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Personalausweis wird teurer – auch für Rentner?

Die Kosten für den Personalausweis stehen in Deutschland regelmäßig im Fokus politischer Diskussionen, da sie Millionen Bürgerinnen und Bürger betreffen. Nun hat das Bundesinnenministerium angekündigt, dass die Gebühren erneut angepasst werden sollen. Viele fragen sich: Werden die höheren Kosten auch Rentner betreffen, oder gibt es Ausnahmen für ältere Menschen? Im Folgenden erfahren Sie hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., welche Gebühren aktuell gelten, warum die Kosten steigen, welche Bevölkerungsgruppen betroffen sind und ob Rentner in Zukunft mit Erleichterungen rechnen dürfen.

Aktuelle Kosten für den Personalausweis

Derzeit gelten in Deutschland (Stand 2025) folgende Gebührensätze für die Beantragung eines Personalausweises:

  • 37,00 Euro für Personen ab 24 Jahren
  • 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren
  • Kostenloser Personalausweis für Menschen, die als bedürftig eingestuft werden können (z. B. Bürgergeld-Empfänger), allerdings nur nach Vorlage eines Nachweises beim Bürgeramt
  • 10,00 Euro zusätzlich für die Aktivierung der Online-Ausweisfunktion (optional)
  • 30,00 Euro bei Verlust des Ausweises für die Neubeantragung

Bisher profitieren Rentner oder Pensionäre nicht von einer besonderen Ermäßigung – sie zahlen denselben Preis wie alle anderen Erwachsenen.

Geplante Gebührenerhöhung beim Personalausweis: Was ist bekannt?

Hintergrund für die laufenden Reformüberlegungen sind gestiegene Herstellungskosten bei der Bundesdruckerei (zum 1. August 4,90 Euro), höhere Sicherheitsanforderungen und der zunehmende digitalisierte Einsatz des Personalausweises. Laut Aussagen des Bundes im Sommer 2025 sollen folgende Anpassungen geprüft werden.Das Bundesinnenministerium (BMI) plant eine Erhöhung der Gebühren für den Personalausweis. Ein entsprechendes “Verordnungsgebungsverfahren” habe man angestoßen, sagte ein Sprecher des Ministeriums. Genaue zahlen sind nicht genannt worden. Nach unseren Hochrechnungen dürfte mit folgendem zu rechnen sein:

  • Gebührenerhöhung auf ca. 40,00 bis 42,00 Euro für Erwachsene ab 24 Jahren
  • Anpassung für jüngere Antragsteller auf etwa 25,00 Euro
  • Einheitliche Zusatzkosten für Online-Funktionen, unabhängig vom Alter

Damit würde der Personalausweis auch für Rentner, die sich ohnehin in vielen Fällen mit knapperen Haushaltsbudgets arrangieren müssen, noch teurer werden.

Gibt es Ausnahmen für Rentner?

Bislang gibt es keine gesetzlich festgelegten Sonderregelungen für Rentner, die automatisch eine Ermäßigung oder Befreiung von den Gebühren vorsehen.

Allerdings gelten weiterhin folgende Ausnahmen:

  • Härtefallregelung: Wer nachweislich wirtschaftlich bedürftig ist (z. B. Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe), kann die Ausstellung kostenfrei beantragen, jedoch nicht immer. Es kommt darauf an, ob man Zeit hatte, für den Perso zu sparen. Im Regelsatz sind hierfür 0,42 Euro pro Monat enthalten.
  • Senioren mit geringem Einkommen: Sie fallen also unter diese Regelung, wenn sie auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind. Wer jedoch nur eine kleine Rente bezieht, die knapp über der Grundsicherung liegt, muss die vollen Gebühren zahlen.

Mit der geplanten Anhebung auf über 40 Euro wird das Thema für viele Rentner politisch brisant, da die Ausweispflicht für alle gilt und die Kosten nicht umgangen werden können.

Rechtliche Grundlage: Ausweispflicht in Deutschland

Nach dem Personalausweisgesetz (§ 1 PAuswG) besteht in Deutschland eine Ausweispflicht ab dem 16. Lebensjahr. Jeder Bürger muss ein gültiges Ausweisdokument besitzen – unabhängig vom Alter oder Einkommen. Verstöße können mit einem Bußgeld belegt werden.

Diese Pflicht bedeutet: Auch Rentner, die vielleicht keinen Reisepass mehr benötigen oder kaum verreisen, kommen um den Personalausweis nicht herum.

Kritik an der Gebührenerhöhung

Verbraucherschützer und Sozialverbände haben sich bereits kritisch geäußert:

  • Ungerechtigkeit für Rentner: Viele Senioren leben von einer Rente knapp über der Grundsicherung und fallen damit durch das Raster der Befreiungsmöglichkeiten.
  • Zusätzliche Belastung: Angesichts steigender Lebenshaltungskosten (Energie, Medikamente, Pflege) seien weitere Gebühren ein falsches Signal.
  • Soziale Spaltung: Während Wohlhabende die Kosten kaum wahrnehmen, können sie für einkommensschwache Rentner eine fühlbare Belastung darstellen.

Einige Kommunen fordern daher, dass Rentner künftig wenigstens eine ermäßigte Gebühr zahlen sollten – ähnlich wie beim ÖPNV oder in Kulturinstitutionen.T

Tipps: So können Rentner sparen

Auch wenn es noch keine bundesweite Ermäßigung speziell für Rentner gibt, können ältere Bürger einige Möglichkeiten nutzen, um die Kosten zu reduzieren oder zu vermeiden:

  1. Härtefall-Antrag stellen – Bei Bezug von Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe ist der Ausweis kostenlos.
  2. Gültigkeit im Blick behalten – Der Personalausweis gilt 10 Jahre (bei unter 24 Jahren 6 Jahre). Wer clever plant, muss nur alle zehn Jahre zahlen.
  3. Fristgerechtes Beantragen – Ein abgelaufener Ausweis kann bei verspäteter Erneuerung Bußgelder nach sich ziehen, was noch teurer wird.
  4. Reisepass prüfen – Wer bereits einen gültigen Reisepass besitzt, erfüllt damit die Ausweispflicht. Dann ist ein neuer Personalausweis nicht unbedingt sofort nötig.

FAQ: Häufige Fragen

Müssen alle Rentner für den Personalausweis zahlen?

Ja, grundsätzlich zahlen alle Erwachsenen dieselbe Gebühr. Nur Bedürftige mit Sozialhilfenachweis sind ausgenommen.

Wird die Gebührenerhöhung automatisch auch für Rentner gelten?

Ja, die geplante Anhebung betrifft sämtliche Bürger.

Können Gemeinden eigene Ermäßigungen anbieten?

Einige Kommunen prüfen freiwillige Vergünstigungen, bundesweit einheitlich geregelt ist dies jedoch nicht.

Wie lange ist der Personalausweis gültig?

10 Jahre ab Ausstellung bei Personen ab 24 Jahren.

Fazit: Rentner zahlen mit – solange es keine Sonderregelung gibt

Die geplante Erhöhung der Personalausweisgebühren betrifft auch Rentner in voller Höhe. Eine allgemeine Befreiung oder Sonderkondition für ältere Menschen gibt es nicht. Lediglich Seniorinnen und Senioren mit Grundsicherung oder Sozialhilfe profitieren (manchmal) von der Härtefallregelung.

Damit bleibt das Thema politisch heikel: Angesichts knapper Renten und steigender Lebenshaltungskosten wird die Forderung nach gebührenfreien Ausweisen für Rentner sicher weiter an Bedeutung gewinnen. Bis dahin heißt es: rechtzeitig beantragen, Kosten einplanen und bei finanzieller Notlage die Härtefallbefreiung in Anspruch nehmen.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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