die Jahresgrenze von 7.236 Euro nicht überschritten wird – bei kürzerer Beschäftigungsdauer wird diese Grenze anteilig berechnet.

Rentner in Altersrente: Wie viel Zuverdienst ist möglich?

Altersrentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, dürfen grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Altersrente gekürzt wird. Ein Minijob bis 603 Euro monatlich bleibt also rentenunschädlich – die Rente wird nicht gekürzt, solange es beim Minijob oder einem regulär sozialversicherungspflichtigen Job bleibt.

Attraktiv bleibt der Minijob auch steuerlich: In der Regel führt der Arbeitgeber pauschale Abgaben ab; für den Rentner selbst fallen meist keine eigenen Sozialversicherungsbeiträge an. Bei mehreren Minijobs oder einem Minijob neben einem größeren Job können jedoch andere Regeln greifen – hier ist eine individuelle Prüfung ratsam.

Rentenversicherungspflicht im Minijob: Zahlen oder befreien lassen?

Auch 2026 gilt: Minijobs sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, es sei denn, der Beschäftigte beantragt eine Befreiung. Der Arbeitgeber zahlt pauschale Beiträge zur Rentenversicherung, der Rentner stockt diesen Anteil normalerweise mit einem eigenen, kleinen Beitrag auf, um volle Pflichtbeitragszeiten zu erwerben.

Wer sich von der Rentenversicherungspflicht im Minijob befreien lässt, erhält zwar den Lohn „brutto gleich netto“, sammelt aber keine zusätzlichen Entgeltpunkte mehr. Gerade für Rentner kurz vor oder direkt nach Rentenbeginn kann ein versicherungspflichtiger Minijob zusätzliche Rentenansprüche bringen – die spätere Rente steigt dann dauerhaft, wenn auch meist nur in kleineren Schritten.

Minijob, Midijob und Übergangsbereich

Mit der Anhebung der Minijob-Grenze verschiebt sich auch die untere Grenze des sogenannten Übergangsbereichs („Midijob“). Ab 2026 liegt sie bei 603,01 Euro, die Obergrenze bleibt zunächst bei 2.000 Euro monatlich.

Für Rentner kann ein Midijob interessant sein, wenn regelmäßig mehr als 603 Euro verdient werden sollen, aber trotzdem reduzierte Sozialabgaben genutzt werden. Die Beiträge zur Sozialversicherung fallen in diesem Bereich gleitend an und sind niedriger als bei einer regulären Vollversicherung über der Obergrenze.

Steuern: Wann der Minijob wirklich steuerfrei bleibt

Im klassischen 450-/520-Euro- bzw. 556-/603-Euro-Minijob trägt der Arbeitgeber die pauschale Steuer von meist 2 Prozent, sodass der Lohn für den Arbeitnehmer brutto gleich netto ist. Voraussetzung ist, dass der Minijob pauschal versteuert und korrekt über die Minijob-Zentrale gemeldet wird.

Wird der Minijob über individuelle Lohnsteuerklasse abgerechnet (z. B. zweiter Job mit Lohnsteuerklasse VI), können für Rentner auch bei Minijob-Einkommen Steuern anfallen. Spätestens bei zusätzlichen Einkünften aus weiteren Jobs oder Vermietung sollte eine Prüfung der Steuerpflicht erfolgen, gegebenenfalls mithilfe eines Steuerberaters.

Besonderheiten für Erwerbsminderungsrentner

Bezieher einer Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung müssen neben dem Mindestlohn 2026 vor allem ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen im Blick haben. Liegt der Verdienst dauerhaft über der Grenze der geringfügigen Beschäftigung, kann dies den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente gefährden oder zu Kürzungen führen.

Ein Minijob bis 603 Euro ist oft möglich, muss aber hinsichtlich Arbeitszeit und Tätigkeit zur verbliebenen Leistungsfähigkeit passen. Wer unsicher ist, sollte vor Aufnahme oder Ausweitung eines Minijobs die Rentenversicherung ansprechen und die konkrete zulässige Stundenzahl bzw. das Einkommen klären lassen.

Checkliste: Was Rentner 2026 bei Minijob und Mindestlohn beachten sollten

  • Neue Minijob-Grenze 603 Euro pro Monat (7.236 Euro im Jahr) einplanen.
  • Prüfen, ob ein versicherungspflichtiger Minijob sinnvoll ist, um zusätzliche Entgeltpunkte zu sammeln.
  • Steuerliche Behandlung des Minijobs (pauschal vs. Lohnsteuerklasse) mit Arbeitgeber oder Steuerberatung klären.
  • Bei regelmäßigem Einkommen über 603 Euro prüfen, ob ein Midijob im Übergangsbereich bis 2.000 Euro günstiger ist.
  • Wichtig: ab 2026 gilt die sog. Aktivrente: es kann bis zu 2000 Euro steuerfrei neben der Rente hinzuverdient werden; das gilt aber nicht für alle Rentner!

Wer diese Punkte berücksichtigt, kann den neuen Mindestlohn 2026 und die höhere Minijob-Grenze gezielt nutzen, um die eigene Rente clever aufzubessern – ohne unangenehme Überraschungen bei Kürzungen oder Abgaben zu riskieren.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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