1962 geboren: wann kann die Rente wegen Alters starten? Auswirkungen der Rentenreform!
Für Versicherte des Jahrgangs 1962 gilt derzeit: Wer die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt, kann mit 64 Jahren und acht Monaten abschlagsfrei in Rente gehen. Die Alterssicherungskommission schlägt allerdings vor, diese Rentenart langfristig abzuschaffen. Ein verbindlicher Beschluss liegt bislang nicht vor. Prüfen Sie daher frühzeitig Ihren Versicherungsverlauf und lassen Sie klären, welche Zeiten für die 45-jährige Wartezeit zählen und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.