Was heißt „Nullrunde“ bei der Rente im Zusammenhang mit der Grundsicherung im Alter?
Im klassischen Sinne bezeichnet eine Nullrunde bei der Rente, dass die gesetzliche Rentenzahlung nicht erhöht wird. Bei den Beziehern von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung hat der Begriff jedoch eine besondere Bedeutung:
- Steigt die Bruttorente, wird dies bei der Grundsicherung vollständig angerechnet.
- Dadurch sinkt die Höhe der staatlichen Grundsicherung genau in dem Ausmaß, wie die Rente gestiegen ist.
- Das Ergebnis: Das verfügbare Einkommen bleibt gleich – egal, ob die Rente um 20, 30 oder 50 Euro steigt.
Für die Betroffenen bedeutet die Rentenanpassung somit eine reine Nullrunde. Sie erhalten keine spürbare Erhöhung, auch wenn ihre Rente formal gestiegen ist.
Wer ist 2026 besonders betroffen?
Nach aktuellen Schätzungen sind über eine Million Rentnerinnen und Rentner in Deutschland betroffen, die neben ihrer Altersrente Grundsicherung beziehen. Dazu gehören überwiegend Menschen, die:
- lange Zeit nur in Teilzeit gearbeitet haben,
- durch Kindererziehung, Pflege oder Arbeitslosigkeit keine durchgehenden Rentenansprüche sammeln konnten,
- im Niedriglohnsektor tätig waren und deshalb geringe Rentenanwartschaften haben,
- oder aus gesundheitlichen Gründen bereits früh verrentet wurden.
Viele von ihnen beziehen eine monatliche Rente deutlich unter dem gesetzlichen Existenzminimum und sind daher dauerhaft auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen.
Grundsicherung im Alter wird 2026 nicht erhöht – parallel zum Bürgergeld
Und das Schlimme:
Sowohl die Grundsicherung im Alter als auch das Bürgergeld werden im Jahr 2026 nicht erhöht – den Betroffenen steht damit eine Nullrunde bevor, obwohl die Lebenshaltungskosten weiter steigen. Für Alleinstehende bleibt der Regelsatz mit 563 Euro konstant, wobei auch bei der neuen Grundsicherung, die das Bürgergeld ab 2026 ersetzt, strengere Regeln und ein fester Betrag ohne Anpassung vorgesehen sind. Damit verschärft sich der Kaufkraftverlust für Millionen Menschen, die auf diese Sozialleistungen angewiesen sind. Also: Nullrunde beim Bürgergeld (Neue Grundsicherung) = Nullrunde bei der Grundsicherung im Alter
Warum wirkt sich die Rentenerhöhung nicht aus?
Die Grundsicherung im Alter soll sicherstellen, dass ältere Menschen nicht unterhalb des Existenzminimums leben müssen. Sie setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
- Regelsatz für Ernährung, Kleidung, Mobilität etc.
- Kosten der Unterkunft wie Miete und Nebenkosten (sofern angemessen).
- Individuelle Mehrbedarfe (z. B. bei Krankheit oder Behinderung).
Die eigene Rente wird auf diesen Bedarf angerechnet. Steigt die Rente also beispielsweise um 40 Euro, reduziert sich die Auszahlung der Grundsicherung exakt um denselben Betrag. Das führt dazu, dass Rentner keine Verbesserung ihrer finanziellen Lage spüren.
Die Nullrunde als Kaufkraft-Verlust
Besonders bitter ist die Nullrunde 2026, weil die Lebenshaltungskosten weiter steigen. Zwar ist die Inflation seit den Spitzenjahren wieder moderater, doch gerade für Rentnerinnen und Rentner sind Ausgaben für Lebensmittel, Strom, Medikamente und Miete deutlich gestiegen.
Für Grundsicherungsempfänger bedeutet das:
- Die Rente steigt, die Grundsicherung sinkt.
- Die Gesamteinnahmen bleiben gleich.
- Gleichzeitig steigen die Ausgaben – sodass ein realer Verlust an Kaufkraft entsteht, weil der Regelsatz der Grundsicherung 2026 nicht angehoben wird, parallel zum Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende).
Ein einfaches Beispiel:
- Monatsrente vor der Erhöhung: 500 Euro.
- Grundsicherung vor der Erhöhung: 500 Euro.
- Gesamteinnahmen: 1.000 Euro.
Nach einer Rentenerhöhung um 30 Euro:
- Monatsrente: 530 Euro.
- Grundsicherung: 470 Euro.
- Gesamteinnahmen: weiterhin 1.000 Euro.
Das zusätzliche Geld verpufft also komplett, während die Preise steigen.
Politische Kritik an dieser Situation
Sozialverbände und Rentnervertretungen, auch der Verein Für soziales Leben e.V., kritisieren seit Jahren, dass Rentensteigerungen für Grundsicherungsempfänger faktisch keine Wirkung haben. Dadurch profitieren gerade jene nicht, die ohnehin über geringe Mittel verfügen.
Kritikpunkte sind u. a.:
- Ungerechte Anrechnung: Wer gearbeitet hat, wird in der Praxis nicht besser gestellt als jemand, der gar keine Rentenansprüche erworben hat.
- Fehlender Leistungsanreiz: Viele Betroffene empfinden es als ungerecht, dass ihre Arbeit durch Anrechnung ins Leere läuft.
- Bedarfsrealität unterschätzt: Die Regelsätze der Grundsicherung reichen oft nicht aus, insbesondere wenn Miet- oder Energiekosten steigen.
Einige Parteien fordern daher, dass Rentenerhöhungen nicht vollständig auf die Grundsicherung angerechnet werden sollten – etwa durch einen Freibetrag.
Gibt es bereits Freibeträge?
Tatsächlich existieren in der Grundsicherung bereits Freibeträge für Renten aus eigener Erwerbstätigkeit. Seit 2021 bleibt ein Teil der Rente anrechnungsfrei:
- Grundsätzlich sind 100 Euro pro Monat nicht auf die Grundsicherung anrechenbar.
- Von darüber hinausgehenden Rentenanteilen bleiben 30 Prozent bis zu einer bestimmten Höchstgrenze anrechnungsfrei.
Dieser Freibetrag soll sicherstellen, dass Menschen mit langjähriger Arbeit zumindest einen kleinen Vorteil von ihrer Rente haben. Dennoch ist er bei geringen Renten so begrenzt, dass die tatsächliche Wirkung oft minimal bleibt – und für viele Betroffene 2026 kaum eine spürbare Verbesserung darstellen wird.
Welche Alternativen gibt es für Betroffene?
Auch wenn Grundsicherungsempfänger eine Rentenerhöhung nicht direkt im Geldbeutel sehen, gibt es einige Möglichkeiten, die finanzielle Situation zu verbessern:
- Wohngeld prüfen: In manchen Konstellationen kann das Wohngeld günstiger sein als die Grundsicherung.
- Sozialleistungen kombinieren: Zuschüsse für Heizkosten, Befreiungen von Rundfunkbeiträgen oder vergünstigte Fahrkarten können eine echte Entlastung sein.
- Nebenverdienst: Kleinere Zuverdienste können durch Freibeträge teilweise anrechnungsfrei bleiben.
- Beratung nutzen: Sozialberatungsstellen und Rentenberatungen helfen, alle Ansprüche auszuschöpfen.
Langfristiger Ausblick
Die Situation der Grundsicherungsempfänger bleibt eine der größten sozialen Baustellen im Rentensystem. Mit dem Eintritt der Babyboomer in den Ruhestand wird die Zahl der Rentner mit ergänzendem Grundsicherungsbedarf weiter steigen.
Damit geraten Politik und Gesellschaft zunehmend in die Pflicht, ein gerechteres System zu gestalten:
- Diskussion über höhere Freibeträge bei der Grundsicherung,
- Reformen zur Stärkung der gesetzlichen Rente,
- oder eine bessere Kombination aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge.
Fazit: Nullrunde 2026 trifft die Ärmsten besonders hart
Die Nullrunde 2026 für über eine Million Rentnerinnen und Rentner betrifft vor allem jene, die ohnehin schon am wenigsten haben: Empfänger von Grundsicherung im Alter. Für sie bringt eine Rentenerhöhung faktisch keinen Vorteil, da sie vollständig auf den Sozialleistungsbezug, der nicht erhöht wird, angerechnet wird.
Während andere Rentner zumindest ein kleines Plus spüren (siehe Rentenerhöhung 2026) , bleibt für Grundsicherungsempfänger das Nettoeinkommen unverändert – bei gleichzeitig steigenden Ausgaben. Damit verschärft sich die soziale Ungleichheit weiter.
Die Nullrunde 2026 ist daher keine technische Folge der Rentenformel, sondern ein Symbol dafür, wie ungleich Rentner in Deutschland behandelt werden. Politisch wird das Thema in den kommenden Jahren deshalb sicherlich an Brisanz gewinnen – denn immer mehr Menschen sind betroffen.