Aktuelle Kosten für den Personalausweis
Derzeit gelten in Deutschland (Stand 2025) folgende Gebührensätze für die Beantragung eines Personalausweises:
- 37,00 Euro für Personen ab 24 Jahren
- 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren
- Kostenloser Personalausweis für Menschen, die als bedürftig eingestuft werden können (z. B. Bürgergeld-Empfänger), allerdings nur nach Vorlage eines Nachweises beim Bürgeramt
- 10,00 Euro zusätzlich für die Aktivierung der Online-Ausweisfunktion (optional)
- 30,00 Euro bei Verlust des Ausweises für die Neubeantragung
Bisher profitieren Rentner oder Pensionäre nicht von einer besonderen Ermäßigung – sie zahlen denselben Preis wie alle anderen Erwachsenen.
Geplante Gebührenerhöhung beim Personalausweis: Was ist bekannt?
Hintergrund für die laufenden Reformüberlegungen sind gestiegene Herstellungskosten bei der Bundesdruckerei (zum 1. August 4,90 Euro), höhere Sicherheitsanforderungen und der zunehmende digitalisierte Einsatz des Personalausweises. Laut Aussagen des Bundes im Sommer 2025 sollen folgende Anpassungen geprüft werden.Das Bundesinnenministerium (BMI) plant eine Erhöhung der Gebühren für den Personalausweis. Ein entsprechendes “Verordnungsgebungsverfahren” habe man angestoßen, sagte ein Sprecher des Ministeriums. Genaue zahlen sind nicht genannt worden. Nach unseren Hochrechnungen dürfte mit folgendem zu rechnen sein:
- Gebührenerhöhung auf ca. 40,00 bis 42,00 Euro für Erwachsene ab 24 Jahren
- Anpassung für jüngere Antragsteller auf etwa 25,00 Euro
- Einheitliche Zusatzkosten für Online-Funktionen, unabhängig vom Alter
Damit würde der Personalausweis auch für Rentner, die sich ohnehin in vielen Fällen mit knapperen Haushaltsbudgets arrangieren müssen, noch teurer werden.
Gibt es Ausnahmen für Rentner?
Bislang gibt es keine gesetzlich festgelegten Sonderregelungen für Rentner, die automatisch eine Ermäßigung oder Befreiung von den Gebühren vorsehen.
Allerdings gelten weiterhin folgende Ausnahmen:
- Härtefallregelung: Wer nachweislich wirtschaftlich bedürftig ist (z. B. Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe), kann die Ausstellung kostenfrei beantragen, jedoch nicht immer. Es kommt darauf an, ob man Zeit hatte, für den Perso zu sparen. Im Regelsatz sind hierfür 0,42 Euro pro Monat enthalten.
- Senioren mit geringem Einkommen: Sie fallen also unter diese Regelung, wenn sie auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind. Wer jedoch nur eine kleine Rente bezieht, die knapp über der Grundsicherung liegt, muss die vollen Gebühren zahlen.
Mit der geplanten Anhebung auf über 40 Euro wird das Thema für viele Rentner politisch brisant, da die Ausweispflicht für alle gilt und die Kosten nicht umgangen werden können.
Rechtliche Grundlage: Ausweispflicht in Deutschland
Nach dem Personalausweisgesetz (§ 1 PAuswG) besteht in Deutschland eine Ausweispflicht ab dem 16. Lebensjahr. Jeder Bürger muss ein gültiges Ausweisdokument besitzen – unabhängig vom Alter oder Einkommen. Verstöße können mit einem Bußgeld belegt werden.
Diese Pflicht bedeutet: Auch Rentner, die vielleicht keinen Reisepass mehr benötigen oder kaum verreisen, kommen um den Personalausweis nicht herum.
Kritik an der Gebührenerhöhung
Verbraucherschützer und Sozialverbände haben sich bereits kritisch geäußert:
- Ungerechtigkeit für Rentner: Viele Senioren leben von einer Rente knapp über der Grundsicherung und fallen damit durch das Raster der Befreiungsmöglichkeiten.
- Zusätzliche Belastung: Angesichts steigender Lebenshaltungskosten (Energie, Medikamente, Pflege) seien weitere Gebühren ein falsches Signal.
- Soziale Spaltung: Während Wohlhabende die Kosten kaum wahrnehmen, können sie für einkommensschwache Rentner eine fühlbare Belastung darstellen.
Einige Kommunen fordern daher, dass Rentner künftig wenigstens eine ermäßigte Gebühr zahlen sollten – ähnlich wie beim ÖPNV oder in Kulturinstitutionen.T
Tipps: So können Rentner sparen
Auch wenn es noch keine bundesweite Ermäßigung speziell für Rentner gibt, können ältere Bürger einige Möglichkeiten nutzen, um die Kosten zu reduzieren oder zu vermeiden:
- Härtefall-Antrag stellen – Bei Bezug von Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe ist der Ausweis kostenlos.
- Gültigkeit im Blick behalten – Der Personalausweis gilt 10 Jahre (bei unter 24 Jahren 6 Jahre). Wer clever plant, muss nur alle zehn Jahre zahlen.
- Fristgerechtes Beantragen – Ein abgelaufener Ausweis kann bei verspäteter Erneuerung Bußgelder nach sich ziehen, was noch teurer wird.
- Reisepass prüfen – Wer bereits einen gültigen Reisepass besitzt, erfüllt damit die Ausweispflicht. Dann ist ein neuer Personalausweis nicht unbedingt sofort nötig.
FAQ: Häufige Fragen
Müssen alle Rentner für den Personalausweis zahlen?
Ja, grundsätzlich zahlen alle Erwachsenen dieselbe Gebühr. Nur Bedürftige mit Sozialhilfenachweis sind ausgenommen.
Wird die Gebührenerhöhung automatisch auch für Rentner gelten?
Ja, die geplante Anhebung betrifft sämtliche Bürger.
Können Gemeinden eigene Ermäßigungen anbieten?
Einige Kommunen prüfen freiwillige Vergünstigungen, bundesweit einheitlich geregelt ist dies jedoch nicht.
Wie lange ist der Personalausweis gültig?
10 Jahre ab Ausstellung bei Personen ab 24 Jahren.
Fazit: Rentner zahlen mit – solange es keine Sonderregelung gibt
Die geplante Erhöhung der Personalausweisgebühren betrifft auch Rentner in voller Höhe. Eine allgemeine Befreiung oder Sonderkondition für ältere Menschen gibt es nicht. Lediglich Seniorinnen und Senioren mit Grundsicherung oder Sozialhilfe profitieren (manchmal) von der Härtefallregelung.
Damit bleibt das Thema politisch heikel: Angesichts knapper Renten und steigender Lebenshaltungskosten wird die Forderung nach gebührenfreien Ausweisen für Rentner sicher weiter an Bedeutung gewinnen. Bis dahin heißt es: rechtzeitig beantragen, Kosten einplanen und bei finanzieller Notlage die Härtefallbefreiung in Anspruch nehmen.